Landkreis Schwäbisch Hall

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Europäischer Sozialfonds (ESF)


Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) ist auch in der aktuellen Förderperiode 2021-2027 das wichtigste Finanzierungs- und Förderinstrument der Europäischen Union (EU) für Investitionen in Menschen. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU zu verbessern. Dafür stellt der ESF den Mitgliedsstaaten bereits seit 1957 Mittel zur Verfügung. 
Grundlage für die Vergabe von ESF-Mitteln in Baden-Württemberg ist das ESF Plus Programm. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg ist für die Umsetzung des ESF im Land zuständig.
Für regionale Projekte sind in der laufenden Förderperiode rund 77 Millionen Euro vorgesehen. Davon steht dem Landkreis Schwäbisch Hall pro Kalenderjahr ein Förderkontingent von 168.550 € zur Verfügung. Der regionale Arbeitskreis steuert das regionale Verfahren im Landkreis.
Um die Fördermittel so bedarfsorientiert wie möglich einzusetzen hat der Arbeitskreis Schwäbisch Hall in seiner strategischen Sitzung am 07. Februar 2024 die neue Förderstrategie für das Jahr 2025 im Landkreis beschlossen. 
Für die regionale Umsetzung im ESF sind folgende zwei Ziele relevant:

1. Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind (Integrationsziel). 
Mit diesem Ziel werden besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose und weitere Zielgruppen, auch außerhalb des Leistungsbezugs, mit besonderen Vermittlungshemmnissen angesprochen. Schwerpunktmäßig sollen sich Projekte an junge Menschen unter 30 Jahren sowie Personen mit Migrationshintergrund richten. 

2. Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit (Bildungsziel).  
Die Förderung in diesem Ziel ist ausgelegt auf Schülerinnen und Schüler ab der 5. Jahrgangsstufe, die von Schulversagen und Schulabbruch bedroht sind sowie ausbildungsferne und z.T. marginalisierte, benachteiligte junge Menschen.
Als Ansatz für Projekte im Landkreis wird vom Arbeitskreis ESF in beiden Zielen individuelles Coaching und individuelle Begleitung möglicherweise auch verbunden mit einer aufsuchenden Arbeit als sinnvoll und zielführend angesehen. Details zur Ausschreibung und Strategie sowie weiterführende Informationen zum Europäischen Sozialfonds erhalten Sie über die weiterführenden Links.
Projektträger, die eine Förderung aus den regionalisierten Mitteln des ESF beantragen wollen, können bis zum 31. Mai 2024 bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe, ihre Anträge einreichen. Der ESF-Förderanteil an der öffentlichen Finanzierung der Projekte soll zwischen 30% und höchstens 40% liegen. Die förderfähigen Gesamtkosten dürfen einen Betrag von 30.000 Euro nicht unterschreiten und die Mindestteilnehmerzahl liegt bei grundsätzlich 10 Personen. Es können ein- oder zweijährige Projekte beantragt werden.

Ausschreibung für das Förderjahr 2025
Arbeitsmarktstrategie für das Förderjahr 2025

Weitere Informationen finden sich unter www.esf-bw.de

ESF Kontakt:

Geschäftsstelle des regionalen Arbeitskreises
Amt für Migration
Kerstin Furkert
Karl-Kurz-Str. 44
74523 Schwäbisch Hall
Fon: 0791 755-7517
E-Mail: K.Furkert(@)LRASHA.de
 

Weitere Informationen

ESF -Kontakt-

Geschäftsstelle des regionalen Arbeitskreises
Amt für Migration
Kerstin Furkert
Karl-Kurz-Str. 44
74523 Schwäbisch Hall 
Fon: 0791 755-7517
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