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bzw.Die Texte werden über das Service-Modul "s-Komm BW" der Cm City Media vom Portal Service-BW vollständig übernommen und eingelesen.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.
Formulare für die verschiedensten Bereiche finden Sie in der Rubrik "Bürgerservice - Formulare A-Z & Infoblätter".
Eine Kurzauskunft über verschiedene Ämter des Landratsamtes.
Sie sind von Arbeitslosigkeit bedroht oder bereits arbeitslos? Die Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit hilft Ihnen bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz. Neben den Informationen, die das Internet für Stellensuchende bereithält, bietet die Agentur für Arbeit folgende Informations- und Unterstützungsmöglichkeiten:
Tipp: Darüber hinaus bietet Ihnen das Berufsinformationszentrum (BIZ) Informationsplätze mit Internetzugang. Dort können Sie die Veröffentlichungen der Agentur für Arbeit einsehen und sich über Stellenangebote informieren.
die für Ihren Wohnort zuständige Agentur für Arbeit
Um die Arbeitsvermittlungsangebote der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie nicht arbeitslos sein. Eine Arbeitsvermittlung ist bereits während der Kündigungsfrist möglich.
Informieren Sie sich bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater, welche Unterlagen Sie möglichweise zum Beratungsgespräch mitbringen müssen.
Vereinbaren Sie einen Beratungs- oder Vermittlungstermin mit Ihrer Agentur für Arbeit. In einem persönlichen Gespräch erhalten Sie Auskunft und Rat in Fragen
Ihre Beraterin oder Ihr Berater beziehungsweise Ihre Arbeitsvermittlerin oder Ihr Arbeitsvermittler nimmt Ihre für die Vermittlung erforderlichen beruflichen und persönlichen Daten auf. Das sind beispielsweise
Daraus ergibt sich Ihr individuelles Bewerberprofil. Dieses ist die Grundlage für den Abgleich Ihrer Daten mit den vorhandenen Stellenangeboten und für Ihr Bewerberangebot im virtuellen Arbeitsmarkt.
Die Arbeitsvermittlerinnen oder Arbeitsvermittler wählen diejenigen Bewerber- und Stellenangebote aus, die am besten zueinander passen. Sie informieren Sie persönlich, schriftlich oder telefonisch über Vermittlungsvorschläge. Ob Sie einen davon annehmen, ist Ihre Entscheidung.
Achtung: Sind Sie arbeitslos und beziehen Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II, kann sich die Ablehnung einer zumutbaren Beschäftigung auf Ihren Leistungsbezug auswirken (Sperrzeit). Beachten Sie bitte die Hinweise auf Ihrem Vermittlungsvorschlag und dem \"Merkblatt für Arbeitslose\".
Gibt es keine für Sie geeigneten Stellenangebote, suchen die Vermittlerinnen oder Vermittler von sich aus nach offenen Stellen für Sie. Kommt für Sie ein Wohnortwechsel infrage, können sie die Suche über den Bereich der örtlichen Agentur für Arbeit hinaus ausdehnen.
Die Agentur für Arbeit kann Dritte mit Ihrer Vermittlung oder mit Teilaufgaben Ihrer Vermittlung beauftragen (z.B. wenn für Ihre berufliche Eingliederung eine verstärkte Unterstützung erforderlich sein sollte).
Warten Sie nicht, bis Sie arbeitslos geworden sind. Wenden Sie sich möglichst frühzeitig an Ihre zuständige Agentur für Arbeit, um sich zu informieren. Endet Ihr sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, müssen Sie sich unverzüglich persönlich als Arbeit suchend melden.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit hat dessen ausführliche Fassung am 27.01.2015 freigegeben.
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