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Neues aus dem Landkreis

Mehr Auswahl auf dem Glasfasernetz: Open Access bringt weitere Anbieter

Erstelldatum26.08.2026

Neben NetCom BW können künftig auch Stiegeler Internet Service GmbH und Ingenia Glasfaser GmbH Internetdienste über das geförderte Glasfasernetz des Zweck-verbands anbieten – Netz bleibt in kommunaler Hand

Gute Nachrichten für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im Verbandsgebiet: Auf dem Glasfasernetz des Zweckverbands Breitband wächst die Auswahl an Internetanbietern. Neben der NetCom BW können künftig auch Stiegeler und die Ingenia Glasfaser GmbH ihre Internetprodukte über das Netz anbieten.

Möglich wird dies durch sogenannte Open-Access-Vereinbarungen: Open Access bedeutet, dass das öffentlich geförderte Glasfasernetz grundsätzlich auch anderen Telekommunikationsunternehmen offensteht. Diese können eigene Tarife und Dienstleistungen über die vorhandene Glasfaserinfrastruktur anbieten.

Für die Kundinnen und Kunden bedeutet das vor allem eines: mehr Wahlfreiheit.

Ein Glasfasernetz – mehrere Anbieter
Wer einen Glasfaseranschluss des Zweckverbands erhalten hat, ist damit nicht automatisch dauerhaft an einen einzigen Internetanbieter gebunden. Durch die ersten Open-Access-Vereinbarungen stehen nun grundsätzlich drei Provider zur Verfügung: NetCom BW, Stiegeler und Ingenia.

Ob und ab wann ein konkreter Tarif an einer bestimmten Adresse buchbar ist, hängt allerdings vom jeweiligen Anbieter und vom Stand der technischen Umsetzung ab. Interessierte sollten sich deshalb direkt beim gewünschten Provider über die Verfügbarkeit informieren.

Der Zweckverband geht davon aus, dass die Anbietervielfalt in den kommenden Jahren weiter zunehmen wird. Weitere Telekommunikationsunternehmen können mit dem jeweiligen Netzbetreiber Vereinbarungen treffen, um ihre Produkte ebenfalls über das geförderte Glasfasernetz anzubieten.

Von diesem Wettbewerb profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher: Sie erhalten mehr Auswahl bei Tarifen und Leistungen und können Angebote verschiedener Anbieter miteinander vergleichen.

Das Netz bleibt in kommunaler Hand
An den Eigentumsverhältnissen ändert Open Access nichts. Das geförderte Glasfasernetz bleibt Eigentum des Zweckverbands Breitband Landkreis Schwäbisch Hall.

Bei den bereits errichteten Netzen im Förderprogramm der sogenannten Weißen Flecken bleibt die NetCom BW weiterhin Netzbetreiber. Der Netzbetrieb für die im Bau befindlichen Grauen-Flecken-Netze wird derzeit neu ausgeschrieben.

Damit ist eine wichtige Unterscheidung verbunden: Der Netzeigentümer besitzt die Infrastruktur, der Netzbetreiber ist für deren technischen Betrieb verantwortlich und die Anbieter (Provider) bieten den Kundinnen und Kunden darüber ihre Internet-, Telefonie- und gegebenenfalls weitere Telekommunikationsprodukte an. Dabei kann Netzbetreiber und Anbieter auch ein Unternehmen sein, wie beispielsweise bei der NetCom BW.

Hausanschluss bleibt kostenfrei – kein Vertragszwang
Auch für Grundstückseigentümer ändert sich durch die zusätzlichen Anbieter nichts an den bisherigen Rahmenbedingungen des geförderten Ausbaus.

Die im Rahmen der Förderprojekte hergestellten Glasfaserhausanschlüsse bleiben bis zum Abschluss eines Vertrages mit einem Provider für die Eigentümerinnen und Eigentümer kostenfrei. Ebenso besteht keine Verpflichtung, unmittelbar einen Internetvertrag abzuschließen. Ein bereits hergestellter Hausanschluss kann zunächst ungenutzt bleiben und zu einem späteren Zeitpunkt durch den Abschluss eines entsprechenden Vertrages aktiviert werden.

Vorsicht bei Haustürgeschäften
Mit der wachsenden Zahl an Anbietern können auch verstärkt Vertriebsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter vor Ort unterwegs sein. Dabei gilt: Mehrere Anbieter auf dem Netz sind ausdrücklich gewollt – unseriöse oder irreführende Vertriebsmethoden sind es nicht.

Der Zweckverband empfiehlt deshalb, sich bei Haustürgeschäften nicht unter Druck setzen zu lassen. Bürgerinnen und Bürger sollten sich genau erklären lassen, für welches Unternehmen die Person tätig ist, welche Leistungen angeboten werden, und welche Vertragsbedingungen gelten. Ein Glasfaserhausanschluss des Zweckverbands verpflichtet nicht zum sofortigen Abschluss eines Internetvertrags.

Sollten Bürgerinnen und Bürger den Eindruck haben, dass im Zusammenhang mit dem Glasfasernetz des Zweckverbands mit irreführenden Aussagen oder unangemessenem Druck geworben wird, können sie sich an den Zweckverband wenden. Hilfreich sind dabei insbesondere Angaben zum Zeitpunkt und Ort beziehungsweise zur betroffenen Adresse sowie zum auftretenden Anbieter. Sofern Anschlusspunkte des Zweckverbands betroffen sind, kann dieser den Sachverhalt mit dem jeweiligen Unternehmen klären.

Investition in eine offene und zukunftsfähige Infrastruktur
Mit den ersten zusätzlichen Anbietern zeigt sich nun ein wesentlicher Vorteil des kommunalen Glasfaserausbaus: Es entsteht nicht nur eine leistungsfähige Infrastruktur, sondern ein Netz, das verschiedenen Telekommunikationsunternehmen offensteht.

Davon profitieren auch die Kommunen. Eine flächendeckende und leistungsfähige Glasfaserinfrastruktur stärkt Wohn- und Wirtschaftsstandorte und schafft die Grundlage für den weiter steigenden Datenbedarf der kommenden Jahrzehnte. Gleichzeitig verbessert eine größere Zahl aktiver Anbieter die Vermarktungsmöglichkeiten des Netzes und kann langfristig zu höheren Pachterträgen beitragen.

Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall sieht die ersten Open-Access-Vereinbarungen deshalb als wichtigen Meilenstein: Die kommunale Infrastruktur bleibt in öffentlicher Hand – während auf ihr Wettbewerb und Wahlfreiheit für die Nutzerinnen und Nutzer entstehen.

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