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bzw.Interessierte können sich noch bis zum 15. Oktober 2024 für das Stipendienprogramm bewerben. Der Landkreis fördert Studierende der Humanmedizin bis zum Ende der Regelstudienzeit mit einem monatlichen Betrag von 500,- €. Im Gegenzug verpflichten sich die Studierenden zu einer vierjährigen vertragsärztlichen Tätigkeit im Landkreis Schwäbisch Hall, im Anschluss an die fachärztliche Weiterbildung.
Die Richtlinie des Stipendienprogramms mit allen wesentlichen Informationen (Bewerbungsverfahren, Nachweispflichten der Stipendiaten) ist auf der Startseite der Kommunalen Gesundheitskonferenz unter www.geko-sha.de eingestellt.
Die Inhalte werden vom Landratsamt Schwäbisch Hall gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an das Landratsamt Schwäbisch Hall wenden.