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bzw.Bis spätestens 19. Januar 2024 müssen alle, die noch einen Papierführerschein besitzen und in den Jahren 1965 bis 1970 geboren sind, ihren Führerschein gegen einen EU-Kartenführerschein umtauschen. Den entsprechenden Antrag kann jeder bei seinem Bürgermeisteramt stellen.
Hierfür sind der Personalausweis, der Führerschein und ein biometrisches Passfoto mitzubringen. Der Antrag kann auch vorab auf der Homepage des Landratsamtes unter www.LRASHA.de am PC ausgefüllt werden. Dort sind die erforderlichen Unterlagen aufgeführt. Zu finden ist der Antrag unter „Bürgerservice“ > „Elektronische Dienste“ > „Führerscheine“.
Das Landratsamt empfiehlt dringend, den Antrag schon frühzeitig zu stellen, da aufgrund einer kurzfristigen Antragshäufung zum Jahresende erfahrungsgemäß mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen wäre.
Eine Terminvereinbarung in den Führerscheinstellen des Landkreises ist erforderlich und online unter „Bürgerservice“ > „Elektronische Dienste“ > Onlineterminreservierung möglich.
Hintergrund
In den kommenden Jahren müssen alle Führerscheine, die vor dem
19. Januar 2013 ausgestellt wurden, gegen einen befristeten EU-Kartenführerschein ausgetauscht werden. Das wurde vom Bundesrat festgelegt. Durch den Pflichtumtausch soll sichergestellt werden, dass alle Führerscheine in der EU ein einheitliches Muster enthalten, das die aktuellen Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt. Für den Umtausch ist eine Staffelung vorgesehen, die sich nach dem Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers bzw. nach dem Ausstellungsjahr richtet. Nach Ablauf der nachfolgenden Fristen, verliert der Führerschein demnach seine Gültigkeit. Ein freiwilliger, früherer Umtausch ist jederzeit möglich.
Folgende Fristen gibt es in den kommenden Jahren:
1. Papierführerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
Vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
2. Kartenführerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Die Inhalte werden vom Landratsamt Schwäbisch Hall gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an das Landratsamt Schwäbisch Hall wenden.