Landkreis Schwäbisch Hall

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Amtliche Bekanntmachung des Landratsamtes Schwäbisch Hall

[Artikel vom 24.03.2020]

Das Landratsamt Schwäbisch Hall erlässt aufgrund Gefahr im Verzug nach § 28 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 7 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) für alle Städte und Gemeinden im Landkreis Schwäbisch Hall folgende Allgemeinverfügung über die häusliche Absonderung und weiteren Maßnahmen von infizierten und ansteckungsverdächtigen Personen (Kontaktpersonen) mit dem Corona-Virus (Erkrankung COVID-19; Virusname SARS-CoV-2) zur Eindämmung und zum Schutz vor der Verbreitung des Corona-Virus

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