Abfallgebühren
Informationen zu Abfallgebühren & Abfallgebührenbescheid
Im Landkreis Schwäbisch Hall gibt es ein leerungsabhängiges Abfallgebühren-System. Die Abfallgebühren setzen sich zusammen aus
- einer Pflichtgebühr
(Die Pflichtgebühr ist eine verbindliche „Grundgebühr“. Diese ist immer einmal jährlich zu zahlen. Neben der Nutzung unserer kreisweiten Entsorgungsanlagen und abfallwirtschaftlichen Angebote beinhaltet die Gebühr auch eine „Pflichtleerungspauschale“. Diese besteht aus den Gebühren für die zweimalige Leerung einer 60-Liter-Restmülltonne pro gemeldeter Person und Jahr.) - einer Leerungsgebühr
(Die Leerungsgebühr oder Mengengebühr wird aus der Anzahl an erfolgten Leerungen pro Jahr ermittelt. Hierfür werden die tatsächlich durchgeführten Leerungen mit einem Chip an der Tonne erfasst, das ist das sog. Ident-System.)
Vorteil des Systems: Sie können die Höhe Ihrer Abfallgebühren durch konsequente Trennung - vor allem von Biomüll - und über die Anzahl der Leerungen selbst beeinflussen.
Fragen & Antworten rund um die Abfallgebühren
Warum muss ich Abfallgebühren zahlen?
Warum muss ich Abfallgebühren zahlen?
Das Amt für Abfallwirtschaft als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist verpflichtet Abfallgebühren zu erheben. Denn Abfallgebühren sind Benutzungsgebühren. Rechtliche Grundlage für die Erhebung und Bemessung der Abfallgebühren sind das Kommunalabgabengesetz, das Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie die Abfallwirtschaftssatzung (PDF-Dokument, 694,29 KB, 12.06.2024) des Landkreises Schwäbisch Hall.
Als Bürgerin bzw. Bürger des Landkreises nutzen Sie nicht nur unsere Abfalltonnen zu Hause oder in Ihrem Gewerbebetrieb. Sie haben auch die Möglichkeit alle unsere öffentlichen Einrichtungen der Abfallentsorgung zu nutzen. Dazu gehören zum Beispiel unsere Wertstoffhöfe und Sammelplätze, Altglascontainer, Entsorgungszentren, die Problemstoffsammelstelle sowie das Umweltmobil. Auch bieten wir viele Dienstleistungen an und entwickeln unsere Angebote stetig weiter, bspw. die Abfall-App sowie Beratungen, Führungen und pädagogische Angebote. Die Vorhaltung dieser abfallwirtschaftlichen Infrastruktur fließt in die Kalkulation der Abfallgebühren mit ein.
Wie hoch ist die Pflichtgebühr?
Wie hoch ist die Pflichtgebühr?
Die Höhe der Pflichtgebühr richtet sich bei Haushalten nach der Anzahl der gemeldeten Personen pro Grundstück (sogenannte „Personenpflichtgebühr“):
- 1 Person: 79,75 €
- 2 Personen: 111,75 €
- 3 Personen: 138,50 €
- 4 Personen: 165,00 €
- 5 Personen: 191,50 €
- 6 Personen: 218,00 €
- 7 Personen: 245,00 €
- Jede weitere Person: 31,75 € pro Person
- Bewohnbare Grundstücke: 80,00 €
Bei Gewerbebetrieben, öffentlichen Einrichtungen und sonstigen Betriebsstätten wird die Gebührenhöhe zunächst anhand der Anzahl und Größe der bereitgestellten Restmüllbehältnisse sowie der Beschäftigtenzahl (sogenanntes „Mindesthaltevolumen“) erhoben:
Mindestvorhaltevolumen | Beschäftigte (Anlehnung) | Pflichtgebühr |
---|---|---|
60 Liter | Maximal 3 | 58,25 € |
120 Liter | Maximal 6 | 116,50 € |
240 Liter | Maximal 13 | 233,00 € |
Die weitergehende Einstufung des Mindestvorhaltevolumens erfolgt in Anknüpfung an die Beschäftigtenzahl und wird in Schritten à 60 l vorgenommen.
<html lang="de"> <head> <meta charset="UTF-8"> <meta name="viewport" content="width=device-width, initial-scale=1.0"> <title>Gebühren Tabelle</title> <style> table { width: 100%; border-collapse: collapse; } th, td { border: 1px solid black; padding: 8px; text-align: left; } th { background-color: #f2f2f2; } </style> </head> <body>
Mindestvorhaltevolumen | Leerungsintervall | Pflichtgebühr |
---|---|---|
1.100 Liter | 14-tägig | 995,00 € |
1.100 Liter | Wöchentlich | 1.990,00 € |
</body> </html>
Was beinhaltet die Leerungsgebühr?
Was beinhaltet die Leerungsgebühr?
Die Leerungsgebühr oder Mengengebühr wird aus der Anzahl an erfolgten Leerungen pro Jahr ermittelt. Hierfür werden die tatsächlich durchgeführten Leerungen mit einem Chip an der Tonne erfasst (sog. Ident-System). Näheres zu den Abfalltonnen finden Sie hier.
Diesen Gebührenteil können Sie durch Abfallvermeidung und konsequente Mülltrennung beeinflussen – das schont den Geldbeutel und die Umwelt:
Abfallart | Behälter | Leerungsgebühr |
---|---|---|
Restmüll | 60 Liter (Restmüll-Tonne) | 2,31 € |
Restmüll | 120 Liter (Restmüll-Tonne) | 4,62 € |
Restmüll | 240 Liter (Restmüll-Tonne) | 9,24 € |
Restmüll | 1.100 Liter (Restmüll-Container) | 42,00 € |
Biomüll | 60 Liter (Biomüll-Tonne) | 1,52 € |
Biomüll | 120 Liter (Biomüll-Tonne) | 3,04 € |
Biomüll | 240 Liter (Biomüll-Tonne) | 6,08 € |
Biomüll | 240 Liter (Gartentonne) | 4,57 € |
Die in der Personenpflichtgebühr (s.o.) bereits enthaltene Leerungspauschale wird bei der Erhebung der Leerungsgebühr wieder abgezogen. Sie zahlen also nicht doppelt.
Wer zahlt wann und wie seine Abfallgebühren?
Wer zahlt wann und wie seine Abfallgebühren?
Grundstückseigentümer und ihre Pächter sind Gesamtschuldner für die Abfallgebühren. Sie sind verpflichtet, die Abfallgebühr zu zahlen.
Die Abrechnung der Abfallgebühren erfolgt einmal jährlich. Der Gebührenbescheid wird im 1. Jahresquartal versendet. Hier finden Sie ein Beispiel, wie ein Gebührenbescheid des Amts für Abfallwirtschaft aufgebaut ist:
Download Beispiel (PDF-Dokument, 331,17 KB, 21.06.2024)
Auf dem Bescheid steht bis wann die Gebühr zu überweisen ist. Bei Fristversäumnis drohen Mahngebühren.
Sie können uns ein SEPA-Lastschriftmandat einrichten. Dann buchen wir den festgesetzten Betrag automatisch von Ihrem Bankkonto zum Fälligkeitstermin ab.
Download SEPA-Lastschriftmandat (Microsoft Word Dokument, 16,67 KB, 21.06.2024)
Sie können auch den QR-Code auf Ihrem Gebührenbescheid scannen und die Zahlung mobil überweisen. Der QR-Code beinhaltet die individuellen Informationen des Gebührenbescheides wie den Begünstigten, die IBAN, den Swift-BIC und den Verwendungszweck. Bürgerinnen und Bürger, die eine entsprechende App ihrer Bank auf dem Smartphone oder Tablet installiert haben, können den Überweisungsvorgang einfach und schnell per Scan und sogar mobil online durchführen.
Warum gibt es eine Grundgebühr für bewohnbare Grundstücke?
Warum gibt es eine Grundgebühr für bewohnbare Grundstücke?
Auch Eigentümer bewohnbarer Grundstücke haben die Möglichkeit alle unsere öffentlichen Einrichtungen der Abfallentsorgung zu nutzen. Dazu gehören zum Beispiel unsere Wertstoffhöfe und Sammelplätze, Altglascontainer, Entsorgungszentren, die Problemstoffsammelstelle sowie das Umweltmobil. Auch bieten wir viele Dienstleistungen an und entwickeln unsere Angebote stetig weiter, bspw. die Abfall-App sowie Beratungen, Führungen und pädagogische Angebote. Die Vorhaltung dieser abfallwirtschaftlichen Infrastruktur fließt in die Kalkulation der Abfallgebühren mit ein.
Wer ist mein Ansprechpartner?
Wer ist mein Ansprechpartner?
Bei Änderungen der Meldedaten (bspw. Wohnungsein- oder –auszug bei Haushalten) wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt, bei Gewerbean- oder -abmeldungen wenden Sie sich bitte an das Gewerbeamt Ihrer Stadt bzw. Gemeinde.
Für Änderungen der Bankdaten oder des Eigentümers sowie Fragen zu Ihrem Gebührenbescheid helfen wir Ihnen gerne weiter.
Bitte beachten: Geben Sie immer Ihr Vertragskonto und Ihre Kundennummer an. Sie finden diese rechts oben auf Ihrem Bescheid (Kästchen). Ohne diese Daten können wir Ihren Fall nicht zuordnen.
Fragen & Antworten rund um den Gebührenbescheid
Wann werden die Abfallgebührenbescheide versendet?
Wann werden die Abfallgebührenbescheide versendet?
Immer im ersten Quartal des Jahres
Was für Kosten sind auf meinem Bescheid ersichtlich?
Was für Kosten sind auf meinem Bescheid ersichtlich?
Sie finden auf dem Bescheid immer die tatsächliche Abrechnung des Vorjahres, sowie die Vorauszahlung für das laufende Jahr.
- Beim Hausmüll: Personenpflichtgebühr nach gemeldeten Personen, Leerungsgebühr pro Tonnenleerung sowie die Pflichtleerungsgebühr.
- Beim Gewerbe: Die Pauschale der zugeordneten Tonne, sowie die Leerungsgebühr pro getätigter Leerung, wenn keine Tonne vor Ort ist, die Pflichtpauschale (Mindestvorhaltevolumen).
Ich habe einen Bescheid für ein Objekt erhalten welches gar nicht mehr in meinem Besitz ist. Was soll ich tun?
Ich habe einen Bescheid für ein Objekt erhalten welches gar nicht mehr in meinem Besitz ist. Was soll ich tun?
- Bitte füllen Sie uns hierfür das Formular für den Eigentümerwechsel aus und übersenden uns dieses per Post oder E-Mail. Wir werden dann den Vorgang schnellst möglichst bearbeiten.
- Falls Ihnen diese Option nicht zur Verfügung steht bitten wir schriftlich uns die Vertragskontonummer, Adresse, Kontaktmöglichkeiten bei eventuellen Rückfragen, den Namen aller neuer Eigentümer zu übermitteln sowie das Datum der Übergabe (Schlüsselübergabe).
Download Formular Eigentümerwechsel (Microsoft Word Dokument, 47,52 KB, 21.06.2024)
Ich habe meinen Bescheid erhalten, allerdings ist die Postanschrift nicht korrekt. Wie kann ich meine Adresse ändern?
Ich habe meinen Bescheid erhalten, allerdings ist die Postanschrift nicht korrekt. Wie kann ich meine Adresse ändern?
Bitte füllen Sie uns das Kontaktformular aus. Falls ein geänderter Bescheid erwünscht ist, teilen Sie uns dies ebenfalls auf dem Fragebogen mit. Wir werden Ihre Adressänderung schnellst möglich bearbeiten.
Download Kontaktformular (Microsoft Word Dokument, 40,93 KB, 21.06.2024)
Ich habe meinen Bescheid nicht erhalten, was soll ich tun?
Ich habe meinen Bescheid nicht erhalten, was soll ich tun?
- Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail oder füllen Sie das Kontaktformular aus. Wir lassen Ihnen dann ein Duplikat des Bescheids zukommen.
- In der E-Mail enthalten sollte das Vertragskonto sein, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten können.
Download Kontaktformular (Microsoft Word Dokument, 40,93 KB, 21.06.2024)
Meine Bankverbindung ist nicht mehr korrekt, wie kann ich diese ändern?
Meine Bankverbindung ist nicht mehr korrekt, wie kann ich diese ändern?
- Bitte übersenden Sie uns ein neues SEPA-Lastschriftmandat
Download Lastschriftmandat (Microsoft Word Dokument, 16,67 KB, 21.06.2024)
Ich möchte gerne, dass der fällige Betrag von meinem Bankkonto eingezogen wird
Ich möchte gerne, dass der fällige Betrag von meinem Bankkonto eingezogen wird
Bitte senden Sie uns hierfür das ausgefüllte SEPA-Lastschriftmandat zu.
Sofern wir dieses noch vor dem Fälligkeitsdatum erhalten, wird der ausstehende Betrag von Ihrem Konto zum Fälligkeitstag abgebucht.
Download Lastschriftmandat (Microsoft Word Dokument, 16,67 KB, 21.06.2024)
Ist eine Teilzahlung/Ratenzahlung möglich?
Ist eine Teilzahlung/Ratenzahlung möglich?
Bitte wenden Sie sich hierfür an unsere Kreiskämmerei, Abteilung Beitreibung, unter der Telefonnummer: 0791 755-8850.
Meine Personenzahl ist nicht korrekt, wie kann ich diese ändern?
Meine Personenzahl ist nicht korrekt, wie kann ich diese ändern?
- Wir bekommen die Meldedaten elektronisch vom Einwohnermeldeamt der zuständigen Gemeinde/Stadtverwaltung übermittelt. Bitten wenden Sie sich bei Fragen hierzu an Ihre zuständige Gemeinde/Stadtverwaltung.
- Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen wir Ihnen keine Namen der gemeldeten Personen nennen, wir bitten Sie hier ebenfalls sich an die zuständigen Einwohnermeldeämter zu wenden.
Können die Gebühren direkt mit meinen Mietern abgerechnet werden?
Können die Gebühren direkt mit meinen Mietern abgerechnet werden?
Nein, wir dürfen die Bescheide immer nur an den Hauseigentümer senden, dieser rechnet dann mit seinen Mietern ab.
Ich habe Leerungen aufgeführt die nicht stimmen (Doppelleerungen, falsche Leerungsdaten…), können diese gelöscht werden?
Ich habe Leerungen aufgeführt die nicht stimmen (Doppelleerungen, falsche Leerungsdaten…), können diese gelöscht werden?
Bitte wenden Sie sich hierfür an die Tonnenverwaltung diese sind für das Tonnenmanagement/Leerungsmanagement zuständig und können Ihnen hier fachmännische Auskunft geben und Sie beraten.
Telefonnummer: 0791 755-8822
Auf meinem Bescheid ist eine Tonne/Chipnummer aufgeführt welche nicht in meinem Besitz ist, was soll ich tun?
Auf meinem Bescheid ist eine Tonne/Chipnummer aufgeführt welche nicht in meinem Besitz ist, was soll ich tun?
Bitte wenden Sie sich hierfür an die Tonnenverwaltung. Diese ist für das Tonnenmanagement/Leerungsmanagement zuständig und kann Ihnen hier fachliche Auskunft geben und Sie beraten.
Telefonnummer: 0791 755-8822
Ein Hauseigentümer ist verstoben, wie gehe ich weiter vor?
Ein Hauseigentümer ist verstoben, wie gehe ich weiter vor?
- Bitte übersenden Sie uns hierfür das Formular für den Eigentümerwechsel.
- Falls diese Möglichkeit für Sie nicht besteht nennen Sie uns bitte schriftlich den Namen des Verstorbenen, Ansprechpartner mit Kontaktmöglichkeiten, Adresse des Objekts, Vertragskonto, Datum der Schlüsselübergabe, Art des Wechsels (Schenkung, Kauf, Erbe) und den Namen aller neuer Eigentümer.
Download Formular (Microsoft Word Dokument, 47,52 KB, 21.06.2024)