Landkreis Schwäbisch Hall

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Entsorgung von mit dem neuen Coronavirus (SARS-CoV2) kontaminierten Abfällen aus privaten Haushalten

Die Kreislaufwirtschaft im Land muss sich der Herausforderung stellen, die Entsorgung häuslicher und hausmüllähnlicher Abfälle auch unter schwieriger werdenden Bedingungen sicher zu gewährleisten. Dies betrifft insbesondere Fragen der Hygiene und der Vermeidung von Gesundheitsgefahren.

Auf der Grundlage der Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes zu Hygienemaßnahmen gibt das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg folgende Empfehlungen beim Umgang von Abfällen positiv getesteter oder unter Quarantäne gestellter Personen aus privaten Haushalten.

Grundsätzlich gilt das Abfälle aus betroffenen privaten Haushalten sowie Abfälle, die bei Corona-Schnelltests in privaten Haushalten anfallen über die Restmülltonne  zu entsorgen sind. Um sowohl bei anderen Nutzern der gleichen Restmülltonne als auch bei Dritten wie Müllwerkern eine Gefährdung möglichst auszuschließen, sollten bestimmte Vorsichtsmaßnahmen berücksichtigt werden. Diese wären:

  • Spitze oder scharfe Gegenstände müssen in stich- und bruchfesten Einwegbehältnissen gesammelt und fest verschlossen werden.
  • Geringe Mengen an flüssigen Abfällen sind mit ausreichend saugfähigem Material in Verbindung zu bringen um die Tropffreiheit zu gewährleisten. Größere Mengen an flüssigen Abfällen dürfen nicht über die Restmülltonne entsorgt werden.
  • Die kontaminierten Abfälle sind in stabilen Müllsäcken zu sammeln, die nach Befüllung mit dem kontaminierten Abfall beispielsweise durch Verknoten fest zu verschließen sind.
  • Die Müllsäcke sind direkt in die Abfalltonne oder Container zu geben und dürfen nicht daneben gestellt werden. Sind die Abfalltonnen oder Container bereits gefüllt, ist eine gesicherte Lagerung bis zu nächsten Abholung an einem möglichst kühlen Ort vorzunehmen (z. B. Keller).

Unter Beachtung der oben genannten Versichtsmaßnahmen sind nachfolgende Abfälle aus positiv getesteten oder unter Quarantäne gestellten privaten Haushalten über die Restmülltonne zu entsorgen (Aufzählung nicht abschließend):

  • Wertstoffe, Verpackungen und häusliche Bioabfälle (Küchenabfälle),
  • Materialien, die zum Abdecken und Mund und Nase imZuge de Husen- und Nies-Etikette verwendet wurden,
  • Taschentücher, Aufwischtücher,
  • Einwegwäsche und Hygieneartikel (z. B. Windeln),
  • Schutzkleidung und
  • Abfälle aus Desinfektionsmaßnahmen.

Zur besseren Veranschaulichung der Entsorgung von mit dem Coronavirus kontaminierten Abfällen finden Sie ein Ablaufschena hier.

Weiter Informationen finden Sie hier sowie auf der Internetseite des Umweltministeriums - Corona Fragen und Antworten zur Abfallentsorgung.

 

 

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