Neues aus dem Landkreis
Abfallgebührenbescheide werden versendet
Erstelldatum26.01.2026
Ab Donnerstag, 5. Februar 2026, verschickt das Amt für Abfallwirtschaft im Landkreis Schwäbisch Hall wieder rund 70.000 Abfallgebührenbescheide an Hauseigentümer, Hausverwaltungen sowie Gewerbetreibende. Erstmals können die Bescheide aber auch digital über ein neues Bürgerportal abgerufen werden.
Wie in jedem Frühjahr kommt es im Amt für Abfallwirtschaft ab Donnerstag, 5. Februar 2026, zu einem besonderen Einsatz. „Denn ab diesem Tag werden wieder rund 70.000 Abfallgebührenbescheide an Hauseigentümer, Hausverwaltungen sowie Gewerbetreibende im Landkreis Schwäbisch Hall versendet“, erläutert Amtsleiter Markus Wirth. Mit den Abfallgebührenbescheiden werden die Bürgerinnen und Bürger sowohl über die Kosten für die Leerungen im vergangenen Jahr als auch über ihre Vorauszahlung für 2026 informiert.
Zusammensetzung der Abfallgebühren
Die Höhe der zu bezahlenden Gebühr bemisst sich sowohl nach der Anzahl der Leerungen (Leerungsgebühr) als auch an der Anzahl der Personen, die an einer Immobilie gemeldet sind. Berücksichtigt werden alle Personen, die zum Stichtag 1. Januar bei den zuständigen Einwohnermeldeämtern gemeldet waren. Auch Zweitwohnsitze sind gebührenpflichtig. Bei Gewerbekunden hingegen ist das Behältervolumen maßgebend. Nähere Informationen zur Zusammensetzung der Abfallgebühren sind im Netz unter www.abfall-sha.de zu finden.
Neues Bürgerportal
Ab sofort haben Bürgerinnen und Bürger zudem die Möglichkeit, unter anderem ihre Abfallgebührenbescheide auf einem neuen kostenlosen Bürgerportal einzusehen. Das Portal ist unter www.LRASHA.de/buergerportal abrufbar. Für die Registrierung müssen sowohl die Vertragskontonummer, die Kundennummer sowie die Bescheidnummer des letzten Gebührenbescheids einmalig eingegeben werden. Die Nutzung ist freiwillig.
Nach dem Versand der Bescheide gibt es im Amt für Abfallwirtschaft erfahrungsgemäß zahlreiche Rückfragen aus der Bevölkerung. Aus diesem Grund ist es möglich, dass die Telefonleitungen in dieser Zeit häufiger besetzt sind. Das Amt bittet um Verständnis und empfiehlt, den ersten Ansturm für einen Anruf abzuwarten. „Die Widerspruchsfrist bei Abfallgebührenbescheiden beträgt einen Monat, sodass einige Zeit für Fragen bleibt“, hebt Wirth hervor.
Kontaktdaten für Rückfragen
Fragen zur Grundgebühr: Werden unter der Sammelrufnummer 0791 755-8811 beantwortet
Fragen zu berechneten Tonnenleerungen: Unter 0791 755-8822. Anrufer werden zudem gebeten, die Chipnummer ihrer Mülltonne für das Telefonat bereit zu halten. Diese beginnt mit „004000000…“
Anfragen sind darüber hinaus auch per Fax an 0791 755-7373 sowie per Mail an abfallwirtschaftsamt(@)LRASHA.de möglich.
