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Landkreis Schwäbisch Hall (Druckversion)

Neues aus den Kommunen

Gemeinderatssitzung am 13.11.2023

[Artikel vom 02.11.2023]

Solarpark Erlin auf Grundstück Flst. 2093
- Projektvorstellung und weiteres Vorgehen
Auf dem Grundstück Flst. 2093 in Erlin mit einer Flä-che von rd. 2,3 ha ist die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage (FFPV) mit einer Leistung von ca. 2.500 KWp geplant. Das betreffende Grundstück befindet sich südlich des Gewerbegebiets Erlin. Nachdem die Planung in der Sitzung vorgestellt wurde hat der Gemeinderat der Errichtung einer FFPV auf dem genannten Flurstück bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen mehrheitlich im Grundsatz zugestimmt. Die Verwaltung wurde ermächtigt, in Zusammenarbeit mit dem Vorhabenträger die bauplanungsrechtlichen Rahmenbedingungen (Vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Realisierung des Projekts zu schaffen

Familienpolitisches Gesamtkonzept – Bereich Kindertagesstätten
1. Sachstandsbericht Gesamtsituation
Kernpunkt des Familienpolitischen Gesamtkonzepts der Gemeinde ist die Verzahnung von Kindertagesstätten, Grundschule und Jugendarbeit unter Gewährleistung von verlässlichen Betreuungszeiten und optimalen Übergängen. Den Familien wird dabei größtmögliche Flexibilität im Hinblick auf die individuelle Lebens- und Berufsgestaltung geboten.
Im Bereich der Kindertagesstätten werden die Angebote sowohl im Umfang als auch in der Qualität der pädagogischen Arbeit ständig fortentwickelt.
Im Kindergarten Michelfeld besteht für Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder täglich 5, 7 oder 9 Stunden oder 3 Tage 9 Stunden und 2 Tage 7 Stunden betreuen zu lassen. Dieses Angebot gilt sowohl für Kindergartenkinder ab 3 Jahren als auch für Kleinkinder ab 1 Jahr. Im Kindergarten Koboldhaus gibt es ebenfalls eine Betreuungszeit von täglich 5, 7 oder 9 Stunden oder 3 Tage 9 Stunden und 2 Tage 7 Stunden. Hier werden in der Regel die Kinder betreut, die das letzte Kindergartenjahr vor sich haben.
Im Kindergarten Gnadental können Eltern eine 5 oder 7 Stunden-Betreuung wählen. Mangels Auslastung der Ganztagsbetreuung im Kindergarten Gnadental wird diese seit 01.09.2023 im Kindergarten Michelfeld angeboten. Im Kindergarten Gnadental können Kinder ab 2 Jahren betreut werden. Die Betreuung von Kindern ab 1 Jahr in der Kinderkrippe wird zentral im Kindergarten Michelfeld angeboten.
Die Gemeinde unterstützt Eltern bei der Vermittlung der Betreuung in einer Tagespflegefamilie und ge-währt abhängig von der Betreuungszeit einen ge-meindlichen Zuschuss.
In den beiden Kindergärten stehen insgesamt 55 Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren zur Verfügung. Dies entspricht einer Versorgungsquote von rd. 50 %. Einschließlich der zehn genehmigten Betreuungsplätze in Kindertagespflege besteht in der Gemeinde eine Versorgungsquote bei der Kleinkind-betreuung von rd. 59 %.
Seit 2008 ist sowohl im Bereich der Kindertagesstätten als auch der Verlässlichen Grundschule eine durchgehende Ferienbetreuung (außer in den Weih-nachtsferien) für Kinder ab 2 Jahren gewährleistet.
Im Rahmen von GRUNDSCHULE+ bietet die Gemeinde neben der Verlässlichen Grundschule von 7.30 Uhr – 16.30 Uhr eine offene, flexible Ganztags-struktur an der Grundschule Michelfeld mit der Möglichkeit des Mittagessens, einer Hausaufgabenbetreuung sowie weiteren Zusatzangeboten in Arbeitsgemeinschaften am Nachmittag.
2. Anpassung Elternbeiträge
Zum 01.03.2022 wurden die Elternbeiträge für die Kindertagesstätten der Gemeinde letztmalig angepasst. Neben einer Erhöhung der Elternbeiträge im Kindergartenbereich (Ü3) erfolgte auch eine Anpassung der Elternbeiträge für den Krippenbereich (U3). Aufgrund des niedrigen Kostendeckungsgrades im Bereich der Kindertagesstätten und der im Vergleich mit anderen Gemeinden unterdurchschnittlichen Elternbeiträge wurde bei einer Gegenstimme mehrheitlich beschlossen, die Elternbeiträge ab 01.03.2024 um rd. 8 % für alle Betreuungsangebote zu erhöhen.
3. Fortschreibung örtliche Bedarfsplanung zur Kinderbetreuung
Die örtliche Bedarfsplanung zur Kinderbetreuung in der Gemeinde Michelfeld wurde aktualisiert und vom Gemeinderat anerkannt.

Unterhaltung, Sanierung und Ausbau von Ge-meindestraßen und Wirtschaftswegen, der Stra-ßenbeleuchtung, des Wasserversorgungsnetzes und der Ortskanalisation
- Festlegung der Prioritäten für die Haushaltsplanung 2024
Die entsprechenden Prioritätenlisten mit einem Zeithorizont bis 2032 werden vor den Haushaltsplanberatungen aktualisiert. Der Gemeinderat hat die Prioritätenlisten anerkannt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die einzelnen Maßnahmen in den Haushaltsplanentwurf 2024 und die mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen.

Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
- Anpassung Nutzungsgebühren
In der Gemeinde gibt es drei Gebäude, die als Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte genutzt werden. Die von den Bewohnern der Unterkünfte zu entrichtende Nutzungsgebühr wird regelmäßig überprüft und ggf. angepasst.
Der Gemeinderat hat mit der 4. Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften beschlossen, die Benutzungsgebühr pro Person und Monat incl. Nebenkosten ab 01.01.2024 wie folgt festzulegen:
-    Haller Straße 2    200,00 €
-    Kirchstraße 12    180,00 €
-    Stuttgarter Straße 5    170,00 €
Die Satzung wird in einem der nächsten Bibersboten öffentlich bekannt gemacht.

Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung Gemeinde Michelfeld
- Neufassung
Die Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung) der Gemeinde Michelfeld wurde zuletzt am 01.05.2000 neu gefasst. Die Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung der Gemeinde Michelfeld wurde nun an das aktuelle Muster des Gemeindetags Baden-Württemberg angepasst. Anlass für die Aktualisierung des Polizeiverordnungsmusters durch den Gemeindetag sind Änderungen der Rechtslage und der Rechtsprechung, insbesondere die Neufassung des Polizeigesetzes sowie die Privilegierung der von Kinderspielplätzen ausgehenden Geräuscheinwirkungen. Einstimmig hat der Gemeinderat dem Erlass der Polizeilichen Umweltschutz-Verordnung zugestimmt. Auf die öffentliche Bekanntmachung der Polizeilichen Umweltschutz-Verordnung in einem der nächsten Bibersboten wird verwiesen.

Bausachen
Folgenden Bauvorhaben hat der Gemeinderat sein Einvernehmen erteilt:
-    Neubau eines Lagergebäudes für nicht gewerbliche Zwecke in Neunkirchen, Am Bühl
-    Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Michelfeld, Forst 2

Stromlieferungsverträge für Gebäude, Anlagen und Einrichtungen der Gemeinde
- Sachstand und weiteres Vorgehen
Die Stromlieferungsverträge für die kommunalen Gebäude, Einrichtungen und Anlagen werden mit einer Laufzeit von 24 Monaten (01.01.2024 - 31.12.2025) bzw. optional mit einer Laufzeit 12 Monaten (01.01.2024 - 31.12.2024) bzw. von 36 Monaten (01.01.2024 - 31.12.2026) mit den Spezifikationen des BibersStroms beschränkt ausgeschrieben. Die Verwaltung wurde ermächtigt, die Stromlieferungsverträge auf Grundlage des Ausschreibungsergebnisses abzuschließen.

Bekanntgaben

  • In der Gemeinde Michelfeld sind aktuell 116 Flüchtlinge wohnhaft. Davon sind 42 Personen in der Anschlussunterbringung in gemeindlichen Unterkünften, 51 Personen in privaten Mietwohnungen und 23 Personen in der vorläufigen Unterbringung des Landkreises (Übergangswohnheim Straßenmeisterei) untergebracht.
    Die Aufnahmequote 2024 für die Verteilung der Flüchtlinge in die Anschlussunterbringung für die Gemeinde Michelfeld liegt laut Prognose des Landratsamts Schwäbisch bei voraussichtlich 25 Personen. Die vorhandenen Platzkapazitäten sind daher nicht ausreichend.
  • Am 08.11.23 fand in der Steinäckerhalle Michelfeld die Auftaktveranstaltung für die Vorbereitenden Untersuchungen des künftigen Sanierungsgebiets „Ortsmitte Michelfeld“ statt. Die Vertreter der STEG informierten die eingeladenen Grundstückseigentümer über den Ablauf der Vorbereitenden Untersuchungen, die Mitwirkungspflicht und mögliche Fördermaßnahmen für private Ob-jekte.


Verschiedenes

  • Am 15.02.2023 hat der Gemeinderat einem ge-meinsamen kommunalen Starkregenrisikoma-nagement der Gemeinden Mainhardt, Michelfeld und Rosengarten zugestimmt. Die Verwaltung wurde ermächtigt, einen gemeinsamen Zuschuss gem. Förderrichtlinien Wasserwirtschaft (FrWw) für das kommunale Starkregenrisikomanagement zu beantragen. Die Verwaltung wurde nun ermächtigt, die notwendige öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur gemeinsamen Erstellung von Starkregengefahrenkarten abzuschließen. Außerdem wurde einer möglichen Erweiterung des gemeinsamen kom-munalen Starkregenrisikomanagements um die Gemeinden Spiegelberg, Wüstenrot und Großerlach zugestimmt. Vorbehaltlich einer positiven Förderzusage ist die Verwaltung ermächtigt wor-den, den Auftrag zur Erarbeitung des kommunalen Starkregenrisikomanagements zum Preis von 28.181,95 € an das Ingenieurbüro Winkler und Partner GmbH aus Stuttgart zu vergeben.
  • Der Gemeinderat wurde über den Sachstand und das weitere Vorgehen einer freiwilligen kommunalen Wärmeplanung informiert. Das Land fördert derzeit Kommunen, welche eine freiwillige Wärmeplanung durchführen. Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern können eine Förderung nur im Konvoi mit mindestens zwei weiteren Gemeinden beantragen. Michelfeld wird einen Konvoi mit den Gemeinden Mainhardt und Untermünkheim bilden.



Beiträge der Kommunen

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