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Gemeinderatssitzung am 25.01.2016

[Artikel vom 01.02.2016]

Gutachterausschuss der Gemeinde Michelfeld
-     Neubestellung der Mitglieder
Gutachterausschusses
Die Amtszeit des Gutachterausschusses zur Ermittlung von Grundstückswerten bei der Gemeinde Michelfeld läuft am 31.01.2016 ab. Der Gutachterausschuss erstellt Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken, führt die Kaufpreissammlung und ermittelt Bodenrichtwerte. Neben sechs ehrenamtlichen Mitgliedern gehören dem Gutachterausschuss auch ein Bediensteter sowie ein Stellvertreter der örtlich zuständigen Finanzbehörde an.

Folgende Mitglieder wurden für vier Jahre als Gutachter in den Gutachterausschuss der Gemeinde Michelfeld bestellt:

Vorsitzender: Alfred Hilkert
Stellvertreter: Karl Lang
Mitglieder: Joachim Bauer, Manfred Bauer, Heinz Königbauer, Gerhard Schambach, Heike Wiechert-Seitz sowie Herr Wolfgang Heil und Herr Roland Klie, Finanzamt Schwäbisch Hall.

Neues Kommunales Haushaltsrecht (NKHR)
1.   Sachstand und weitere Projektumsetzung
Das neue kommunale Haushaltsrecht (NKHR) wird in der Gemeinde Michelfeld zum 01.01.2017 eingeführt. Die Verwaltung wird bei den weiteren vorbereitenden Arbeiten von der Allevo Kommunalberatung aus Obersulm unterstützt. Die Einführung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Kommunalen Informationsverarbeitung Baden-Franken (KIVBF). Mit der Projekteinführung sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kämmerei befasst. Der Schulungsaufwand liegt bei 15 Tagen pro Mitarbeiter. Die NKHR-Einführung dauert voraussichtlich bis Mitte des Jahres 2017.

2.   Festlegung Bewertungsrichtlinien
Der Gemeinderat ist für Festlegungen zur Erstellung der Eröffnungsbilanz zuständig. Die Bilanzaufstellung liegt ebenso in der Zuständigkeit der Verwaltung wie die Durchführung der Vermögensbewertung. Dem Gemeinderat wurde dargestellt, wie die Bewertung des Vermögens und der Schulden in der Gemeinde Michelfeld erfolgen soll. Einstimmig hat der Gemeinderat den Festlegungen zur Bewertung des Vermögens und der Schulden zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Vermögenserfassung und Vermögensbewertung aufgrund der Festlegungen vorzunehmen.

Bürgerstiftung Michelfeld
-     Einrichtung, Stiftungszwecke und Stiftungsrat
In der Sitzung vom 26.10.2015 wurde vom Gemeinderat beschlossen, eine Bürgerstiftung in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Schwäbisch Hall Crailsheim zu gründen.

Einstimmig hat der Gemeinderat nun der Errichtungsurkunde mit den darin festgelegten Stiftungszwecken zugestimmt. Die Errichtungsurkunde enthält den Gründungsbetrag, die Stiftungszwecke, die Gremien und deren Besetzung sowie die Möglichkeiten für Zustiftungen und Spenden. Die Bürgerstiftung Michelfeld soll gemeinnützige und mildtätige Stiftungszwecke, soweit damit kommunale Aufgaben des eigenen Wirkungskreises erfüllt werden, beinhalten. Für die Bürgerstiftung Michelfeld wird ein gesonderter Stiftungsrat eingerichtet. Einstimmig wurde beschlossen, dass sich der Stiftungsrat neben Bürgermeister Wolfgang Binnig als Vorsitzendem aus maximal fünf weiteren Mitgliedern zusammen setzt. Der Gründungsbetrag der Stiftung beträgt 25.000 €, woran sich die Sparkasse mit einem Betrag von 12.500 € beteiligt.

Wohngebiet Kiesberg, Michelfeld – Erneuerung Erschließungsanlagen
-     Auftragsvergabe Straßenbeleuchtung Friedrichstraße, 2. Bauabschnitt
Die Arbeiten zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Friedrichstraße, 2. Bauabschnitt sind einstimmig zum Angebotspreis von 11.404,67 € an die Firma Kleinhückelskoten aus Michelfeld vergeben worden.

Kindergarten Gnadental – Erneuerung Fenster
-     Auftragsvergabe Lieferung und Einbau
Der Auftrag für die Erneuerung der Fenster (Gruppe 1) im Kindergarten Gnadental wurde einstimmig zum Angebotspreis von 22.438,64 € an die Firma Schreinerei Gerd Wollensack aus Michelfeld-Gnadental vergeben. Die Finanzierung erfolgt aus Planmitteln 2015.

Wasserläufe und Wegseitengräben – Unterhaltung und Sanierung
-     Festlegung Maßnahmenprogramm 2016 und weiteres Vorgehen
Der Gemeinderat hat festgelegt, dass an folgenden Wasserläufen und Wegseitengräben größere Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten durchgeführt werden sollen:
-     Michelfeld Bereich Riedgraben
-     Gnadental Bereich Bleichwiesen und Großacker
-     Neunkirchen Bereich Vogtmahd und Grübich
      Büchelberg Bereich Oberer Weiler
-     Molkenstein Bereich Nießbach
-     Gewerbegebiet Erlin Bereich Erliner Bächle

Einstimmig wurde beschlossen, die Arbeiten im Rahmen des Maßnahmenprogramms 2016 beschränkt auszuschreiben.

Novellierung des Kommunalverfassungsrechts
-     Information über relevante Änderungen für die Gremienarbeit
Der Landtag hat im Oktober eine Novelle des Kommunalverfassungsrechts verabschiedet. Der Gemeinderat wurde über relevante Änderungen für die Gremienarbeit informiert. Daraus folgende Änderungen der örtlichen Regelungen erfolgen auf Grundlage der Muster des Gemeindetags Baden-Württemberg.

Bausachen
1.   Folgenden Bauvorhaben hat der Gemeinderat sein Einvernehmen erteilt:
-     Anbau eines Balkones in Michelfeld, Schönwaldstraße 13
-     Neubau einer Dachgaube (unter Einhaltung eines Abstands zum First) sowie Neubau eines Balkon in Michelfeld, Wiesenstraße 44
-     Errichtung eines nichtunterkellerten Einfamilienwohnhauses mit PKW-Doppelgarage in Michelfeld, Gelbachstraße 8

2.   Folgende Bauvorhaben wurden in Zuständigkeit der Verwaltung behandelt:
-     Neubau einer Garage in Michelfeld, Lange Äcker 22
-     Neubau einer Garage in Michelfeld, Briebelstraße 4
-     Einbau von Dachgauben in Michelfeld, Brunnenstraße 4

Annahme von Spenden
Geldspenden von Herrn Helmut Otterbach aus Michelfeld, in Höhe von 500,00 € zugunsten der Erziehungs- und Bildungsarbeit und in Höhe von ebenfalls 500,00 € zugunsten der Kinder- und Jugendarbeit sowie eine Geldspende von der Firma DIS Daten-IT-Service GmbH aus Großerlach, in Höhe von 500,00 € zugunsten der Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde wurden angenommen.

Bekanntgaben
-     Die Gemeinde Michelfeld erhält aus dem Förderprogramm VwW-Integration der Landesregierung einen Zuschuss für einen Flüchtlingsbeauftragten in Höhe von 52.500 € bewilligt.
-     Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Übernahme des Unfallversicherungsschutzes für Feuerwehr, Schüler, Kindergartenkinder u. a. leistet die Gemeinde an die Unfallkasse Baden-Württemberg im Jahr 2016 eine Beitragszahlung von 28.764,23 €.
-     Die Übernahme der Ausfallbürgschaft für Förderdarlehen der Landesbank Baden-Württemberg ist ein Beitrag der Gemeinden zur sozialen Wohnraumförderung.
Die Ausfallhaftung der Gemeinde ist dabei auf ein Drittel des Ausfalls beschränkt. Am Jahresbeginn erhält die Gemeinde jeweils eine Auswertung aller derzeit bestehenden Förderdarlehen, für die die Ausfallhaftung übernommen wurde. Der Gesamtbetrag der Förderdarlehen beläuft sich auf 1,5 Mio. € bei insgesamt 43 Darlehen.

Verschiedenes
-     Bezugspreiserhöhung Bibersbote zum 01.01.2016
Der Krieger-Verlag hat der Gemeinde mitgeteilt, dass das Bezugsentgelt für den Bibersboten aufgrund gestiegener Kosten ab dem Jahr 2016 von 22 € auf 25,50 € jährlich angehoben werden muss.

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