Kreisjugendreferat
Referent für Jugendarbeit
Aufgaben des Kreisjugendreferats
Die Aufgaben der Kreisjugendreferate ergeben sich aus den gesetzlichen Grundlagen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII).
Jugendarbeit als Aufgabe der Jugendhilfe hat einen Beitrag zur Förderung der Entwicklung eines jeden jungen Menschen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (§ 1 SGB VIII) zu leisten. Gemäß der §§ 76 und 79 SGB VIII liegt die Gesamtverantwortung für die Entwicklung der Jugendarbeit im Landkreis beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe – dem Kreisjugendreferat.
Das Kreisjugendreferat kümmert sich um die Belange von Jugendlichen im Landkreis Schwäbisch Hall. Seine Aufgabe ist es, die Kommunen und die in der Jugendarbeit Tätigen im Landkreis zu unterstützen, zu vernetzen, zu fördern und weiter zu entwickeln. Es ist Ansprechpartner für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter/innen der Jugendarbeit, für Verantwortliche in Städten und Gemeinden, in Vereinen und Verbänden und unterstützt Jugendliche bei ihren Anliegen und Projekten. In diesem Sinne stehen wir allen Beteiligten als neutrale Fachpersonen für alle Fragen der Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung und entwickeln gemeinsam regionale, passgenaue Angebote vor Ort. Wir bieten Fachberatung an und leisten Vernetzungsarbeit mit dem Ziel der Schaffung von positiven Rahmenbedingungen für die Jugendarbeit. Wir wirken bei jugendhilfeplanerischen Aufgaben mit und stellen Serviceangebote zur Verfügung.
Die wichtigsten Aufgaben:
- Fachberatung für Kommunen und für haupt- und ehrenamtlich Tätige im Sachgebiet Jugendarbeit
- Fortbildungsangebote und Begleitung und Koordination von Arbeitskreisen für hauptamtlich Tätige
- Koordination und Vernetzung bei jugendrelevanten Themen, z. B. mit freien Trägern, Vereinen, Jugendorganisationen, anderen Fachstellen und der Polizei
- Fachliche Weiterentwicklung der Offenen Jugendarbeit mit Kooperationspartnern vor Ort
- Serviceleistungen und Öffentlichkeitsarbeit zu Themen der Jugendarbeit und des Jugendschutzes
- Entwicklung von Projekten und Veranstaltungen für und mit Jugendlichen im Landkreis Schwäbisch Hall
- Unterstützung von Kinder- und Jugendbeteiligungen vor Ort
- Vielfalt in der Kinder und Jugendarbeit
- Organisation und Durchführung der Filmkiste im Landkreis
- Organisation und Durchführung von Mitmachen Ehrensache im Landkreis
- Organisation und Durchführung der Sommerferienfreizeit des Landkreises
- Erzieherischer Jugendschutz nach §14 SGB VIII
- Kinderschutz § 72a SGB VIII
- Stellungnahmen und Zuschüsse im Bereich Jugendarbeit und Jugendarbeitsschutz
- Beratungsstelle Demokratiezentrum BW
- Schnittstelle zu überregionalen Organisationen und Einrichtungen
Angebote
Angebote für Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit
Angebote für Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit
- Seit dem 01.07.2000 gelten die Richtlinien zur Förderung der Kommunalen Jugendarbeit. Die Folgeanträge zur Personalförderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Schwäbisch Hall können in unserem Serviceportal heruntergeladen werden und sind bis zum 31.03. eines jeden Kalenderjahres zu stellen.
- Kostenlose Fachberatung zur Unterstützung und Begleitung im Alltag, z.B. zur Situations- und Problemanalyse, zur Unterstützung bei der Angebotsplanung, zur Sicherung und Entwicklung von Qualitätsstandards
- Arbeitskreise für kreisweiten kollegialen Fachaustausch, Vernetzung und Fachtage
Arbeitskreis Mädchenarbeit – Ansprechpartnerin: Selina Stuiber, E-Mail schreiben
Arbeitskreis Jungenarbeit – Ansprechpartner: D. Winter, E-Mail schreiben - Auskünfte und Information zu Zuschuss- und Finanzierungsmöglichkeiten, Literatur, Materialien, Referent/innen, Weiterbildungsmöglichkeiten
- Richtlinien und Antragsformulare für Beihilfen für Jugendleiterlehrgänge, Seminare und praktische Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung, Projekte, musisch-kulturelle Veranstaltungen und Materialien finden Sie in unserem Serviceportal.
Film- und Theateraufführungen / Freizeitzuschuss
Film- und Theateraufführungen / Freizeitzuschuss
Mitwirkung in Film- und Theateraufführungen
- Auskünfte und Information zu Aufsichtspflicht und Jugendschutzgesetz
- Stellungnahmen Arbeitsschutzgesetz §6 (Mitwirkung in Film- und Theateraufführungen)
Hinweis: Bitte stellen Sie den Antrag zur Einverständniserklärung bei uns digital (scan) und nachdem Sie die Stellungnahmen von Schule und Kinderarzt eingeholt haben. Bitte vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht. Wir weisen Sie freundlich auf eine Bearbeitungszeit von 3 Werktagen hin.
Flyer Jugendarbeitsschutz 2021
Antrag auf Bewilligung zur Beschäftigung von Kindern
Einverständniserklärung
Freizeitzuschuss
- Die Richtlinien und Antragsformulare für Beihilfen für Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung (Freizeiten, Zeltlager, Stadtranderholungen und Ferienprogramme) finden Sie in unserem Serviceportal.
Angebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Angebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
- Auskünfte und Information, z.B. zum Jugendschutzgesetz
- Unterstützung von Jugendinitiativen und selbstverwalteten Einrichtungen
- Kreisweite Ferienfreizeit in Ramsau im Landkreis Berchtesgadener Land
- Angebote für Mädchen: Aktionstag mit verschiedenen Workshops für Mädchen
- Angebote für Jungen: Aktionstag mit verschiedenen Workshops für Jungen
Broschüre BMFSFJ Jugendschutz (PDF-Dokument, 1,89 MB, 23.09.2024)
Jugendschutzgesetz im Überblick (PDF-Dokument, 429,36 KB, 23.09.2024)
Angebote für Kommunen und Träger
Angebote für Kommunen und Träger
Kommunen und Träger
- Beratung und Information zu Themen und Anliegen der Jugendarbeit vor Ort. Weitere Informationen sowie die entsprechenden Anträge hierzu finden Sie unter dem Punkt der Personalförderung.
- Kreisweite Vernetzungs- und Austauschtreffen (Hauptamtlichentreffen, Arbeitskreis Mädchenarbeit, Arbeitskreis Jugendarbeit, Fachtage) der kommunalen Jugendreferate
- Unterstützung bei Planungsprozessen und bei Initiierung kommunaler Netzwerke, fachliche Begleitung
- Materialbeihilfen und finanzielle Förderung von Projekten in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, Stellungnahmen für Landeszuschüsse. Weitere Informationen sowie die entsprechenden Anträge hierzu finden Sie unter dem Punkt der Personalförderung.
Angebot für Vereine und Verbände
Angebot für Vereine und Verbände
Vereine und Verbände
- Begleitung und Unterstützung bei der Entwicklung eines Kinderschutzkonzepts
- Vereinbarung nach § 72a zwischen dem Landkreis und den Vereinen und Verbänden
- Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Ehrenamtlicher in der Kinder- und Jugendarbeit
Vereinbarung nach § 72a zwischen dem Landkreis und den Vereinen und Verbänden