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Landkreis Schwäbisch Hall (Druckversion)

Personenbeförderung

Genehmigungsbehörde (Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen und Personenkraftwagen)

Wer mit Personenkraftwagen und Kraftomnibussen entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen befördert, bedarf einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungs-gesetz.

In den Zuständigkeitsbereich des Landkreises Schwäbisch Hall fallen folgende Verkehrsformen, wenn sich der Betriebssitz des Unternehmens im Landkreis Schwäbisch Hall befindet, oder sich der Ausgangspunkt des Linienverkehrs im Landkreis Schwäbisch Hall befindet:

-    Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen nach § 42 Personenförderungsgesetz
-    Personenfernverkehr mit Kraftfahrzeugen nach § 42a Personenförderungsgesetz
-    Sonderformen des Linienverkehrs mit Kraftfahrzeugen nach § 43 Personenförderungsgesetz
-    Linienbedarfsverkehr mit Kraftfahrzeugen nach § 44 Personenförderungsgesetz
-    Verkehr mit Taxen nach § 47 Personenförderungsgesetz
-    Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen mit Kraftfahrzeugen nach § 48 Personenförderungsgesetz
-    Verkehr mit Mietomnibussen und mit Mietwagen nach § 49 Personenförderungsgesetz
-    Gebündelter Bedarfsverkehr mit Personenkraftwagen nach § 50 Personenförderungsgesetz

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie vom Amt für Mobilität.

Informationen zu Linienverkehrsgenehmigungen nach § 42 Personenbeförderungsgesetz

Weitere Informationen zum Verkehr mit Taxen

Taxenordnung

Rechtsverordnung des Landratsamtes Schwäbisch Hall über die Festsetzung der Beförderungsentgelte mit Taxen im Landkreis Schwäbisch Hall
 

Kontakt:
Linienverkehr und Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen

Frau Eckert-Polta

Fon: 0791/755-6148
Fax: 0791/755-96199
E-Mail schreiben

Gelegenheitsverkehr mit Personenkraftwagen und Krankentransport mit Krankenkraftwagen
Taxentarif und Taxenordnung

Frau Wildeman

Fon: 0791/755-6151
Fax: 0791/755-96199
E-Mail schreiben

bwegt

Wenn es in Baden-Württemberg um Busse und Bahnen sowie um Freizeit- und Erlebniskultur in Verbindung mit dem Nahverkehr geht, ist bwegt die zentrale Adresse.

Weiter zur Homepage

http://www.lrasha.de//de/buergerservice/nahverkehr/personenbefoerderung