Die Einigung auf einen gemeinsamen Text war schwieriger als gedacht, teilt das Landratsamt mit. Die Jägervereinigungen wollten sich nur für die Vereinsmitglieder verpflichten lassen. Der Landkreis legte Wert auf klar geregelte Zuständigkeiten für die Entsorgung des Fallwildes auf den Straßen, weil sonst im Zweifelsfall die Straßenmeistereien ausrücken müssten.
„Die Jäger haben sich schon seither um das Fallwild gekümmert und werden das auch in Zukunft uneingeschränkt tun", betont Landrat Bauer und lobt dieses besondere Engagement, das viele Jäger bei Tag wie auch Nacht und jedem Wetter leisten. Dass sich die Jägervereinigungen nicht auf ewig zur Entsorgung des Fallwildes verpflichten wollen, wurde in der Vereinbarung mit folgender Formulierung berücksichtigt: „Sollten die Mitglieder der Kreisjägervereinigungen oder die Jagdausübungsberechtigten die Entsorgung des Fallwildes im Landkreis Schwäbisch Hall wider Erwarten nicht mehr sicherstellen können, wird die Erhebung der Jagdsteuer erneut ein Thema im Kreistag."
Kreisjägermeister Günter M. Mayr (Jägervereinigung Schwäbisch Hall e. V.), Landrat Gerhard Bauer und Kreisjägermeister Kurt Brenner (Jägervereinigung Crailsheim e. V.) unterzeichnen die Vereinbarung zur Beseitigung des Fallwildes.