Strukturförderung
LEADER
LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union. Ziel ist es, gemeinsam vor Ort mit Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie der Kommunalpolitik, ländliche Regionen zukunftsfähig zu gestalten. Hierzu zählen vor allem der Erhalt ländlichen Raums als attraktiver Lebens- und Wirtschaftsraum sowie die Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen in Stadt und Land.
In der Förderperiode 2023 – 2027 wird das LEADER-Programm in Baden-Württemberg in 20 Regionen, den sogenannten Aktionsgruppen, umgesetzt. Dabei stehen den Aktionsgruppen für den Förderzeitraum insgesamt rund 76 Mio. Euro zur Verfügung.
In von den Aktionsgebieten erstellten Regionalen Entwicklungskonzepten zeigen die Regionen auf, welche Ziele, Perspektiven und Vorhaben in den nächsten Jahren verfolgt und umgesetzt werden sollen. Schwerpunkte sind dabei unter anderem die Bereiche Nahversorgung, Klimaschutz, Tourismus und Kultur sowie Teilhabe.
Eine Besonderheit von LEADER ist der sogenannte „Bottom-Up-Ansatz“. Die zugrundeliegende Überlegung hinter diesem Ansatz ist, dass Entscheidungen über Projekte und Förderungen nicht von „oben nach unten“ getroffen werden, sondern von den Bürgerinnen und Bürgern aus den Regionen. Denn die Menschen vor Ort kennen die Herausforderungen und Potenziale ihrer Region am besten. So können gezielt Bedarfe erkannt und passgenaue Ideen sowie Projekte entwickelt werden, die den Bürgerinnen und Bürgern einen Mehrwert bringen und den Ländlichen Raum insgesamt stärken und zukunftsfähig machen.
Anträge auf die LEADER-Förderung können sowohl Kommunen als auch Vereine, Verbände, Unternehmen und Privatpersonen stellen. Die Antragsstellung erfolgt beim Regionalmanagement der betreffenden Aktionsgruppe.
Der Landkreis Schwäbisch Hall ist an drei LEADER-Aktionsgruppen beteiligt: bei der LAG Hohenlohe-Tauber, der LAG Jagstregion und der LAG Schwäbischer Wald. Über die Links finden Sie weitere Informationen und die Kontaktdaten der Regionalmanagements der jeweiligen LEADER-Region.
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist ein Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg. Auch bei diesem Programm soll die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Gemeinden und Dörfer unterstützt werden.
Gefördert werden die Schaffung von Wohnraum, Projekte zur Grundversorgung, Gemeinschaftseinrichtungen und Projekte von Unternehmen. Ziel ist die Stärkung und Zukunftsfähigkeit des Ländlichen Raumes in den bürgernahen Bereichen Wohnen, Arbeit, Freizeit und Teilhabe.
Der Förderschwerpunkt Wohnen unterstützt vor allem Umnutzungen von landwirtschaftlichen Gebäuden, Modernisierungen von bestehenden Wohngebäuden und ortsbildgerechte Neubauten. Im Schwerpunkt Grundversorgung steht die Versorgung mit Waren, Lebensmitteln und Dienstleistungen des notwendigen Bedarfs im Vordergrund.
Als Gemeinschaftseinrichtungen zu verstehen sind Projekte, die das Gemeinschaftsleben stärken, zum Erhalt der kulturellen Identität beitragen und der Ortskernentwicklung dienen. Unter dem Förderschwerpunkt Arbeiten werden kleine und mittlere Unternehmen bei der Reaktivierung einer Gewerbebranche oder der Verlagerung ihrer Produktionsstätten unterstützt.
Im ELR gibt es außerdem die Förderlinie „Spitze auf dem Land!“. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Ländlichen Raum, die mit neuen, hochinnovativen Produkten und Dienstleistungen überzeugen, werden durch die Förderlinie unterstützt. Ziel ist es, Arbeitsplätze und Wohlstand im Ländlichen Raum zu sichern, sowie die Innovationskraft und Technologieführerschaft des Landes Baden-Württemberg weiter auszubauen. Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen, die zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung der neu eingeführten Produkte und Dienstleistungen dienen.
Anträge auf ELR-Förderung können Privatpersonen und Personengesellschaften, juristische Personen, Betriebe und Unternehmen sowie Städte und Gemeinden stellen. Die Antragstellung erfolgt bei der Gemeinde, in welcher das Projekt realisiert werden soll.