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bzw.Die Texte werden über das Service-Modul "s-Komm BW" der Cm City Media vom Portal Service-BW vollständig übernommen und eingelesen.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.
Formulare für die verschiedensten Bereiche finden Sie in der Rubrik "Bürgerservice - Formulare A-Z & Infoblätter".
Eine Kurzauskunft über verschiedene Ämter des Landratsamtes.
Wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.
die Meldebehörde Ihres neuen Wohnorts
Meldebehörde ist
Umzug
Die Meldebehörde kann von Ihnen weitere Unterlagen verlangen. Dies sind in der Regel:
Tipp: Sie können gleichzeitig mit der Wohnsitz-Anmeldung die Anschrift Ihrer Ausweisdokumente aktualisieren lassen.
Um sich anzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.
Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls anmelden, wenn diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und mit Ihnen umziehen.
keine
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnungschriftlich zu bestätigen. Legen Sie diese Bescheinigungender Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung abgewickelt wird.
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 17.12.2018 freigegeben.
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