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Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.
Formulare für die verschiedensten Bereiche finden Sie in der Rubrik "Bürgerservice - Formulare A-Z & Infoblätter".
Eine Kurzauskunft über verschiedene Ämter des Landratsamtes.
Sie möchten am Straßenverkehr mit einem Fahrzeug teilnehmen, dessen Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewicht die nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geltenden Grenzen überschreiten? Dafür benötigen Sie eine spezielle Erlaubnis.
Hinweis: Die Durchführung von Großraum- und Schwerverkehr braucht sorgfältige Planung - besonders bei sehr hohen Maß- und Gewichtsüberschreitungen. Je nach Fahrzeugtyp können die Anforderungen sehr unterschiedlich sein. Besprechen Sie diese mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
die Straßenverkehrsbehörde
Straßenverkehrsbehörde ist, je nach Ort, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Geben Sie in der Ortswahl
Die Erlaubnis können Sie unter anderem erhalten, wenn
keine
Die Erlaubnis müssen Sie schriftlich (möglich auch per Fax) bei der zuständigen Stelle beantragen. Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde des Ortes, in dem die Fahrt beginnt beziehungsweise Ihre Betriebsstätte oder Zweigniederlassung liegt. Sie müssen ein vorgeschriebenes Formular verwenden. Abhängig von der zuständigen Stelle erhalten Sie es dort oder können es im Internet herunterladen.
Schneller und komfortabler ist der Antrag über das Internet mithilfe des Onlinedienstes "VEMAGS - Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte".
Die Straßenverkehrsbehörde hört die vom Transport und von der gewählten Strecke betroffenen Behörden und Stellen an. Nach Vorliegen aller Stellungnahmen erteilt sie einen Bescheid. Sie erhalten diesen zusammen mit Auflagen und Bedingungen. Bei Antragstellung über "VEMAGS" erhalten Sie den Bescheid über das Internet.
je nach Aufwand, Umfang und Dauer der Erlaubnis: bis zu EUR 767,00
Gewerbe / Polizei / Bußgeld / Verkehr
Gymnasiumstraße
2
74523
Schwäbisch Hall
gewerbeamt(@)schwaebischhall.de
Sprechzeiten:
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Stadt Schwäbisch Hall
Am Markt
6
74523
Schwäbisch Hall
Telefon: 0791 751-0
Fax: 0791 751-2 99
info(@)schwaebischhall.de
Verkehr
Telefon: 0791 751-341
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Verkehrsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 18.03.2019 freigegeben.
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