Navigation
Navigation
Verwenden Sie diese Tastaturbefehle, um die Schriftgröße zu verändern:
bzw.Die Inhalte auf dieser Seite werden von den Kommunen im Landkreis Schwäbisch Hall per Login online eingepflegt. Das Landratsamt Schwäbisch Hall übernimmt keine Gewähr für diese Inhalte.
Die Gemeinde Michelfeld ist bis zum Jahr 2025 als Schwerpunktgemeinde im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) anerkannt. Im Rahmen der ELR-Schwerpunktgemeinde genießen private und kommunale ELR-Anträge in allen Ortsteilen einen Fördervorrang gegenüber anderen Gemeinden. Im neuen ELR-Jahresprogramm wurden die Fördersummen erhöht. Neben dem Ortskern und den Siedlungsgebieten der 1960er Jahre werden nun auch Wohnprojekte in Siedlungsgebieten der 1970er Jahre gefördert. Da Michelfeld Mitglied der LEADER-Aktionsgruppe Schwäbischer Wald ist, sind auch im Hauptort – außerhalb des Sanierungsgebietes – Anträge im ELR möglich.
Gefördert werden:
Förderschwerpunkt `Wohnen´
Wohnprojekte im Ortskern und in Siedlungsgebieten der 1960er und 1970er Jahre:
Förderschwerpunkt `Grundversorgung´
Neugründung, Übernahme oder Erweiterung einer Einrichtung zur Grundversorgung, z.B. Bäckerei, Metzgerei, Gasthaus, Arztpraxis, Apotheke, Dienstleistungen zur Gesundheitsvorsorge, Handwerksbetriebe
- max. 30%, max. 200.000 €
- Gefördert werden keine konkurrierenden Angebote, sondern das einzige Angebot vor Ort. Bei mehreren Angeboten können diese Projekte im Förderschwerpunkt `Arbeiten´ beantragt werden.
Förderschwerpunkt `Arbeiten´
Verlagerung, Umnutzung, Neuansiedlung, Erweiterung und Reaktivierung von Gewerberaum
- max. 15%, max. 200.000 €
Neubauten (Wohnen oder Gewerbe) werden nur noch mit CO2-bindenden Baustoffen in der Tragwerkskonstruktion (z.B. Holz) gefördert! Bei Umbau-/Modernisierungsmaßnahmen mit überwiegendem Einsatz von CO2-bindenden Baustoffen im Tragwerk (z.B. Holz) kann ein Förderzuschlag von 5%, max. + 5.000 € gewährt werden.
Um Eigentümer bei ihren Planungen zu unterstützen, hat die Gemeinde die Klärle GmbH aus Weikersheim beauftragt, die Eigentümer zu beraten.
Planen Sie
- eine umfassende Modernisierungsmaßnahme mit energetischer Sanierung?
- eine Umnutzung von Scheunen-/Stallgebäuden zu Wohn- oder Gewerberaum?
- einen Neubau zur Eigennutzung in zentraler Ortslage?
- die Einrichtung oder Sicherung eines Gastronomie- oder Handwerksbetriebes wie z.B. Bäcker, Metzger oder Schreiner sowie Einrichtungen zur Gesundheitsvorsorge?
- oder eine anderweitige Maßnahme zur Schaffung von Wohn- oder Gewerberaum?
Dann lassen Sie sich kostenfrei und unverbindlich beraten!
Der nächste Beratungstermin findet am Dienstag, den 5. Dezember 2023 statt.
Bitte setzen Sie sich bei Interesse mit der Gemeindeverwaltung, Frau Grau unter Tel.: 0791/97071-24 oder per E-Mail: doris.grau@michelfeld.de in Verbindung. Die Beratungsgespräche finden vor Ort am Objekt statt.
Die Antragstellung im ELR ist jährlich möglich. Es können im Frühjahr über ggf. vorhandene Rückflussmittel und im Sommer regulär ELR-Anträge gestellt werden. Bei der Antragstellung im Frühjahr muss bereits ein genehmigter Bauantrag vorliegen. Beginnen Sie daher frühzeitig mit den Planungen Ihrer Baumaßnahme. Bei Bauvorhaben im Außenbereich muss zur Antragstellung eine Baugenehmigung vorliegen.
Die Inhalte auf dieser Seite werden von den Kommunen im Landkreis Schwäbisch Hall per Login online eingepflegt. Das Landratsamt Schwäbisch Hall übernimmt keine Gewähr für diese Inhalte.