Landkreis Schwäbisch Hall

Seitenbereiche

A-a a-A
Menü schließen

Weitere Informationen

Zentraler Kontakt

Landratsamt
Schwäbisch Hall

Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
Fon: 0791 755-0
Fax: 0791 755-7362
E-Mail schreiben

Postfachadresse
Postfach 11 04 53
74507 Schwäbisch Hall

FAQs Radverkehr

[Artikel vom 09.02.2022]

Wo gibt es Informationen zu Freizeitradrouten bzw. touristischen Radtouren im Landkreis?

Im Landkreis Schwäbisch Hall bestehen neben den Landesradfernwegen Kocher-Jagst-Radweg, Kraichgau-Hohenlohe Radweg, Stromberg-Murr-Radweg und Hohenlohe-Ostalb-Radweg vierzehn ausgeschilderte Freizeitradrouten bzw. touristische Radtouren. Informationen dazu finden sich auf der Internetseite des Hohenlohe + Schwäbisch Hall Tourismus e. V.

 

Wie fördert das Land den Radverkehr?

Die RadSTRATEGIE konkretisiert in Baden-Württemberg die Rahmensetzung des Bundes für den Radverkehr auf Landesebene. Mit dem RadNETZ Baden-Württemberg hat das Land für die Landesradfernwege ein Netz, das die übergeordneten zentralen Orte (z.B. Schwäbisch Hall, Crailsheim, Gaildorf usw.) verbindet, entwickelt. Die in diesem Netz zur Verbesserung der Situation für den Radverkehr erforderlichen Maßnahmen werden von den verschiedenen beteiligten Baulastträgern sukzessive umgesetzt. Die Initiative RadKULTUR bietet gemeinsam mit den Kommunen und weiteren Partnern ein vielfältiges Programm zur Förderung des Radverkehrs.

 

Welche Förderprogramme gibt es zum Ausbau der Radinfrastruktur?

Mit verschiedenen Förderprogrammen unterstützen Bund und Land die Städte und Gemeinden beim Ausbau der Radinfrastruktur (z.B. Landes-Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (L-GVFG), Förderprogramm Stadt und Land (SuL) und Kommunalrichtlinie.

 

Wo kann ich mein Fahrrad am Bahnhof abstellen?

Für Berufspendler und im Gelegenheitsverkehr (z.B. Einkaufen, Erledigungen) – v.a. über weitere Strecken - bietet es sich an, mit dem Fahrrad zum Bahnhof zu fahren und von dort mit dem Zug weiterzufahren. Das spart Kraftstoff und damit CO2 sowie die Parkplatzsuche am Ziel. An vielen Bahnhöfen sind Bike und Ride-Anlagen vorhanden, an denen das Fahrrad sicher abgestellt werden kann.

 

Kann ich mein Fahrrad im Zug mitnehmen?

In den Nahverkehrszügen innerhalb des Landkreises Schwäbisch Hall ist die Fahrradmitnahme kostenlos und ohne Sperrzeiten möglich. Auf der Internetseite der KreisVerkehr Schwäbisch Hall GmbH finden sich weitere Informationen dazu.
Informationen zur Fahrradmitnahme in Zügen über die Kreisgrenze hinaus in Baden-Württemberg finden sich auf den Internetseiten der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW).

 

Welche Verkehrsregeln sind für den Radverkehr besonders wichtig?

Das Informationsblatt mit den für Radfahrende besonders wichtigen Verkehrsregeln enthält Erläuterungen zu den folgenden Themen:

•    Gehwegbenutzung durch Kinder und Begleitpersonen
•    Gehwege mit dem Zusatz „Radfahrer frei“
•    Mischverkehr auf der Fahrbahn
•    Radschutzstreifen
•    Radfahrstreifen
•    Radweg, Kombinierter Geh-und Radweg, getrennter Geh- und Radweg
•    Fahrradstraßen
•    Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Radverkehr freigegeben

 

Was kann ich als Radfahrer*in selbst für meine Sicherheit tun?

Entsprechende Ausrüstung und rücksichtsvolles und vorausschauendes Verhalten tragen mit zur Verkehrssicherheit für Radfahrende bei. Dies betrifft zum einen das Thema Beleuchtung, Bremsen und Reflektoren am Fahrrad sowie helle Kleidung und / oder Kleidung mit Reflektoren und das Tragen eines Fahrradhelms. Zum anderen können Radfahrende durch defensives Verhalten, Vermeiden des toten Winkels von Lkws an Kreuzungen, Vorsicht beim Vorbeifahren an parkenden Autos (Dooring), Nutzung von Radwegen in der vorgegebenen Richtung, Blickkontakt mit anderen Verkehrsteilnehmern suchen usw. selbst einen Beitrag zu ihrer Sicherheit leisten.

Weiterführende Links zum Thema Verkehrssicherheit im Radverkehr:

 

Wo gibt es Verkehrssicherheitstrainings für  E-Bikefahrer*innen?

Wer E-Bike oder Pedelec fährt, merkt schnell: elektro-unterstu?tztes Fahren unterscheidet sich vom herkömmlichen Radfahren. Die Initiative „radspaß“ bietet Verkehrssicherheitstrainings für E-Bike und Pedelec-Fahrer*innen an. Ziel ist es, mit den Trainings die Fahrtechnik aller Teilnehmenden zu verbessern und damit ihre Verkehrssicherheit zu erhöhen. Im Landkreis Schwäbisch Hall werden ab dem Frühjahr 2022 kostenlose radspaß-Kurse angeboten, die über die die Webseite www.radspass.org oder telefonisch unter 0711 / 954 697 99 buchbar sind.

 

Wo finde ich Werkzeug zur Fahrradreparatur?

Im Landkreis Schwäbisch Hall gibt es derzeit über 20 RadService-Punkte. An diesen gibt es nützliche Utensilien, Werkzeuge und Do-it-Yourself-Materialien, mit denen man sein Fahrrad reparieren kann. Diese wurden mit Förderung der Initiative RadKULTUR installiert.

 

Wo und wie kann ich Hinweise und Anregungen zum Thema Radverkehr einreichen?

Schriftliche Hinweise und Anregungen zu Mängeln bei der Radinfrastruktur nehmen wir gerne entgegen und leiten diese an die zuständigen Stellen weiter. Benutzen Sie dazu bitte das beiliegende Formular. Damit wir die Problemstelle leichter identifizieren können, ist ein Kartenausschnitt, auf dem die Problemstelle gekennzeichnet ist, hilfreich. Optimalerweise legen sie auch ein Foto bei. Diese Unterlagen können Sie an unsere Postadresse oder per Mail an u.g. Kontakdaten senden.
Halten Sie die Meldung bitte möglichst kurz.

Wichtig sind folgende Punkte:

  1. Zu welchem Thema haben Sie einen Hinweis?
  2. Wo genau befindet sich die Problemstelle?
  3. Was ist an der Situation vor Ort schlecht?
  4. Was genau sollte geändert / verbessert werden?

Wir prüfen die Zuständigkeit und leiten die Hinweise ggf. an die zuständigen Stellen im Landratsamt, bei den Gemeinden oder beim Land weiter.

Kontakt:
Frau Pauly
Fon: 0791/755-6160
Fax: 0791/755-96199
E-Mail schreiben

Hinweis

Lesen Sie hier die archivierten Presseartikel ausführlich nach.

Weitere Informationen

Zentraler Kontakt

Landratsamt
Schwäbisch Hall

Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
Fon: 0791 755-0
Fax: 0791 755-7362
E-Mail schreiben

Postfachadresse
Postfach 11 04 53
74507 Schwäbisch Hall