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Neues aus dem Landkreis

Rücknahme von Verpackungen für Pflanzenschutz- und Flüssigdünger

Erstelldatum19.05.2025

Landwirte können Verpackungen von Pflanzenschutzmitteln, Spritzenreinigern und Flüssigdüngern gebührenfrei an den Sammelstellen des Rücknahmesystems „PAMIRA“ abgeben.

Dies gibt das Landratsamt Schwäbisch Hall in einer Pressemitteilung bekannt. Die gemeinsame Initiative von Herstellern und Handel, die flächendeckend in Deutschland durchgeführt wird, gewährleistet eine sichere, nachhaltige und umweltgerechte Entsorgung von Pflanzenschutzmittel- und Flüssigdüngerverpackungen. Neben der thermischen Verwertung geht der Großteil der zerkleinerten Verpackungen ins werkstoffliche Recycling, unter anderem zur Herstellung von Kabelschutzrohren.

Zurückgenommen werden Pflanzenschutz-Kanister aus Kunststoff und Metall sowie Faltschachteln, Papier- und Kunststoff-Säcke.

Die Behälter/Verpackungen müssen restlos entleert, gespült, trocken und mit dem PAMIRA- Logo versehen sein. Die Kanister sollten immer gleich nach dem Ansetzen der Spritzbrühe gespült, das Spülwasser mit der Spritzbrühe verwendet und auf keinen Fall ins Abwasser gegossen werden. Behälter über 50 Liter sollen durchtrennt und die Verschlüsse extra abgegeben werden. Die Verpackungen müssen nach Kunststoff, Metall und volumenflexiblen Verpackungen (z. B. Säcke, Beutel und Schachteln aus Kunststoff und Papier) vorsortiert sein. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird bei größeren Liefermengen (ab 15 m³) um Terminvereinbarung gebeten.

Ansprechpartnerin im Landratsamt Schwäbisch Hall ist Iris Laukemann unter der Telefonnummer Telefonnummer: 0791 755-7650.

Das Landratsamt Schwäbisch Hall unterstützt die Sammlung und weist die Landwirte auf folgende Annahmetermine hin:

Sammelstellen 2025

27.06.2025 

BAG-Hohenlohe-Raiffeisen eG
Ladestrasse 49
74523 Schwäbisch Hall-Sulzdorf
Telefonnummer: 07907 2257

Öffnungszeiten
8:00 Uhr bis 16:30 Uhr, mittags
geschlossen von 12:00 Uhr bis 13:15 Uhr

07.07.2025 – 09.07.2025

BAG Hohenlohe - Raiffeisen eG
Agrarzentrum Neuenstein
Max-Eyth-Straße 37
74632 Neuenstein
Telefonnummer: 07942 9477-0

Öffnungszeiten
8:00 Uhr bis 17:00 Uhr, mittags
geschlossen von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr

08.09.2025

BayWa AG Agrar
Heiningerstrasse 23
91550 Dinkelsbühl
Telefonnummer: 09851 55540-0

Öffnungszeiten
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, mittags
geschlossen von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr

14.10.2025

Bauhof Eschach
Kirchbergweg 4
73569 Eschach
Telefonnummer: 0151 16105967 (Herr Weber, BayWa)

Öffnungszeiten
8:00 Uhr bis 17:00 Uhr, mittags
geschlossen von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr

14.10.2025 - 15.10.2025

LBV Raiffeisen eG
Kaiserstraße 11
74572 Blaufelden
Telefonnummer: 07935 9191-22

Öffnungszeiten
8:00 Uhr bis 17:00 Uhr, mittags
geschlossen von 12:00 bis 13:30 Uhr

23.10.2025 – 24.10.2025

Landhandel Kochendörfer GmbH
Mühlsteige 25
74592 Kirchberg-Lobenhausen
Telefonnummer: 07954 9877-0

Öffnungszeiten
8:00 Uhr bis 16:30 Uhr, mittags
geschlossen von 12:30 Uhr bis 13:30 Uhr

Die Annahme erfolgt während der Öffnungszeiten der jeweiligen Sammelstelle.

Alle Sammelstellen und Infos sind über die Pamira-App abrufbar oder im Internet unter: www.pamira.dezu finden.                                                        

                                                                                                               

Hinweis:

Laut Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) für Verpackungen von Pflanzenschutzmitteln und Flüssigdüngern gelten für berufsmäßige Verwender von Pflanzenschutzmitteln und Flüssigdüngern, die ihre Verpackungen nicht an einer offiziellen Pamira-Sammelstelle zurückgeben eine Reihe umfassender Pflichten nach der Gewerbeabfallverordnung. Die Verletzung der Pflichten wird mit zum Teil erheblichen Bußgeldern geahndet.

Um sich nicht mit den gesetzlichen Regelungen der Getrennthaltung und deren Dokumentation zu belasten, empfiehlt das PAMIRA-Rücknahmesystem daher ihre mit der Marke PAMIRA gekennzeichneten Verpackungen an den PAMIRA-Sammelstellen abzugeben. Die Abgabe ist kostenlos und die Verwender können ihre Entsorgung nach der Gewerbeabfallverordnung rechtssicher nachweisen.

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