Landkreis Schwäbisch Hall

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12. September: Bundesweiter Warntag

[Artikel vom 05.09.2024]

Am Bundesweiten Warntag erproben Bund und Länder sowie die teilnehmenden Stadt- und Landkreise und Kommunen wieder gemeinsam ihre Warnmittel.
Dadurch werden die technische Warninfrastruktur sowie die Abläufe getestet und geprüft. Zusätzlich ist es dieses Jahr das Ziel, eine höhere Aufmerksamkeit für Warnungsthemen in der Bevölkerung und bei den für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden zu erreichen, die Warnmittel und den Warnmix bekannter zu machen und die Fähigkeiten der Bevölkerung in Selbstschutz und –hilfe zu stärken.
Für eine erfolgreiche Alarmierung der Bevölkerung ist es wichtig, die technische Warninfrastruktur zu testen, die Bevölkerung zu sensibilisieren und die Warnkonzepte und Abläufe zu überprüfen. Auf diese Weise können mögliche auftretende Herausforderungen oder Probleme identifiziert und im Nachgang behoben werden.

„Der Bundesweite Warntag ist eine unerlässliche Maßnahme, um die Alarmierung im Ernstfall auch bei uns im Landkreis Schwäbisch Hall zu erproben und zu prüfen“, sagt Landrat Gerhard Bauer.

Ablauf:
Um mit einer Warnung möglichst viele Menschen zu erreichen, wird eine Warnmeldung über viele verschiedene Warnmittel verbreitet. Ab 11 Uhr wird ein Warntext über das Modulare Warnsystem „MoWaS“ bundesweit an alle angeschlossenen Warnmultiplikatoren (z. B. Rundfunkanstalten und Medienunternehmen) geschickt. Diese versenden die Probewarnung an Warnmittel wie zum Beispiel Fernseher oder Radios. Über MoWaS werden am Warntag zugleich auch die direkt angeschlossenen Warnmittel
wie zum Beispiel Warn-Apps und Cell Broadcast ausgelöst.

Parallel können in den teilnehmenden Landkreisen und Kommunen kommunale Warnmittel ausgelöst werden. Das können zum Beispiel Sirenen oder Lautsprecherdurchsagen sein. Die Teilnahme am Bundesweiten Warntag ist freiwillig. Bürgerinnen und Bürger können sich in ihrer Kommune über die Teilnahme informieren.

Gegen 11:45 Uhr erfolgt eine Entwarnung über die Warnmittel und Endgeräte, über welche zuvor die Warnung erfolgt ist. Über Cell Broadcast erfolgt keine Entwarnung.

„Bei Gefahren für die Bevölkerung, wie beispielweise Überschwemmungen, ist eine funktionierende und schnelle Alarmierung der Bürgerinnen und Bürger unbedingt erforderlich. Seit der Einführung des Bundesweiten Warntags kann diese Alarmierung auch im großen Stil erprobt werden“, so Kreisbrandmeister Joachim Wagner.

Weitere Informationen zum Bundesweiten Warntag gibt es unter:
www.bundesweiter-warntag.de
www.bbk.bund.de


Hinweis

Die Inhalte werden vom Landratsamt Schwäbisch Hall gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an das Landratsamt Schwäbisch Hall wenden.

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