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Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.
Formulare für die verschiedensten Bereiche finden Sie in der Rubrik "Bürgerservice - Formulare A-Z & Infoblätter".
Eine Kurzauskunft über verschiedene Ämter des Landratsamtes.
Bestimmte Träger eines Horts und eines Horts an der Schule können Förderungen des Landes beantragen.
Als Träger eines Horts müssen Sie diese Fördermittel vollständig dazu verwenden, um
Hinweis: Horte sind Einrichtungen der Jugendhilfe für Kinder im schulpflichtigen Alter. Wollen Sie einen Hort einrichten, benötigen Sie dafür eine Betriebserlaubnis der zuständigen Behörde. Horte an der Schule sind entweder in einem Schulgebäude untergebracht oder einer Schule zugeordnet. Sie können auch schulübergreifend und schulartübergreifend eingerichtet sein.
Die Förderungen können erhalten:
Ausgenommen von der Förderung sind:
Höhe der Förderung: pro Gruppe und Schuljahr EUR 12.373
Hinweis: Haben Sie eine Gruppe während eines Schuljahres eingerichtet? Dann beträgt der Zuschuss für jeden Kalendermonat, in dem die Gruppe mindestens 15 Tage bestanden hat, ein Zwölftel des Förderungsbetrags.
das Regierungspräsidium
Sie müssen die Förderung schriftlich beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie von der zuständigen Stelle. Es steht Ihnen auch zum Download zur Verfügung. Sie können es persönlich abgeben oder schriftlich übermitteln.
Tipp: Sie haben mehrere Hortgruppen an verschiedenen Standorten eingerichtet? Dann können Sie die Förderung ab dem zweiten Jahr des Bestehens der Horte in einem Sammelantrag beantragen.
keine
Hinweis: Ab dem Schuljahr 2015/2016 können keine neuen,zusätzlichenBetreuungsgruppenmitKindernausGrundschulenundGrundstufenderFörderschulen mit Landesmitteln bezuschusst werden. Es werden nur noch die Betreuungsgruppen gefördert, die im Schuljahr 2014/2015 Zuschüsse erhalten haben.
Hinweis: Kinderaus GrundschulenundGrundstufen der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt Lernen gemäß§4aSchGdürfen nichteingerechnetwerden. Das bedeutet,siedürfennichtkonstitutivfüreineGruppesein. DieDeckelunggiltauchfürdenPrivatschulbereich.
Wenneine SchuleGanztagsschulenach§4aSchGwird,entfallendieBetreuungszuschüsse.Bestehendeund neue,zusätzlicheGruppenmitKindernausweiterführendenSchulenkönnenweiterhinmit Landesmittelnbezuschusstwerden.DiesgiltauchfürPrivatschulen.
Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstraße
21
70565
Stuttgart
Telefon: 0711 904-0
Fax: 0711 904-11190
poststelle(@)rps.bwl.de
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag, 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr, 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr; Freitag 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 05.11.2019 freigegeben.
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