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Die alte Doppelkarte hat ausgedient

[Artikel vom 12.08.2008]

Die alte Doppelkarte hat ausgedient

Versicherungsnachweis in Papierform bei der Kfz-Zulassung fällt komplett weg

Bis zum Ende des Jahres fällt bei der Zulassung von Kraftfahrzeugen der Versicherungsnachweis in Papierform komplett weg. Dies teilt das Landratsamt in einer Pressemitteilung mit.

Landkreis. Die elektronische Datenübermittlung im Zusammenhang mit der Anmeldung und Umschreibung von Kraftfahrzeugen wird ausgebaut. Die Voraussetzungen hierfür wurden in der am 1. März 2007 in Kraft getretenen Fahrzeugzulassungsverordnung geschaffen. Darin hat die Bundesregierung die Versicherungswirtschaft und Verwaltung verpflichtet, eine elektronische Vernetzung auszubauen. In der ersten Stufe ist zum 1. April 2008 die elektronische Versicherungsbestätigung eingeführt worden. Sie löst die bisherige Versicherungsbestätigung in Papierform - landläufig bekannt als Doppelkarte - bis Ende dieses Jahres vollständig ab.

Seit April dieses Jahres stellen die Versicherungsagenturen die Versicherungsbestätigung im Regelfall unter gleichzeitiger Angabe der so genannten eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) aus. Jede Versicherungsagentur hinterlegt bei diesem Verfahren die auf der Versicherungsbestätigung vorhandenen Daten in elektronischer Form über den Gesamtverband der Versicherer eine Datei beim Kraftfahrt-Bundesamt. Die Zulassungsbehörden können bei der Zulassung über diese Nummer die Daten dort online abrufen. Für das Zulassungsverfahren gültig sind nur die Angaben, die in elektronischer Form hinterlegt sind. Die in der Vergangenheit immer wieder festgestellte Praxis, dass die Papiervorlage bis zur Vorlage bei der Zulassungsstelle abgeändert wird, soll damit verhindert werden. Die Versicherungswirtschaft will damit verhindern, dass Fahrzeuge zur Zulassung kommen, deren Risiken die Versicherung gar nicht tragen will.

Zum 1. September 2008 tritt die nächste Stufe dieses Verfahrens ein. Alle Zulassungsbehörden, die technisch zum Abruf der elektronischen Versicherungsbestätigung in der Lage sind, sind dann gehalten, nur noch die abgerufenen Versicherungsbestätigungen zu akzeptieren. Das Kraftfahrt-Bundesamt baut bis zu diesem Zeitpunkt seine elektronische Erreichbarkeit aus, so dass die in den letzten Monaten immer wieder festgestellten Ausfälle der Vergangenheit angehören dürften.

Da beim Landratsamt Schwäbisch Hall die technischen Voraussetzungen für den Abruf der elektronischen Versicherungsbestätigung gegeben sind, wird ab September 2008 das Zulassungsverfahren komplett auf den elektronischen Abruf umgestellt. Alle Kunden der Zulassungsstelle sollten daher darauf achten, dass sie bei der Zulassung, Wiederzulassung, Ummeldung und der Eintragung von technischen Änderungen, soweit hierfür eine neue Versicherungsbestätigung erforderlich ist, auch die Nummer für den elektronischen Abruf vorliegen haben.

Bis zum Jahresende werden die meisten Versicherungsagenturen nach wie vor die Versicherungsbestätigung in Papierform mit zusätzlicher Angabe der elektronischen Nummer ausstellen. Für das Zulassungsverfahren selbst wäre es aber auch ausreichend, wenn nur die elektronische Nummer ausgegeben wird. Ab Januar 2009 wir die Versicherungsbestätigung ohne besondere Formvorgaben dem Versicherungskunden zur Verfügung gestellt. Dies kann zumBeispiel auch durch ein E-Mail, Fax oder Ähnlichem geschehen. Die elektronische Versicherungsbestätigung ist auch bei der Zulassung von Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen zur Überführung zu verwenden. Lediglich wenn ein Ausfuhrkennzeichen zur Überführung eines Fahrzeugs ins Ausland zugeteilt werden soll, sind noch die gelben besonderen Versicherungsbestätigungen in dreifacher Ausfertigung zu verwenden.

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