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Mühlenstr. 43, 26180 Rastede, Germany

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Immissionsschutz

Untere Immissionsschutzbehörde

Ziel des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.

Soweit das Gesetz genehmigungsbedürftige Anlagen behandelt, dient es auch der integrierten Vermeidung und Verminderung schädlicher Umwelteinwirkungen durch Emissionen in Luft, Wasser und Boden unter Einbeziehung der Abfallwirtschaft, um ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen sowie dem Schutz und der Vorsorge gegen Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen, die auf andere Weise herbeigeführt werden.

Unter Emissionen sind die von einer Anlage ausgehenden Luftverunreinigungen, Geräusche, Gerüche, Erschütterungen sowie Licht, Wärme, Strahlen u.ä. Einwirkungen zu verstehen.

Schwerpunkt des Gesetzes ist der anlagenbezogene Immissionsschutz.

Zentraler Kontakt Immissionsschutzbehörde

Anlagenbezogener Immissionsschutz

Anlagen, die typischerweise ein besonders hohes Gefährdungspotential aufweisen oder in anderer Weise geeignet sind, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, dürfen erst errichtet und betrieben werden, wenn hierfür eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erteilt wurde. Diese sind in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) abschließend genannt.

Wer eine bereits bestehende, genehmigungsbedürftige Anlage ändern möchte, muss diese Änderung möglicherweise anzeigen. Bei einer wesentlichen Änderung ist eine Genehmigung erforderlich. Eine Anzeigepflicht besteht auch für Anlagen, die aufgrund einer Gesetzesänderung neu in die Genehmigungspflicht aufgenommen wurden.

Die Immissionsschutzbehörde steht Ihnen für Fragen zum Ablauf des Genehmigungsverfahrens, zu Antragsformularen oder zur Erforderlichkeit von Gutachten gern zur Verfügung.

Antrag für eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung

Anzeige einer Änderung nach § 15 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Den Leitfaden für Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

Diese Anlagen, aber auch andere Anlagen, die kein besonders hohes Gefährdungspotential aufweisen, unterliegen der Überwachung des Immissionsschutzrechts und der Gewerbeaufsicht als technische Immissionsschutzbehörde. Im Falle, dass Sie Fragen zu zulässigen Emissionen und Immissionen von Anlagen haben, können sie sich gerne an uns wenden.

Verfahrenshandbuch Biogasanlage

Immissionsschutz - Formulare

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