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Suchtreffer

Radverkehr

Radfahren im Landkreis Schwäbisch Hall

Radfahren macht Spaß, entlastet die Umwelt und fördert die Gesundheit. Radfahren verursacht keine klimaerwärmenden Kohlendioxidemissionen und sonstigen Luftschadstoffe, keinen stresserzeugenden Verkehrslärm oder nervenden Stau. Wer mit dem Rad fährt, ist in der Regel schnell am Ziel, bewegt sich umweltbewusst und fördert seine Gesundheit.

Routenplan

Der Landkreis Schwäbisch Hall hat einen Routenplan zum Kreisradnetz für den Alltagsverkehr erstellt und mit den Gemeinden abgestimmt. Dieser beinhaltet die Verbindungen zwischen den Gemeindehauptorten im Landkreis und über die Kreisgrenze hinweg.

Download Routenplan (PDF-Dokument, 4,03 MB, 12.06.2024)

Kontakt

Frau Pauly
Telefonnummer: 0791 755-6160
Faxnummer: 0791 755-96199
E-Mail schreiben

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Im Folgenden finden sich Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Radverkehr im Landkreis Schwäbisch Hall:

Wo gibt es Informationen zu Freizeitradrouten bzw. touristischen Radtouren im Landkreis?

Im Landkreis Schwäbisch Hall bestehen neben den Landesradfernwegen Kocher-Jagst-Radweg, Stromberg-Murr-Radweg und Württemberger-Täler-Radweg vierzehn ausgeschilderte Freizeitradrouten bzw. touristische Radtouren. Informationen dazu finden sich auf der Internetseite des Hohenlohe + Schwäbisch Hall Tourismus e.V.

Zur Website

Gibt es Beispiele, wie der Radverkehr noch attraktiver gemacht werden kann?

Die Initiative RadKULTUR bietet gemeinsam mit den Kommunen und weiteren Partnern ein vielfältiges Programm zur Förderung des Radverkehrs. Das Land Baden-Württemberg hat mit RadNetz BW ein Netz zur Verbindung zentraler Orte (z. B. Schwäbisch Hall, Crailsheim, Gaildorf, usw.) und ein Landesradfernwegenetz definiert.

Welche Förderprogramme gibt es zum Ausbau der Radinfrastruktur?

Mit verschiedenen Förderprogrammen unterstützen Bund und Land die Städte und Gemeinden beim Ausbau der Radinfrastruktur (z. B. Förderprogramm Rad- und Fußverkehr nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) und Kommunalrichtlinie).

Wo kann ich mein Fahrrad am Bahnhof abstellen?

Für Berufspendler und im Gelegenheitsverkehr (z.B. Einkaufen, Erledigungen) – v.a. über weitere Strecken - bietet es sich an, mit dem Fahrrad zum Bahnhof zu fahren und von dort mit dem Zug weiterzufahren. Das spart Kraftstoff und damit CO2 sowie die Parkplatzsuche am Ziel. An vielen Bahnhöfen sind Bike und Ride-Anlagen vorhanden, an denen das Fahrrad sicher abgestellt werden kann.

Kann ich mein Fahrrad im Zug mitnehmen?

In den Nahverkehrszügen innerhalb des Landkreises Schwäbisch Hall ist die Fahrradmitnahme kostenlos und ohne Sperrzeiten möglich. Auf der Internetseite der KreisVerkehr Schwäbisch Hall GmbH finden sich weitere Informationen dazu.

Informationen zur Fahrradmitnahme in Zügen über die Kreisgrenze hinaus in Baden-Württemberg finden sich auf den Internetseiten der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW).

Welche Verkehrsregeln sind für den Radverkehr besonders wichtig?

Das Informationsblatt mit den für Radfahrende besonders wichtigen Verkehrsregeln enthält Erläuterungen zu den folgenden Themen:

  • Gehwegbenutzung durch Kinder und Begleitpersonen
  • Gehwege mit dem Zusatz „Radfahrer frei“
  • Mischverkehr auf der Fahrbahn
  • Radschutzstreifen
  • Radfahrstreifen
  • Radweg, Kombinierter Geh-und Radweg, getrennter Geh- und Radweg
  • Fahrradstraßen
  • Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Radverkehr freigegeben

Download Informationsblatt (PDF-Dokument, 116,88 KB, 12.06.2024)

Was kann ich als Radfahrer/in selbst für meine Sicherheit tun?

Eine verkehrssichere Ausrüstung und rücksichtsvolles und vorausschauendes Verhalten tragen mit zur Verkehrssicherheit für Radfahrende bei. Dies betrifft zum einen das Thema Beleuchtung, Bremsen und Reflektoren am Fahrrad sowie helle Kleidung und / oder Kleidung mit Reflektoren und das Tragen eines Fahrradhelms. Zum anderen können Radfahrende durch defensives Verhalten (Vermeiden des toten Winkels von Lkws an Kreuzungen, Vorsicht beim Vorbeifahren an parkenden Autos (Dooring), Nutzung von Radwegen in der vorgegebenen Richtung, Blickkontakt mit anderen Verkehrsteilnehmern suchen usw.) selbst einen Beitrag zu ihrer Sicherheit leisten.

Weiterführende Links zum Thema Verkehrssicherheit im Radverkehr:

Wo gibt es Verkehrssicherheitstrainings für E-Bikefahrer/innen?

Wer E-Bike oder Pedelec fährt, merkt schnell: elektrounterstütztes Fahren unterscheidet sich vom herkömmlichen Radfahren. Die Initiative „radspaß“ und die Kreisverkehrswacht Schwäbisch Hall-Crailsheim e. V bieten Verkehrssicherheitstrainings für E-Bike- und Pedelec-Fahrer/innen an. Ziel ist es, mit den Trainings die Fahrtechnik aller Teilnehmenden zu verbessern und damit ihre Verkehrssicherheit zu erhöhen.

„radspaß“-Kurse können über die Webseite gebucht werden:

Zur Website

Interessenten für Kurse der Kreisverkehrswacht werden gebeten, sich unter der Rufnummer 0162/1830652 (auch per SMS und mit WhatsApp) oder E-Mail schreiben anzumelden.

Wo finde ich Werkzeug zur Fahrradreparatur?

Im Landkreis Schwäbisch Hall gibt es zahlreiche RadService-Punkte. An diesen gibt es nützliche Utensilien, Werkzeuge und Do-it-Yourself-Materialien, mit denen man sein Fahrrad reparieren kann.

Website RadKULTUR BW

Wo und wie kann ich Hinweise und Anregungen zum Thema Radverkehr einreichen?

Schriftliche Hinweise und Anregungen zu Mängeln bei der Radinfrastruktur nehmen wir gerne entgegen und leiten diese an die zuständigen Stellen weiter. Benutzen Sie dazu bitte das beiliegende Formular (PDF-Dokument, 61,57 KB, 12.06.2024). Damit wir die Problemstelle leichter identifizieren können, ist ein Kartenausschnitt, auf dem die Problemstelle gekennzeichnet ist, hilfreich. Im Geoinformationsystem für Bürger (dort unter dem Thema Radverkehr) finden Sie eine Karte mit den verschiedenen Radwegnetzen. Optimalerweise legen Sie auch ein Foto bei. Diese Unterlagen können Sie an unsere Postadresse oder per Mail an u.g. Kontakdaten senden.

Halten Sie die Meldung bitte möglichst kurz.

Wichtig sind folgende Punkte:

  1. Zu welchem Thema haben Sie einen Hinweis?
  2. Wo genau befindet sich die Problemstelle?
  3. Was ist an der Situation vor Ort schlecht?
  4. Was genau sollte geändert / verbessert werden?

Wir prüfen die Zuständigkeit und leiten die Hinweise ggf. an die zuständigen Stellen im Landratsamt, bei den Gemeinden oder beim Land weiter.

Kontakt:
Frau Pauly
Telefonnummer: 0791 755-6160
Faxnummer: 0791 755-96199
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