Landkreis Schwäbisch Hall

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Gehwege sind keine Parkplätze

[Artikel vom 27.01.2022]

Nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung ist generell das Abstellen von Fahrzeugen auf Gehwegen verboten.

Oft sind in den neuen Wohngebieten die Randsteine generell abgesenkt, so dass ein Überfahren leicht möglich ist. Trotzdem ist das Abstellen von Fahrzeugen auf Gehwegflächen nicht erlaubt. Denken Sie vor allem an Personen mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer/innen oder Kinder mit Roller oder Rad, die dann gezwungen sind, auf die Fahrbahn auszuweichen. Bei etwas mehr Rücksichtnahme könnten solche Situationen vermieden werden. Außerdem erspart man sich im konkreten Fall ein Bußgeld bei einer Anzeige wegen Behinderung, also: Bitte nicht auf Gehwegen parken!

Das Parken ist außerdem unzulässig:
- vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der
  Fahrbahnkanten,
- vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber.

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