Wappen mit Schriftzug "Landkreis Schwäbisch Hall"

Volltextsuche

deutsch  englisch  französisch   russisch   türkisch   polnisch
Streuobstwiese bei Michelfeld
Streuobstwiese bei Michelfeld
 
Die mittelalterliche Trutzveste Vellberg
Die mittelalterliche Trutzveste VellbergBärlauchblüte im Naturschutzgebiet Jagst
Bärlauchblüte im Naturschutzgebiet Jagst

Darstellung

Darstellung verkleinernDarstellung auf Browserstandard zurücksetzenDarstellung vergrößern

Seiteninhalt

Europäischer Sozialfonds (ESF)

ESF - Chancen fördern

230.000 Euro gegen Arbeitslosigkeit - Anträge sollten bis spätestens 30. September gestellt sein

Über den Europäischen Sozialfonds (ESF) fördert die EU schon seit 1957 Projekte zur Verbesserung des Arbeitsmarktes. Aufgabe des ESF ist es, Arbeitslosigkeit zu verhindern und zu bekämpfen, die Arbeitskräfte und Unternehmen auf neue Herausforderungen in der Arbeitswelt vorzubereiten und zu vermeiden, dass arbeitslose Menschen den Kontakt zum Arbeitsmarkt verlieren. Um die Fördermittel so bedarfsorientiert wie möglich einzusetzen, werden vor Ort von den regionalen Arbeitskreisen die Arbeitsmarktstrategien anhand der im Landkreis herrschenden Situation festgelegt. Nach Eingang der Anträge bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg werden diese wieder in die Arbeitskreise zu-rückgegeben, damit dort ein Fördervotum zum jeweiligen Antrag abgegeben werden kann.

Der Arbeitskreis Schwäbisch Hall hatte in seiner strategischen Sitzung am 9. November 2011 die neue Förderstrategie im Landkreis beschlossen. So wird auch im Förderjahr 2013, trotz Rückgang im Bereich Jugendarbeitslosigkeit, der Förderbereich Übergang Schule-Beruf oberste Förderpriorität haben und hier die bisher erfolgreiche präventive Arbeit weiterhin unterstützt werden. Die gesamte Analyse der Strukturen und Probleme auf dem Arbeitsmarkt in Schwäbisch Hall ergab keine Hinweise auf eine sinnvolle Konzentration der Mittel auf wenige ausgewählte Ziele. Es wird aber ein besonderer Augenmerk auf solche Zielgruppen gelegt werden, die trotz der guten Lage auf dem Arbeitsmarkt keine Chance bekommen. Der Arbeitskreis fördert deswegen in der anstehenden Projektrunde Projek-te aus fast allen spezifischen Zielen, allerdings mit zwei unterschiedlichen Förderprioritäten:

Förderpriorität 1:

  • Vermeidung von Schulversagen und Erhöhung der Ausbildungsreife von schwächeren Schülern,
  • Verbesserung der Berufswahlkompetenz

Förderpriorität 2:

  • Erhöhung der Chancengleichheit von Frauen bei der Eingliederung in den ersten Ar-beitsmarkt
  • Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen, die auf dem Arbeitsmarkt besonders benachteiligt sind
  • Stabilisierung von Lebensverhältnissen und Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsmarkt von Gruppen mit besonderen Vermittlungshemmnissen.

Projektträger, die eine Förderung aus den regionalisierten Mitteln des ESF beantragen wollen, können bis zum 30. September 2012 bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank, Schloss-platz 10, 76113 Karlsruhe, ihre Anträge einreichen. Voraussetzung ist, dass die Finanzierung des jeweiligen Projektes mit mindestens 50 Prozent durch andere Mittel abgedeckt ist.

Auf der Homepage des ESF Baden-Württemberg, www.esf-bw.de ist das neue webbasierte Antragsverfahren ELAN freigeschaltet worden. Dieses soll künftig von den Antragstellern genutzt wer-den, die alten Formulare der letzten Jahre auf Excel-Basis können nicht mehr genutzt werden. Die aktuelle Arbeitsmarktstrategie finden Sie unten zum Download oder erhalten Sie über die Geschäft-stelle des regionalen Arbeitskreises, Amt für Migration, Münzstraße 1, 74523 Schwäbisch Hall bei Christian Mauch, Telefon (0791) 755-7509. Hier gibt es auch nähere Informationen.

Download: Regionale ESF-Arbeitsmarktstrategie des Landkreises Schwäbisch Hall für das Jahr 2013
 

Logos zum ESF

Diese Seite ausdrucken
 

Weitere Informationen

ESF -Kontakt-

Geschäftstelle des regionalen Arbeitskreises
Amt für Migration
Christian Mauch
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall 
Fon: 0791/755-7509
c.mauch@lrasha.de

Landratsamt Schwäbisch Hall | Münzstraße 1 | 74523 Schwäbisch Hall | Fon: 0791/755-0 | Fax: 0791/755-7362