Landkreis Schwäbisch Hall

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Altholzentsorgung im Landkreis Schwäbisch Hall

Mit dem Inkrafttreten der Altholzverordnung zum 01.03.2003 muss Altholz getrennt erfasst und einer gesonderten Verwertung zugeführt werden.Die Abfallwirtschaft des Landkreises Schwäbisch Hall hat zwei Sammelstellen zur Altholzerfassung eingerichtet. Diese befinden sich beim Entsorgungszentrum Hasenbühl in Schwäbisch-Hall-Hessental und beim Entsorgungszentrum Blaufelden.

Das Altholz muss getrennt nach zwei Fraktionen zu den Sammelstellen gebracht werden. Bei der Anlieferung wird das Altholz gewogen.

Die Gebühr beträgt 100,00 EUR pro Tonne.

Altholz muss nach folgenden Fraktionen getrennt angeliefert werden

Fraktion 1 (Altholz der Klasse A I - A III entsprechend der Altholzverordnung)

  • Naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz.
  • Verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes Altholz.
  • Altholz mit halogenartigen Verbindungen in der Beschichtung aber ohne Holzschutzmittel.

Das sind vorwiegend Hölzer aus folgenden Bereichen:

  • Sperrmüll, z. B. Schränke, Tische, Stühle
  • Paletten aus Vollholz, Holzwerkstoff, Verbundmaterial
  • Altholz aus dem Innenausbau z. B. Dielen, Schalungen, Innentüren, Deckenpaneele, Bauspanplatten usw. 

Fraktion 2 (Altholz der Klasse A IV entsprechend der Altholzverordnung)

Altholz das mit Holzschutzmittel behandelt ist. Dies trifft vor allem für Hölzer zu, die im Außenbereich eingesetzt sind und gegen schädliche Einwirkungen geschützt wurden.

Das sind vorwiegend Hölzer aus folgenden Bereichen:

  • Garten-, Spielplatz- und Landschaftsbau z. B. Zäune, Pfähle, Spielgeräte
  • Bahnschwellen, Leitungsmaste
  • Tragende Elemente aus dem Hochbau
  • Fenster, Außentüren
  • Brandholz

Für Anlieferungen von Altholz der Fraktion 2 aus gewerblichen Anfallstellen ist ein Entsorgungsnachweis zu führen. Anträge sind beim Amt für Abfallwirtschaft einzureichen.

Annahmestellen des Landkreises Schwäbisch Hall:

1. Entsorgungszentrum Hasenbühl in Schwäbisch Hall-Hessental

Öffnungszeiten:
Montag und Freitag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Mittwoch: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Samstag: 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr (Apr. - Okt.)                                                                                                                    09.00 Uhr bis 16.00 Uhr (Nov. - Mrz.)                                     

2. Entsorgungszentrum Blaufelden

Öffnungszeiten:
Dienstag und Donnerstag:
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr  (Nov. - Mrz.)
13.00 Uhr bis 16.30 Uhr (Apr. - Okt.)

Samstag:
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr (Nov. - Mrz.)
08.00 Uhr bis 12.30 Uhr (Apr. - Okt.)

Neben den Sammelstellen des Landkreises gibt es auch gewerbliche Annahmestellen, die eine Zulassung zur Annahme von Altholz besitzen.

Hier bekannte gewerbliche Annahmestellen sind:

  • Firma Gronbach GmbH & Co. KG
    Raiffeisenstraßen 17, 74523 Schwäbisch Hall
    Telefon: 0791/930300
  • Firma Wieser
    Saarbergstraße 3, 74564 Crailsheim-Maulach
    Telefon: 07951/21003
  • Firma H. Gröger GmbH & Co. KG
    Friedenstraßen 46, 74564 Crailsheim
    Telefon: 07951 47/39 00
  • Firma Schneider & Sohn GmbH & Co. KG
    Landwehrstraße 19, 74572 Blaufelden-Gammesfeld
    Telefon: 07958/93321
  • Firma Scholz Recycling AG & Co. KG, Niederlassung Fichtenberg
    Hauptstraße 2/1, 74427 Fichtenberg
    Telefon: 07971/95250
  • Firma Schäf Städtereinigung GmbH
    Weimarer Straße 1, 71540 Murrhardt
    Telefon: 07192/92010

Für weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich steht die Abfallwirtschaft unter der Telefonnummer 0791/755-7321 zur Verfügung.

Weitere Informationen

Allgemeine Öffnungszeiten

Schwäbisch Hall

Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr

Montag bis Mittwoch:
13:00 - 15:30 Uhr

Donnerstag:
13:00 - 17:00 Uhr


Außenstellen Crailsheim

Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr

Montag, Dienstag, Donnerstag:
13:00 - 15:30 Uhr

Mittwoch:
13:00 - 17:00 Uhr

Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungs- & Führerscheinstellen

Öffnungszeiten Amt für Migration