Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen
Leistungen der Eingliederungshilfe
Leistungen der Eingliederungshilfe können Menschen erhalten, die durch ihre Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit teilzuhaben eingeschränkt oder von einer solchen Behinderung bedroht sind.
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu fördern. Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.
Die Eingliederungshilfe umfasst Leistungen für alle Altersgruppen. Die einzelnen Leistungen werden je nach Bedarf auch nebeneinander gewährt. Die Eingliederungshilfe ist jedoch eine nachrangige Leistung, d.h. Eingliederungshilfe bekommt, wer die erforderliche Leistung nicht von anderen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen nach § 102 des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX)
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (z.B. Frühförderung),
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten, Budget für Arbeit),
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung (z.B. Hilfen zu einer Schulbildung) und
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe (z.B. Assistenzleistungen, Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie).
Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden auf Antrag erbracht. Für die Prüfung der Leistungsvoraussetzungen und das Gesamtplanverfahren mit Bedarfsermittlung ist der Träger der Eingliederungshilfe zuständig.
Medizinische Rehabilitation
Medizinische Rehabilitation
Die medizinische Rehabilitation umfasst Leistungen, um die Pflegebedürftigkeit von Menschen mit einer bestehenden oder einer drohenden Behinderung zu vermeiden, zu überwinden oder eine Verschlimmerung zu verhindern. Dazu gehören unter anderem die Behandlung durch Ärzte, Arznei- und Verbandsmaterial, Psycho- oder Arbeitstherapie.
Welche Leistungen der Medizinischen Rehabilitation erbringt die Eingliederungshilfe?
Der Umfang der Leistungen entspricht den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Was umfasst die Leistung „Frühförderung“?
Es ist eine Komplexleistung, die Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder ab der Geburt bis zur Einschulung erhalten können. Sie umfasst:
- Medizinische Leistungen der fachübergreifend arbeitenden Dienste und Einrichtungen
- Sozialpädiatrische Leistungen
- Psychologische Leistungen
- Heilpädagogische Leistungen
- Psychosoziale Leistungen
- Beratung der Erziehungsberechtigten
Teilhabe am Arbeitsleben
Teilhabe am Arbeitsleben
Wer kann Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Anspruch nehmen?
Die Leistungen wenden sich an dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen mit Behinderungen. Dies betrifft Menschen, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Die neuen Beschäftigungsmöglichkeiten richten sich besonders an Menschen mit psychischen Behinderungen. Für sie ist die Arbeit in einer WfbM oftmals nicht attraktiv. Häufig haben sie jedoch keine anderen Möglichkeiten, am Arbeitsleben teilzuhaben.
Was genau ist das Budget für Arbeit?
Dahinter verbirgt sich ein Lohnkostenzuschuss und die Finanzierung für die Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz. Arbeitgeber, egal ob öffentlich oder privat, die einen Menschen mit Behinderungen mit dem Budget für Arbeit einstellen, erhalten bis zu 75 Prozent des Arbeitnehmerbruttolohns beziehungsweise maximal 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße vom jeweils zuständigen Rehabilitationsträger. Der Träger finanziert außerdem beispielsweise eine mögliche Arbeitsassistenz oder einen Job-Coach. Einige Bundesländer haben den Lohnkostenzuschuss über den vom Bundesgesetzgeber festgelegten Prozentsatz erhöht.
Was ist ein anderer Leistungsanbieter?
Das sind Organisationen, die die Vorschriften der WfbM bis auf wenige Ausnahmen erfüllen und eine Alternative zur beruflichen Bildung und Beschäftigung in einer WfbM bieten. Dazu zählen kleinere Anbieter, die aufgrund ihrer Größe nicht alle Voraussetzungen für eine WfbM erfüllen können. Es sind ebenso Anbieter, die Maßnahmen nicht in eigenen Räumlichkeiten, sondern auf Plätzen in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes anbieten. Durch die gesetzlichen Ausnahmen zur WfbM, können andere Leistungsanbieter ihr Angebot eher auf eine spezielle Zielgruppe ausrichten und diese somit individueller fördern.
Was beinhaltet die Leistung „Budget für Ausbildung“?
Voll erwerbsgeminderte Menschen mit Behinderungen konnten bis Ende 2019 Leistungen zur beruflichen Bildung fast ausschließlich in einer WfbM in Anspruch nehmen. Damit haben sie jedoch keinen anerkannten Berufsabschluss erworben. Das Budget für Ausbildung ermöglicht es leistungsberechtigten Personen, eine nach dem Berufsbildungsgesetz oder nach der Handwerksordnung anerkannte Berufsausbildung oder eine Fachpraktikerausbildung zu machen.
Stellt ein Unternehmen einen entsprechenden Ausbildungsplatz mit einem regulären Arbeitsvertrag zur Verfügung, übernimmt der jeweils zuständige Rehabilitationsträger die Ausbildungsvergütung sowie die Kosten für Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz und in der Berufsschule.
Teilhabe an Bildung
Teilhabe an Bildung
Leistungen für die Teilhabe an Bildung decken den gesamten Bildungsweg ab und umfassen
- Hilfen zur Schulbildung
- Hilfen zur schulischen Berufsausbildung
- Hilfen zur Hochschulbildung
- Hilfen zur schulischen und hochschulischen beruflichen Weiterbildung
Die Leistungen ermöglichen es vor allem, den Lernort zu erreichen, oder sie unterstützen bei der Vermittlung von Bildungsinhalten.
Soziale Teilhabe
Soziale Teilhabe
Die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ist ein Leitziel der UN-Behindertenrechtskonvention sowie des neunten Sozialgesetzbuchs. Menschen mit Behinderungen sollen ihr Leben nach ihren individuellen Wünschen planen und gestalten können.
Was umfassen die Leistungen der Sozialen Teilhabe?
Da der Leistungskatalog nicht abschließend ist, sind dies nur einige der möglichen Leistungen:
- Leistungen für Wohnraum
- Assistenzleistungen
- Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten
- Leistungen zur Förderung der Mobilität
- Hilfsmittel
Der offene Leistungskatalog ermöglicht, dass auch künftig personenzentriert individuelle Bedarfe gedeckt werden können.