Wappen mit Schriftzug "Landkreis Schwäbisch Hall"

Volltextsuche

deutsch  englisch  französisch   russisch   türkisch   polnisch
Streuobstwiese bei Michelfeld
Streuobstwiese bei Michelfeld
 
Die mittelalterliche Trutzveste Vellberg
Die mittelalterliche Trutzveste VellbergBärlauchblüte im Naturschutzgebiet Jagst
Bärlauchblüte im Naturschutzgebiet Jagst

Darstellung

Darstellung verkleinernDarstellung auf Browserstandard zurücksetzenDarstellung vergrößern

Seiteninhalt

Dienstleistungen

Sie befinden sich hier: Startseite » Bürgerservice » Dienstleistungen

Eheurkunde - Ausstellung beantragen

Eheurkunden stellt das Standesamt aus dem Eheregister aus. Sie geben Auskunft über die Daten der Ehegatten (vor allem über die in der Ehe geführten Familiennamen sowie das Bestehen oder die Auflösung der Ehe) und enthalten folgende Informationen:

  • Vor- und Familiennamen der Eheleute vor der Eheschließung
  • Ort und Tag ihrer Geburten
  • Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, sofern sie sich aus dem Registereintrag ergibt
  • Ort und Tag der Eheschließung
  • Namen der Eheleute nach der Eheschließung

Hinweis: Eheurkunden von aufgelösten Ehen enthalten am Schluss auch Anlass und Zeitpunkt der Auflösung.

Benötigen Sie weitere Eheurkunden (z.B. in Rentenangelegenheiten, zur Änderung von Ausweispapieren), können Sie diese jederzeit beantragen.

Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister

Neben der Eheurkunde gibt es den beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister. Dieser ist eine Kopie des beim Standesamt geführten Eheregistereintrags beziehungsweise bei elektronisch geführten Registern ein Ausdruck davon. Er enthält alle personenstandsrechtlichen Berichtigungen und Änderungen (z.B. Namensänderungen), die im Register vermerkt sind.

Einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister benötigen Sie beispielsweise, um namensrechtliche Änderungen der Eheleute oder Adoptionen nachzuweisen (z.B. bei neuerlicher Heirat oder in Erbangelegenheiten).

Internationale Eheurkunde

Eine Internationale Eheurkunden ist eine mehrsprachige Eheurkunde. Sie können diese im Ausland ohne Übersetzung verwenden. Sie gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen vom 8.September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern/Zivilstandsregistern angehören. Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.

Zuständig:

das Standesamt der Eheschließung

Voraussetzung:

Antragsberechtigt sind folgende Personen über 16 Jahre:

  • Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
  • Vorfahren und Abkömmlinge (z.B. Kinder, Enkelkinder)
  • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen

Ablauf:

Sie können die Urkunde persönlich beim Standesamt der Eheschließung beantragen und die Gebühr sofort entrichten.

Sie können die Urkunden aber auch telefonisch oder schriftlich (Fax, E-Mail) bestellen. In diesen Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären,

  • ob es Ihnen die Urkunde zuschicken soll oder Sie sie abholen und
  • wie Sie Gebühren bezahlen können (z.B. durch Überweisung oder in bar bei Abholung).

Manche Gemeinden und Städte bieten auch Formulare für die elektronische Bestellung im Internet an.

Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch vertreten lassen.

Unterlagen:

  • bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht
    • Ausweis der bevollmächtigten Person
  • Nachweis des rechtlichen Interesses (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel)

Kosten:

  • Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: je 12 Euro
  • Internationale Eheurkunde: je 12 Euro

Rechtsgrundlage:

Diese Seite ausdrucken
 

Weitere Informationen

Information

Die Texte werden über das Service-Modul "s-Komm BW" der Komm.on.line GmbH vom Portal Service-BW vollständig übernommen und eingelesen.

Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.

Formulare A-Z & Infoblätter

Formulare für die verschiedensten Bereiche finden Sie in der Rubrik "Bürgerservice - Formulare A-Z & Infoblätter".

Weiter zur Rubrik "Formulare A-Z & Infoblätter"

Ämter

Eine Kurzauskunft über verschiedene Ämter des Landratsamtes.

Weiter zur Rubrik "Ämter Schnellübersicht"

Kommunen

Landratsamt Schwäbisch Hall | Münzstraße 1 | 74523 Schwäbisch Hall | Fon: 0791/755-0 | Fax: 0791/755-7362