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Als Gründe für die Abschaffung des Kinderreisepasses nennt der Bund zum einen den großen Aufwand für Eltern und Behörden, da der Kinderreisepass nur ein Jahr lang gültig ist. Zum anderen wird der Kinderreisepass von einigen Staaten nicht mehr als Einreisedokument akzeptiert.
Das gilt für bereits ausgestellte Kinderreisepässe
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig. Neue Kinderreisepässe oder die Verlängerung eines Kinderreisepasses können noch bis 31.12.2023 beantragt werden.
So lange dauert die Bearbeitungszeit
Ab 01. Januar 2024 kann für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit nur noch der Personalausweis oder der Reisepass mit einer Gültigkeit von maximal sechs Jahren beantragt werden. Diese Dokumente werden – anders als der Kinderreisepass – nicht vor Ort im Bürgerbüro, sondern von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt deshalb zwischen drei und sechs Wochen. Bitte prüfen Sie rechtzeitig vor Reiseantritt die Gültigkeit der Reisedokumente.
Das gilt es beim Bild zu beachten
Zu beachten ist, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinkindern, innerhalb von sechs Jahren stark verändern kann. Hat sich das Aussehen des Kindes verändert und ist auf dem Lichtbild nicht mehr oder nicht einwandfrei zu erkennen, ist das Ausweisdokument auch vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes ungültig. In diesem Fall ist ein neuer Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.
Hier kann man den Ausweis beantragen
Wer ein neues Ausweisdokument für sein Kind beantragen möchte, kann einen Termin beim Bürgerbüro unter Telefon (0791) 97071-0 oder per E-Mail an buergerbüro@michelfeld.de vereinbart werden.
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