Seite drucken
Landkreis Schwäbisch Hall (Druckversion)

Waffen- und Sprengstoffrecht

Wichtiger Hinweis zur Abgabe von Waffen bei der Waffenbehörde:

Die Abgabe von Waffen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!

Terminvereinbarungen sind möglich unter:

            0791-755-7844
            0791-755-7628
            0791-755-7677

Bitte melden Sie sich am Empfang an, Standort Karl-Kurz-Straße 44, Schwäbisch Hall.

http://www.lrasha.de//de/buergerservice/elektronische-dienste/formulare-a-z-infoblaetter/waffen-und-sprengstoffrecht