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bzw.Seit dem 2. Mai sind die Erhebungsbeauftragten für den Zensus 2022 im Landkreis unterwegs, um ihre Begehungen durchzuführen und Termine zu vergeben.
Bei den Begehungen überprüfen die Erhebungsbeauftragen die Ihnen zugeteilten Adressen. Die Haushalte an den zufällig ausgewählten Anschriften erhalten Erstankündigungsschreiben mit Informationen rund um den Zensus und einer Terminankündigung für die Befragung. Für eine individuelle Terminabsprache befindet sich eine Telefonnummer des zuständigen Erhebungsbeauftragten auf dem Schreiben.
Die Befragungen der Haushalte starten dann ab dem 16. Mai. Sie dauert ca. 5-10 Minuten. Dabei genügt die Auskunft eines volljährigen Haushaltsmitgliedes in Vertretung für alle Haushaltsmitglieder.
Ein Teil der Befragten erhält Online-Zugangsdaten bzw. einen Papierfragebogen für eine weitergehende Befragung. Bei dieser werden ergänzende Fragen zu Bildungsstand, Erwerbstätigkeit, Arbeitsort und weiteren Merkmalen gestellt. Die Online-Fragebögen werden von den ausgewählten Personen eigenständig beantwortet und im Anschluss automatisch an die zuständigen Stellen übermittelt.
Die Mitarbeiter des Zensus 2022 weisen darauf hin, dass für die zufällig ausgewählten Befragten eine Auskunftspflicht besteht. Sollte diese nicht erteilt werden, folgt auf die Erinnerung eine Mahnung. Danach droht ein Bußgeld.
Das Team vom Zensus bedankt sich schon jetzt bei allen Helfern und Teilnehmenden.
Die Erhebungsstelle des Landratsamtes zum Zensus 2022 sucht noch weitere Erhebungsbeauftragte. Bewerbungen bitte an zensus(@)lrasha.de oder telefonisch unter 0791 755-5050 (Herr Opaczek, Erhebungsstellenleitung) / 0791 755-5051 (Herr Hofmann, stellv. Erhebungsstellenleitung).
Die Inhalte werden vom Landratsamt Schwäbisch Hall gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an das Landratsamt Schwäbisch Hall wenden.