Altholz
Altholzentsorgung im Landkreis Schwäbisch Hall
Mit dem Inkrafttreten der Altholzverordnung zum 01.03.2003 muss Altholz getrennt erfasst und einer gesonderten Verwertung zugeführt werden.
Die Abfallwirtschaft des Landkreises Schwäbisch Hall hat zwei Sammelstellen zur Altholzerfassung eingerichtet. Diese befinden sich beim Entsorgungszentrum Hasenbühl in Schwäbisch-Hall-Hessental und beim Entsorgungszentrum Blaufelden.
Das Altholz muss getrennt nach zwei Fraktionen zu den Sammelstellen gebracht werden. Bei der Anlieferung wird das Altholz gewogen.
Die Gebühr beträgt 100,00 EUR pro Tonne.
Altholz muss nach folgenden Fraktionen getrennt angeliefert werden
Fraktion 1 (Altholz der Klasse A I - A III entsprechend der Altholzverordnung)
- Naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz.
- Verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes Altholz.
- Altholz mit halogenartigen Verbindungen in der Beschichtung aber ohne Holzschutzmittel.
Das sind vorwiegend Hölzer aus folgenden Bereichen:
- Sperrmüll, z. B. Schränke, Tische, Stühle
- Paletten aus Vollholz, Holzwerkstoff, Verbundmaterial
- Altholz aus dem Innenausbau z. B. Dielen, Schalungen, Innentüren, Deckenpaneele, Bauspanplatten usw.
Fraktion 2 (Altholz der Klasse A IV entsprechend der Altholzverordnung)
Altholz das mit Holzschutzmittel behandelt ist. Dies trifft vor allem für Hölzer zu, die im
Außenbereich eingesetzt sind und gegen schädliche Einwirkungen geschützt wurden.
Das sind vorwiegend Hölzer aus folgenden Bereichen:
- Garten-, Spielplatz- und Landschaftsbau z. B. Zäune, Pfähle, Spielgeräte
- Bahnschwellen, Leitungsmaste
- Tragende Elemente aus dem Hochbau
- Fenster, Außentüren
- Brandholz
Für Anlieferungen von Altholz der Fraktion 2 aus gewerblichen Anfallstellen ist ein Entsorgungsnachweis zu führen. Anträge sind beim Amt für Abfallwirtschaft einzureichen.
Annahmestellen des Landkreises Schwäbisch Hall:
1. Entsorgungszentrum Hasenbühl in Schwäbisch Hall-Hessental
Öffnungszeiten:
Montag und Freitag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Samstag: 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr
2. Entsorgungszentrum Blaufelden
Öffnungszeiten:
Dienstag und Donnerstag:
November bis März: 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
April bis Oktober: 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Samstag:
November bis März: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
April bis Oktober: 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Neben den Sammelstellen des Landkreises gibt es auch gewerbliche Annahmestellen, die eine Zulassung zur Annahme von Altholz besitzen.
Hier bekannte gewerbliche Annahmestellen sind:
- Firma Gronbach GmbH & Co. KG
Raiffeisenstraßen 17, 74523 Schwäbisch Hall
Fon: 0791/930300
- Firma Wieser
Saarbergstraße 3, 74564 Crailsheim-Maulach
Fon: 07951/21003
- Firma H. Gröger GmbH & Co. KG
Friedenstraßen 46, 74564 Crailsheim
Fon: 07951/47 39 00
- Firma Schneider & Sohn GmbH & Co. KG
Landwehrstraße 19, 74572 Blaufelden-Gammesfeld
Fon: 07958/93321
- Firma Scholz Recycling AG & Co. KG, Niederlassung Fichtenberg
Hauptstraße 2/1, 74427 Fichtenberg
Fon: 07971/95250
- Firma Schäf Städtereinigung GmbH
Weimarer Straße 1, 71540 Murrhardt
Fon: 07192/92010
Für weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich steht die Abfallwirtschaft unter der Telefonnummer 0791/755-7321 zur Verfügung.