Betreuung & Versorgung
Betreuungsbehörde
Eine Betreuung wird vom Betreuungsgericht eingerichtet für Menschen, die aufgrund einer geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung oder einer psychischen Erkrankung nicht in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten ausreichend selbst zu regeln.
Die Betreuungsbehörde des Landratsamtes hat folgende Aufgaben:
- Sie informiert zu allen Fragen des Betreuungsrechts.
- Sie berät Angehörige, die eine Betreuung übernehmen möchten oder bereits führen.
- Sie beglaubigt die Unterschrift Ihrer Vorsorgevollmacht.
- Sie unterstützt das Betreuungsgericht, fertigt Stellungnahmen an, schlägt Betreuer vor und unterstützt bei Durchführungen freiheitsentziehender Maßnahmen.
Selbstständige Berufsbetreuer gesucht

Betreuerinnen und Betreuer vertreten die rechtlichen Interessen von Personen, die ihre Angelegenheiten aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht selbständig regeln können. Für diese verantwortungsvolle Aufgabe werden interessierte Personen gesucht. Als Berufsbetreuer ist man selbstständig tätig und wird individuell im Einzelfall vergütet.
Wenn eine Krankheit oder eine Behinderung dazu führen, dass man sich nicht selbst um seine rechtlichen Angelegenheiten kümmern kann, wird vom Gericht ein Betreuer bestellt, der diese Aufgabe übernimmt. Im Landkreis Schwäbisch Hall wächst der Bedarf an rechtlicher Betreuung, deshalb werden selbständige Berufsbetreuer/innen gesucht.
Was sind die Aufgaben eines rechtlichen Betreuers?
Als rechtlicher Betreuer vertreten Sie die rechtlichen Interessen der betreuten Personen in Aufgabenkreisen, die vom Gericht festgelegt werden. Das können zum Beispiel die Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung, die Vermögenssorge oder Post- und Behördenangelegenheiten sein. Ihr Handeln orientiert sich dabei stets am Wohl des Betroffenen und dessen individuellen Wünschen.
Welche fachlichen und persönlichen Voraussetzungen müssen vorliegen?
Um als rechtlicher Betreuer zu arbeiten, ist zunächst ein Registrierungsverfahren bei der Betreuungsbehörde im Landratsamt erforderlich.
Eine Voraussetzung für die Registrierung ist der Nachweis über die erforderliche Sachkunde. Besonders geeignet sind Personen mit einem abgeschlossenen Studium der Sozialpädagogik oder der Sozialen Arbeit oder der Befähigung zum Richteramt. Aber auch mit anderen beruflichen Qualifikationen ist der Einstieg nach Absolvierung des Sachkundenachweises möglich.
Berufliche Betreuerinnen und Betreuer sollten über soziales Einfühlungsvermögen und eine hohe Selbständigkeit und Eigeninitiative verfügen. Darüber hinaus sollten sie Freude im Umgang mit geistig, seelisch oder körperlich behinderten Menschen haben, über Sozialkompetenz verfügen und Toleranz für andere Lebensformen mitbringen. Strukturiertes Arbeiten und Entscheidungsfreude sind ebenfalls wichtige Eigenschaften für diese herausfordernde Tätigkeit.
Wie wird man ein beruflicher Betreuer und wie ist die Vergütung?
Als Berufsbetreuer arbeitet man selbständig und muss ein Gewerbe anmelden.
Die Bestellung zum rechtlichen Betreuer erfolgt durch das Betreuungsgericht.
Die Vergütung erfolgt auf Basis von Fallpauschalen durch das Betreuungsgericht und ist abhängig von der jeweiligen Fallkonstellation, gemäß dem Vormünder- und Betreuungsvergütungsgesetz (VBVG).
Kontakt
Bei Interesse stehen Ihnen Frau Schneider unter der Telefonnummer 0791/755-7221 oder Frau Kurr unter 0791/755-7377 für nähere Auskünfte gerne zur Verfügung.
Versorgungsamt
Soziales Entschädigungsrecht
- Kriegsopferversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)
- Opferentschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)
- Zivildienstleistendeversorgung nach dem Zivildienstgesetz (ZDG)
- Häftlingshilfe nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG)
- SED-Unrechtsbereinigung nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz (SED-UnBerG)
- Infektionsschutz nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)