Sperrmüll
Welche Abfälle sind Sperrmüll und welche nicht?
Grundsätzlich sind Möbelstücke aller Art, Gebrauchsgegenstände aus Holz und Kunststoff (nicht Metall oder Glas) sowie Bodenbeläge Sperrmüll.
Kein Sperrmüll sind Abfälle, die bei Baumaßnahmen anfallen (inklusive Bauschutt), kleine Elektrogeräte, Altmetall und Problemstoffe sowie Hausmüll. Für diese Abfälle gibt es andere Entsorgungswege.
Hier finden Sie eine Übersicht typischer Sperrmüll- und Nicht-Sperrmüll-Abfälle zur Orientierung:
Sperrmüll loswerden
Sie können Ihren Sperrmüll zu Hause abholen lassen oder in den beiden Entsorgungszentren und einigen Wertstoffhöfen des Landkreises abgeben.
Die Sperrmüllabholung von zu Hause aus müssen Sie anmelden:
Alternativ können Sie den Sperrmüll über die Sperrmüllkarte anmelden. Diese Karte ist auf allen Wertstoffhöfen, Rathäusern und im Landratsamt (Infotheke) erhältlich.
Bitte senden Sie die Spermüllkarte ausgefüllt an:
Landratsamt Schwäbisch Hall
Amt für Abfallwirtschaft
Postfach 11 04 53
74507 Schwäbisch Hall
Wichtige Hinweise
- Die Gebühr ist bei der Abgabe der Abholkarte mit dem beigefügten Zahlschein zu überweisen.
- Bei der Onlinebestellung erhalten Sie nach verbindlicher Buchung eine automatisierte Email als Antwort. Diese E-Mail enthält alle Daten, die Sie für die Gebührenzahlung benötigen.
- Die Entsorgungsfirma wird erst nach Zahlungseingang mit der Abholung beauftragt.
- Die Entsorgungsfirma sendet Ihnen etwa eine Woche vor dem Abholtermin den genauen Termin per Postkarte oder per E-Mail zu.
- Ihre Stadt oder Gemeinde kann zum Abholtermin keine Auskunft geben.
Häufig gestellte Fragen
Wo kann ich meinen Sperrmüll abgeben?
Wo kann ich meinen Sperrmüll abgeben?
Sie können Ihren Sperrmüll zu Hause abholen lassen. Alternativ können Sie Ihren Sperrmüll in folgenden Entsorgungsanlagen anliefern:
Keine Mengenbegrenzung:
Pro Anlage maximal 1 m³:
- Wertstoffhof Crailsheim
- Wertstoffhof Fichtenau
- Wertstoffhof Gaildorf
- Wertstoffhof Gerabronn
- Wertstoffhof Ilshofen
- Wertstoffhof Kreßberg
- Wertstoffhof Mainhardt
- Wertstoffhof Oberrot
- Wertstoffhof Rot am See
- Wertstoffhof Satteldorf
- Wertstoffhof Schwäbisch Hall-West
- Wertstoffhof Schrozberg
- Wertstoffhof Sulzbach-Laufen
Zudem bieten einige Wertstoffhöfe zweimal jährlich eine mobile Sperrmüllannahme an.
Annahmeorte und Termine (PDF-Dokument, 89,38 KB, 05.02.2025)
Bitte beachten: Alle Verfahren sind gebührenpflichtig
Wann und wo stelle ich meinen Sperrmüll zu Abholung bereit?
Wann und wo stelle ich meinen Sperrmüll zu Abholung bereit?
Stellen Sie Ihren angemeldeten Sperrmüll frühestens am Abend vor der Abholung am Straßenrand bereit. Der Sperrmüll muss spätestens bis 06:00 Uhr am Abholtag bereit stehen.
Sperrmüll, der früher bereitgestellt wird, birgt die Gefahr, dass andere Personen Sperrmüll dazu stellen.
Bereitstellungsort ist der Gehweg oder der Straßenrand. Stellen Sie Ihren Sperrmüll nicht auf Ihrem Privatgrundstück bereit.
Welche Sperrmüllmengen darf ich pro Abholung bereitstellen?
Welche Sperrmüllmengen darf ich pro Abholung bereitstellen?
Sie können pro Abholtermin bzw. Sperrmüllkarte 2m³, 3m³, 4m³ oder maximal 6 m³ anmelden und bereitstellen.
Zur Orientierung finden Sie hier die durchschnittlichen Volumina typischer Sperrmüllgegenstände (PDF-Dokument, 319,33 KB, 19.06.2024) (Angaben ohne Gewähr).
Haben Sie mehr als 6m³ Sperrmüll zu entsorgen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf: Telefonnummer: 0791 755-7321
Wann wird mein Sperrmüll abgeholt?
Wann wird mein Sperrmüll abgeholt?
Der Abholtermin hängt davon ab, ob Sie die normale Abholung oder die „Quick“-Abholung beantragt haben. Bei einer „Quick“-Abholung erfolgt die Abfuhr des bereitgestellten Sperrmülls innerhalb einer Woche nach Zahlungseingang.
Die normale Abholung kann je nach Tourenplan der beauftragten Abfuhrfirma bis zu fünf Wochen nach Zahlungseingang dauern.
Was kostet die Sperrmüllentsorgung?
Was kostet die Sperrmüllentsorgung?
Die Gebühr für die Sperrmüllabholung ist in § 22 Absatz 6 der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Schwäbisch Hall geregelt. Sie ist nach der Sperrmüllmenge und der Form der Abholung gestaffelt:
Menge: 2 m³:
- Normale Abholung: 42,00 EUR
- Quick-Abholung: 114,00 EUR
Menge: 3 m³:
- Normale Abholung: 60,00 EUR
- Quick-Abholung: 132,00 EUR
Menge: 4 m³:
- Normale Abholung: 72,00 EUR
- Quick-Abholung: 144,00 EUR
Menge: 6 m³:
- Normale Abholung: 108,00 EUR
- Quick-Abholung: 180,00 EUR
Selbstanlieferung
Selbstanlieferung
Bei einer Sperrmüllanlieferung an den Entsorgungszentren wird die Gebühr nach dem angelieferten Gewicht berechnet. Die Gebühr beträgt je nach Abfallart zwischen 100,00 EUR und 250,00 EUR pro Tonne. Es gibt keine Mengenbegrenzung. Die Mindestgebühr pro Anlieferung beträgt 10,00 EUR.
Die Sperrmüllanlieferung an folgenden Wertstoffhöfen in kleinen Mengen ist möglich:
Auf den Wertstoffhöfen Crailsheim, Fichtenau, Gaildorf, Gerabronn, Ilshofen, Kreßberg, Mainhardt, Oberrot, Rot am See, Satteldorf, Schwäbisch Hall-West, Schrozberg und Sulzbach-Laufen kann Sperrmüll bis zu 1 m³ gegen eine Gebühr von 18,00 EUR angeliefert werden. Bei Abgabe eines Einzelteils wird eine Mindestgebühr von 12,00 EUR erhoben.