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Informationen zur klassischen Geflügelpest

[Artikel vom 17.12.2014]

Der Landkreis Schwäbisch Hall informiert zur Klassischen Geflügelpest (Vogelgrippe)

Am 05.11.2014 wurde in einem Putenbestand in Mecklenburg-Vorpommern im Kreis Vorpommern-Greifswald klassische Geflügelpest festgestellt. Als Erreger wurde hochpathogenes Geflügel - Influenzavirus (HPAI) vom Subtyp H5N8 festgestellt. In den Niederlanden wurde der gleiche Subtyp am 16.11.2014 in einem Legehennenbetrieb nachgewiesen. Innerhalb von einer Woche kamen in dieser Region mehrere Ausbrüche hinzu. Großbritannien bestätigte am 18.11.2014 Geflügelpest in einem Betrieb mit Zuchtenten. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat nun auch eine Infektion mit HPAI H5N8 bei einer Wildente in Mecklenburg-Vorpommern bestätigt.
 
Es besteht die Möglichkeit, dass über die Wildvogelwanderung das Virus weiterverschleppt wird.
In Baden-Württemberg wurde inzwischen bis auf Weiteres eine Restriktionszone mit Stallpflicht für Geflügel in einem Streifen von 500 Metern um den Bodensee und entlang des Rheins angeordnet.
Auch außerhalb der an Bodensee und Rhein eingerichteten Restriktionszonen ist es wichtig, dass sich Geflügelhalter an ihre Pflicht zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen halten.
Geflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Auch darf Geflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, ist für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren. Bei vermehrten Todesfällen im Geflügelbestand müssen entsprechende Abklärungs-untersuchungen durchgeführt werden.
 
 
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
 
Landratsamt Schwäbisch Hall
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Eckartshäuser Straße 41
74532 Ilshofen
Tel.: 07904 / 7007-3240

Hinweis

Lesen Sie hier die archivierten Presseartikel ausführlich nach.

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