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Landkreis Schwäbisch Hall (Druckversion)

Amt für Flurneuordnung und Vermessung

Informationen zum Amt für Flurneuordnung und Vermessung

Die vielseitigen Aufgaben des Amtes für Flurneuordnung und Vermessung sind an den Bedürfnissen der Bürger in der modernen Gesellschaft, der Verwaltung und der Wirtschaft ausgerichtet. Die Bearbeitung von Flurneuordnungsverfahren, die  Führung und Fortführung des Liegenschaftskatasters und die Durchführung von Liegenschaftsvermessungen bilden die Schwerpunkte des im Amt wahrgenommenen Aufgabenspektrums.

Flurneuordnungsverfahren werden zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie zur Förderung der Landeskultur und Landentwicklung durchgeführt. Unwirtschaftlich geformter Grundbesitz wird zu günstig geformten und gut bewirtschaftbaren Flächen zusammengelegt und durch ein bedarfsgerechtes, neuzeitliches Wegenetz erschlossen. Bei öffentlichen Großvorhaben wie z.B. dem Bau von Autobahnen sorgt die Flurneuordnung für eine solidarische Verteilung der Landverluste auf viele Eigentümer. In allen Verfahrensarten werden der Naturschutz und die Landespflege unterstützt und gefördert.

Mit der Führung und Fortführung das Liegenschaftskatasters und dem damit verbundenen Nachweis des Eigentums auf der Erdoberfläche leistet das Amt für Flurneuordnung und Vermessung einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherung des Grundeigentums und zur Gewährleistung eines geordneten Grundstücksverkehrs. Mit den im Liegenschaftskataster geführten Daten werden die Voraussetzungen für alle privaten, wirtschaftlichen und politischen Planungen und Investitionen geschaffen, die mit dem Grund und Boden zusammenhängen. Außerdem garantiert das Amt die flächendeckende Versorgung mit hochwertigen Vermessungsdienstleistungen.

Das Amt für Flurneuordnung und Vermessung ist im Landratsamt Schwäbisch Hall die zentrale Stelle für Geoinformationssysteme (GIS).

Amtsleiter:
Dr. Armin Schluchter
(Leitender Fachbeamter Vermessung)
Fon: 0791 755-6401
E-Mail schreiben

Das Amt für Flurneuordnung und Vermessung unterteilt sich in drei Fachbereiche:

Fachbereich 1: Flurneuordnung

Zur nachhaltigen Entwicklung des Ländlichen Raumes bearbeitet das Amt für Flurneuordnung und Vermessung Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz.

Die Verfahren dienen hauptsächlich folgenden Zielen:
•    Unterstützung der Land- und Forstwirtschaft
•    Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen im Dorf
•    Schutz, Erhaltung und Entwicklung unserer Kulturlandschaft als Natur- und Erholungsraum
•    Erhaltung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen
•    Förderung der kommunalen Entwicklung
•    Unterstützung öffentlicher Infrastrukturmaßnahmen

Fachbereichsleiter Dietmar Friedrich
(Leitender Fachbeamter Flurneuordnung)
Fon: 0791 755-6447
E-Mail schreiben

FlurneuordnungsverfahrenAnsprechpartner

Crailsheim-Westgartshausen,

Crailsheim-Goldbach, Schrozberg-Spielbach 2

Steffen Held
Fon: 07951/492-5433
E-Mail schreiben

Stimpfach-Rechenberg/Jagstzell, Stimpfach, Rot am See-Brettheim (Wald), Frankenhardt-Markertshofen/Obersontheim, Crailsheim-Jagstheim

Moritz Karbstein
Fon: 07951/492-5440
E-Mail schreiben

Michelfeld-Gnadental, Untermünkheim-Wittighausen (K 2576), Sulzbach-Laufen (Nordhalde), Rosengarten (Ebertal), Braunsbach (Grimmbach)

Julia Gruber
Fon: 0791/755-6408
E-Mail schreiben
 

Wolpertshausen (Bühlertal),

Mainhardt-Geißelhardt, Mainhardt-Hütten

Tim Otto
Fon: 0791/755-6443
E-Mail schreiben

 

Weitere Informationen zu den einzelnen Flurneuordnungsverfahren finden Sie unter der Homepage des Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung BW (Verfahren im Landkreis Schwäbisch Hall).

Informationen zum Verband der Teilnehmergemeinschaften Baden-Württemberg (VTG) finden Sie unter VERBAND DER TEILNEHMERGEMEINSCHAFTEN.

Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Flurbereinigungsverfahren finden Sie hier.

 

Flurneuordnung Crailsheim
In den Kistenwiesen 2/1
Fon: 07951 492-5431
Fax: 07951 492-5580

Es gelten die allgemeinen Öffnungszeiten der Außenstellen in Crailsheim.

Flurneuordnung Schwäbisch Hall,
Karl-Kurz-Str. 44
Fon: 0791 755-5500
Fax: 0791755-96400

Es gelten die allgemeinen Öffnungszeiten des Landratsamtes.

Fachbereich 2: Vermessung

Im Fachbereich Vermessung werden Liegenschaftsvermessungen zur Bildung von Flurstücken, zur Grenzfeststellung und Grenzvorweisung, zur Gebäudeaufnahme und zur Vermessung langgestreckter Anlagen durchgeführt. Außerdem werden Ingenieurvermessungen bearbeitet, beispielsweise für topographische Aufnahmen (Lage- und Höhenpläne) oder für die  Absteckung von Bauwerken und Verkehrsanlagen. Vermessungen für laufende Flurneuordnungsverfahren werden ebenfalls von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieses Fachbereichs durchgeführt.


Zur Schaffung von Grundstücken, die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltet sind, werden freiwillige und gesetzliche Baulandumlegung nach dem BauGB als Bodenordnungsverfahren durchgeführt.

Fachbereichsleiter Denis Holder
Fon: 0791 755-5531
E-Mail schreiben

AufgabenbereichAnsprechpartner
•    Gebäudeaufnahme für das Liegenschaftskataster
•    Grenzfeststellung
•    Vereinfachte Baulandumlegung
•    Vermessung langgestreckter Anlagen
Denis Holder
Fon: 0791 755-5531
E-Mail schreiben
•    Ingenieur- und Sondervermessung
•    Vermessung der Landesgrenze
•    Sondervermessungen für Straßenbau

Denis Holder
Fon: 0791 755-5531
E-Mail schreiben

•    BaulandumlegungenManfred Müller
Fon: 0791 755-6434
E-Mail schreiben

Amt für Flurneuordnung und Vermessung Crailsheim,
In den Kistenwiesen 2
Fon: 07951492-5500 (Sekretariat)

Postanschrift:
In den Kistenwiesen 2/1
74564 Crailsheim

Vermessung und Fortführung Liegenschaftskataster
Fon: 07951 492-5500 (Sekretariat)
Fon: 07951 492-5588 (Service Liegenschaftskataster)
Fax: 07951 492-5580

Es gelten die allgemeinen Öffnungszeiten der Außenstellen in Crailsheim.

Vermessung und Fortführung Liegenschaftskataster Schwäbisch Hall,
Karl-Kurz-Str. 44
74523 Schwäbisch Hall

Fon: 0791 755-5500
Fax: 0791 755-96400

Es gelten die allgemeinen Öffnungszeiten des Landratsamtes.

Fachbereich 3: Liegenschaftskataster, GIS

Das Liegenschaftskataster dient insbesondere der Sicherung des Grundeigentums, dem Grundstücksverkehr, der Besteuerung sowie der Ordnung von Grund und Boden und ist Grundlage für weitere raumbezogene Informationssysteme. Der Fachbereich umfasst die komplette Führung und Fortführung des Liegenschaftskatasters einschließlich Qualitätssicherung im Landkreis Schwäbisch Hall.
Hierzu zählen die Übernahme beigebrachter Vermessungsschriften der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI), die Übernahme amtseigener Vermessungsvorgänge sowie die Katasterberichtigung bei  Bodenordnungsverfahren. Im Landkreis Schwäbisch Hall werden Datenbestände von 109 Gemarkungen mit insgesamt 235.000 Flurstücken vorgehalten. Auskünfte und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie unter Angabe des Verwendungszwecks bei unseren Servicestellen.
    
Geoinformationssysteme (GIS) sind Informationssysteme zur Erfassung, Bearbeitung, Organisation, Analyse und Präsentation raumbezogener Daten. Im Landkreis wird eine Vielzahl an Inhalten verschiedener Fachämter auf der Grundlage räumlicher Systeme verwaltet und präsentiert. Außerdem wird für die Besucher der Internet-Seiten des Landratsamtes eine Bürger-GIS Plattform bereitgestellt.

Fachbereichsleiter Roland Opferkuch
Fon: 07951 492-5546
Fax: 07951 492-95546  
E-Mail schreiben

Aufgabenbereiche:
•    Führung und Fortführung Liegenschaftskataster
•    Qualitätssicherung
•    Auskünfte und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (Service)
•    Betreuung der GIS-Anwendungen im Landratsamt

Aufgabenbereich

Kontakt

Service:

  • Auskünfte und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
  • Einsichtnahme in die Akten des Liegenschaftskatasters
 

Fon: 0791 755-6441
Fax: 0791 755-96441
E-Mail schreiben

Geoinformationssysteme - GIS

Fon: 0791 755-6442
Fax: 0791 755-96442
E-Mail schreiben

Allgemeine Öffnungszeiten

Schwäbisch Hall

Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr

Montag bis Mittwoch:
13:00 - 15:30 Uhr

Donnerstag:
13:00 - 17:00 Uhr


Außenstellen Crailsheim

Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr

Montag, Dienstag, Donnerstag:
13:00 - 15:30 Uhr

Mittwoch:
13:00 - 17:00 Uhr

Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungs- & Führerscheinstellen

Öffnungszeiten Amt für Migration

Formulare A-Z & Infoblätter

Formulare für die verschiedensten Bereiche finden Sie in der Rubrik "Bürgerservice - Formulare A-Z & Infoblätter".

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