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Landkreis Schwäbisch Hall (Druckversion)

Neues aus den Kommunen

Veröffentlichung von Alters- und Ehejubilaren

[Artikel vom 19.04.2024]

Die Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen erfolgt im Bibersboten und im Haller Tagblatt. Altersjubiläen werden ab dem 70. Geburtstag und dann jeder fünfte weitere Geburtstag (75., 80., 85. usw.) und erst ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag veröffentlicht.
Alle betroffenen Personen, die keine Veröffentlichung wünschen, haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen. Wer von diesem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchte, wird gebeten, dies dem Rathaus -Bürgerbüro- schriftlich rechtzeitig vorher mitzuteilen. Sie können aber auch persönlich beim Bürgerbüro vorbeikommen und den Widerspruch geltend machen. Terminvereinbarung ist hierzu nötig! Bei Fragen können Sie sich gerne an das Bürgerbüro unter der Tel. Nr. 0791/97071-0, -21 oder -22, wenden.
Auch der Veröffentlichung von Ehejubiläen (ab der Goldenen Hochzeit) kann auf diese Weise widersprochen werden.
Eine Mitteilung ist nicht erforderlich, wenn bereits früher eine entsprechende Erklärung abgegeben wurde.
Bei Bewohnern in Heimen gilt eine Veröffentlichungssperre, es sei denn, diese wird vom Betroffenen aufgehoben.

Beiträge der Kommunen

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