Bauen an Gewässern
Hier erhalten Sie Informationen zum Bauen an Gewässern.
Im weiteren wird der Verfahrensablauf zur Genehmigung und die benötigten Antragsunterlagen für die nachfolgenden Maßnahmen beschrieben.
- Brücken, Stege, Überfahrten
- Gewässerkreuzungen mit Leitungen
- Ufermauern
- Auffüllungen und Abgrabungen
- Bauvorhaben in Gewässerrandstreifen
Maßnahmen in Überschwemmungsgebieten werden gesondert geprüft.
Zuständig:
Voraussetzung:
Für den Bau von Brücken, Stegen, Überfahrten, Ufermauern sowie für Gewässerkreuzungen mit Leitungen aller Art ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich.
Vorhaben auf dem Gebiet der Großen Kreisstädte Schwäbisch Hall und Crailsheim werden zuständigkeitshalber durch die Städte selbst im Benehmen mit dem Landratsamt bearbeitet.
Für Vorhaben in Gewässerrandstreifen ist eine Ausnahme erforderlich.
Zuständig ist hierfür die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
Ablauf:
Eine frühzeitige Beteiligung des Bau- und Umweltamtes zur technischen und fachlichen Beratung wird angeregt.
Die Genehmigung ist formlos beim Landratsamt zu beantragen.
Auskunft erhalten sie zu
technischen Fragen: Telefon 0791/755 - 7542, - 7837, - 7838, - 7834
rechtlichen Fragen: Telefon 0791/755 - 7380, -7245
Unterlagen:
Dem Antrag sind aussagekräftige Unterlagen beizufügen:
- Erläuterungsbericht
- Übersichtslageplan und/oder Trassenplan
- Lageplan
- Längs- und Querschnitte
- Bauzeichnungen
- Statik bei Brücken
Bitte stimmen Sie den Umfang und die Anzahl der Unterlagen mit dem Landratsamt ab.
Frist:
Ist vom Einzelfall abhängig. Die Verfahrensdauer beträgt in der Regel zwischen sechs und dreizehn Wochen.
Kosten:
Nach Zeitaufwand gemäß der Gebührenordnung des Landratsamtes Schwäbisch Hall
Rechtsgrundlage:
Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG)
Landesbauordnung (LBO)
Naturschutzgesetz