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Landkreis Schwäbisch Hall (Druckversion)

Öffentliche Ausschreibungen

168.550 Euro ESF Mittel für den Landkreis Schwäbisch Hall Anträge müssen bis spätestens 31. Mai gestellt sein

[Artikel vom 15.03.2024]

Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) ist auch in der aktuellen Förderperiode 2021-2027 das wichtigste Finanzierungs- und Förderinstrument der Europäischen Union (EU) für Investitionen in Menschen. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU zu verbessern.
Dafür stehen für den Landkreis Schwäbisch Hall jährlich 168.550 Euro bereit. Ziel ist es weiterhin, Projekte zu fördern, die Arbeitslosigkeit verhindern, Arbeitskräfte und Unternehmen auf neue Herausforderungen in der Arbeitswelt vorbereiten, die Vermittlungsfähigkeit langzeitarbeitsloser Menschen verbessern sowie die Ausbildungsfähigkeit von Jugendlichen steigern. Um die Fördermittel so bedarfsorientiert wie möglich einzusetzen hat der Arbeitskreis Schwäbisch Hall in seiner strategischen Sitzung am 07. Februar 2024 die neue Förderstrategie 2025 im Landkreis beschlossen. Für die regionale Umsetzung im ESF sind folgende zwei Ziele relevant:


1. Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind (Integrationsziel).
Mit diesem Ziel werden besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose und weitere Zielgruppen, auch außerhalb des Leistungsbezugs, mit besonderen Vermittlungshemmnissen angesprochen. Schwerpunktmäßig sollen sich Projekte an junge Menschen unter 30 Jahren sowie Personen mit Migrationshintergrund richten.


2. Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit (Bildungsziel).  
Die Förderung in diesem Ziel ist ausgelegt auf Schülerinnen und Schüler ab der 5. Jahrgangsstufe, die von Schulversagen und Schulabbruch bedroht sind sowie ausbildungsferne und z.T. marginalisierte, benachteiligte junge Menschen.
Als Ansatz für Projekte im Landkreis wird vom Arbeitskreis ESF in beiden Zielen individuelles Coaching und individuelle Begleitung möglicherweise auch verbunden mit einer aufsuchenden Arbeit als sinnvoll und zielführend angesehen. Details zur Ausschreibung und Strategie sowie weiterführende Informationen zum Europäischen Sozialfonds erhalten Sie über die weiterführenden Links.

Projektträger, die eine Förderung aus den regionalisierten Mitteln des ESF beantragen wollen, können bis zum 31. Mai 2024 bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe, ihre Anträge einreichen. Der ESF-Förderanteil an der öffentlichen Finanzierung der Projekte soll zwischen 30% und höchstens 40% liegen. Die förderfähigen Gesamtkosten dürfen einen Betrag von 30.000 Euro nicht unterschreiten und die Mindestteilnehmerzahl liegt bei grundsätzlich 10 Personen. Es können ein- oder zweijährige Projekte beantragt werden.

Weitere Informationen finden sich unter www.esf-bw.de

ESF Kontakt:

Geschäftsstelle des regionalen Arbeitskreises
Amt für Migration
Kerstin Furkert
Karl-Kurz-Str. 44
74523 Schwäbisch Hall
Fon: 0791 755-7517
E-Mail: K.Furkert@LRASHA.de

Kontakt

Kreiskämmerei / Vergabestelle
Christoph Roll
Fon: 0791 755-7894


Zentraler Kontakt

Landratsamt
Schwäbisch Hall

Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
Fon: 0791 755-0
Fax: 0791 755-7362
E-Mail schreiben

Postfachadresse
Postfach 11 04 53
74507 Schwäbisch Hall

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