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Landkreis Schwäbisch Hall (Druckversion)

Neues aus den Kommunen

Wirtschaftsfördergesellschaft (WFG) unterstützt bei Anträgen

[Artikel vom 30.03.2020]

Die Soforthilfen des Landes laufen an

Anträge für die Soforthilfe des Landes Baden-Württemberg können jetzt gestellt werden. „Unsere Hotline für Unternehmen im Landkreis Schwäbisch Hall ist weiterhin für Sie erreichbar und unterstützt Sie gerne“, betont Landrat Gerhard Bauer.

Anträge für die Soforthilfe des Landes können von gewerblichen und Sozialunternehmen, von Soloselbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen mit bis zu 50 Beschäftigten gestellt werden, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben. Soloselbständige und Kleinstunternehmen mit unter fünf Beschäftigten sind nur insoweit antragsberechtigt, als dass sie mit ihrer selbständigen Tätigkeit das Haupteinkommen oder zumindest ein Drittel des Nettoeinkommens eines Haushalts bestreiten.

Genaue Informationen sowie ein Link zum Antragformular erhalten Sie unter der derzeitigen Sonderseite der WFG https://www.wfgsha.de/corona-virus.html. Dort sind auch die Telefonnummern der Hotline zu finden.

Die Antragstellung selbst erfolgt vollelektronisch per Online Formular über die Kammern, die Auszahlung durch die L Bank. „Es gingen in den letzten Tagen sehr viele Anfragen zu dieser Soforthilfe ein und wir wünschen uns nun natürlich eine schnelle und unbürokratische Auszahlung der Gelder an die Betroffenen“, hofft Landrat Bauer. „Ich danke auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer WFG, dass sie als Lotsen in diesem Förderdschungel für die Unternehmen da sind.“

Beiträge der Kommunen

Die Inhalte auf dieser Seite werden von den Kommunen im Landkreis Schwäbisch Hall per Login online eingepflegt. Das Landratsamt Schwäbisch Hall übernimmt keine Gewähr für diese Inhalte.

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