Landkreis Schwäbisch Hall

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Baum- und Heckenschnitte noch bis Ende Februar erlaubt

[Artikel vom 27.01.2023]

Das Schneiden von Bäumen oder Hecken ist noch bis Ende Februar erlaubt. Das sieht das Bundesnaturschutzgesetz so vor. Nach diesem ist es verboten, zwischen dem 1. März und dem 30. September, Hecken, Bäume, Gebüsche und andere Gehölze zu roden, abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder auf andere Weise zu beseitigen.
Durch diese Regelung soll verhindert werden, dass die heimischen Vogelarten sowie auch Fledermäuse, die Baumhöhlen für die Aufzucht ihrer Jungen nutzen, während der Brut- und Aufzuchtzeit gestört werden.

Diese Ausnahmen gibt es
Pflegevorhaben in Natur- und Landschaftsschutzgebieten, in geschützten Heckenbiotopen oder an Naturdenkmalen müssen unabhängig vom Zeitraum grundsätzlich vorab mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden. Ausnahmen gelten auch für Bäume innerhalb von Parks und Hausgärten. Normale Pflegeschnitte, beispielsweise an Obstbäumen, sind das ganze Jahr über möglich. Aus Artenschutzgründen ist aber vor jedem Eingriff, egal, ob es sich um einen Schnitt, eine Fällung oder eine Rodung handelt, immer zu prüfen, ob wildlebende Tiere von dem Eingriff betroffen sein könnten.

Kontakt
Untere Naturschutzbehörde
Landratsamt Schwäbisch Hall
Karl-Kurz-Straße 44
74523 Schwäbisch Hall-Hessental
Telefon: 0791 755-7397
E-Mail: naturschutzbehoerde(@)LRAHA.de


Hinweis

Die Inhalte werden vom Landratsamt Schwäbisch Hall gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an das Landratsamt Schwäbisch Hall wenden.

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