Landkreis Schwäbisch Hall

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Allgemeine Öffnungszeiten

Schwäbisch Hall

Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr

Montag bis Mittwoch:
13:00 - 15:30 Uhr

Donnerstag:
13:00 - 17:00 Uhr


Außenstellen Crailsheim

Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr

Montag, Dienstag, Donnerstag:
13:00 - 15:30 Uhr

Mittwoch:
13:00 - 17:00 Uhr

Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungs- & Führerscheinstellen

Öffnungszeiten Amt für Migration

Formulare A-Z & Infoblätter

Formulare für die verschiedensten Bereiche finden Sie in der Rubrik "Bürgerservice - Formulare A-Z & Infoblätter".

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Informationen zum Forstamt

Das Forstamt Schwäbisch Hall betreut im Landkreis den Körperschaftswald, bestehend aus 30 Gemeindewäldern, den Wäldern der Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist“ sowie dem Wald der Evangelischen Pfarrgutverwaltung in Michelbach. Außerdem wird eine Vielzahl von Privatwäldern betreut.

Mit 47 % bildet der Kleinprivatwald den größten Anteil der Waldbesitzarten. 32 % der Fläche ist Staatswald, gefolgt vom Körperschaftswald mit 16 % und dem Großprivatwald mit 4 %.

Kontakt & Öffnungszeiten

Postanschrift:
Landratsamt Schwäbisch Hall
Forstamt
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
Fon: 0791 755-7877
Fax: 0791 755-7855
E-Mail schreiben

Hausanschrift:
Forstamt
Karl-Kurz-Str. 44
74523 Schwäbisch Hall

Es gelten die allgemeinen Öffnungszeiten.

Amtsleiter: 
Patrick Haas
Fon: 0791 755-6320
E-Mail schreiben 

Reviere

Dem Forstamt sind 13 Dienstleistungsreviere (Beratung und Betreuung im Kommunal- und Privatwald) zugeordnet:

Ihre Ansprechpartner vor Ort

Revier 1: Kirchberg
Revierleiterin: Florentine Blessing
Fon: 07954 926764 | Mobil: 0175 2224672
E-Mail

Revier 2: Blaufelden
Revierleiter: Udo Hauber
Fon: 07953 1220 | Mobil: 0175 2236245
E-Mail

Revier 3: Crailsheim
Revierleiter: Martin Doderer
Fon: 07955 3886897 | Mobil: 0175 2226384
E-Mail

Revier 4: Alexandersreut
Revierleiter: Rainer Urban
Fon: 07951 5398 | Mobil: 0175 2613410
E-Mail

Revier 5: Burgberg / Bühler
Revierleiter: Wolfgang Mayr
Fon: 07907 1656 | Mobil: 0175 1831512
E-Mail

Revier 6: Limpurger Berge
Revierleiter: Jörg Brucklacher
Fon: 07971 260334 | Mobil: 0175 2226382
E-Mail

Revier 7: Braunsbach
Revierleiter: Sebastian Sieland
Mobil 0175 2224687
E-Mail

Revier 8: Ilshofen
Revierleiter: Alexander Klooz
Fon: 07904 7731 | Mobil: 0175 1831511
E-Mail

Revier 9: Rottal
Revierleiter: David Beißwenger
Fon: 07175 3090300 | Mobil: 0175 2613393
E-Mail

Revier 10: Mainhardter Wald
Revierleiter: Werner Brosi
Fon: 07903 941856 | Mobil: 0175 2224686
E-Mail

Revier 11: Oberrot
Revierleiter: Paul Häberlein
Fon: 0791/ 755-7665 | Mobil: 0175 6916635
E-Mail

Revier 12: Comburg
Revierleiter: Michael Breuninger
Fon: 0791/ 755-7876 | Mobil: 0151 50834432
E-Mail

Revier 13: Biberstal
Revierleiter: Jens Beckmann
Fon: 0791/ 755-7821 | Mobil: 0175 2613397
E-Mail

Hospitalforst Schwäbisch Hall
Revierleiter: Bernd Schramm
Fon: 0791 51180 | Mobil: 0175 2224688
E-Mail

Pfarrwald Michelbach / Bilz
Revierleiter: Timo Rieger
Fon: 0791 49939717 | Mobil: 0152 09234742

Angebote im Körperschafts- und Privatwald

Im Kommunalwald übt das Forstamt die Betriebsleitung aus. Weiterhin kann gegen Kostenbeitrag die Beförsterung durch einen Revierleiter erfolgen.

Dienstleistungen für private Waldbesitzer erbringt das Forstamt durch Beratung, Betreuung, technische Hilfe und Mitwirkung bei der Förderung Nachhaltige Waldwirtschaft.
Die Beratung umfasst alle Fragen des Waldbesitzers, die den Wald und dessen Bewirtschaftung betreffen und ist kostenfrei. Der Privatwaldbesitzer kann sich somit z.B. über Holzernte, die standortgerechte Baumartenwahl, Schutz gegen Forstschädlinge, Durchforstungen, Wegebau und Sortimentsaushaltung informieren.

Im Gegensatz zur Beratung ist die Betreuung kostenpflichtig. Sie wird nach aktuellen Kostensätzen der Privatwaldverordnung abgerechnet. Zur Betreuung gehören z.B. Holzauszeichnen, Organisation der Holzernte und der Holzverkauf über das Forstamt (Nadelstammholz für Nichtstaatswald wird seit dem 01.09.2015 nicht mehr über das Forstamt, sondern über die Holzverkaufsstelle des Landratsamts Schwäbisch Hall verkauft).

Für die Förderung Nachhaltige Waldwirtschaft ist das Forstamt Ansprechpartner von der Antragstellung bis zur Fördermittelzusage (in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium). Die Beratung erfolgt kostenlos. Unterlagen zur forstlichen Förderung (Rechtsgrundlage, Antragsformular, Merkblätter) stehen online zur Verfügung. Eine Kurzübersicht über die forstlichen Fördertatbestände können Sie hier einsehen.

Die technische Hilfe umfasst die Unterstützung des Waldbesitzers bei Maßnahmen, die er durch eigene Kapazitäten nicht erfüllen kann. Dazu gehören z.B. die Mithilfe durch forstliches Personal bei der Holzernte oder der Maschineneinsatz.

Waldpädagogik

Zusätzlich zu den „klassischen“ Aufgaben des Forstamtes gewinnt die Waldpädagogik immer mehr an Bedeutung. Hier wird Kindern und Erwachsenen der Wald als Lebensraum, natürliche Ressource und Lebensgrundlage näher gebracht. Zu diesem Zweck bietet das Forstamt auf Nachfrage Waldführungen, Waldtage und andere waldpädagogische Aktionen für Schulen, Kindergärten oder andere interessierte Gruppen an.

Flyer „Waldpädagogik“

Seit 2010 gibt es unter dem Titel „Waldbegegnungen“ ein Programm mit vielfältigen Veranstaltungen im und rund um den Wald für kleine und große naturinteressierte Menschen. Darüber hinaus werden unter diesem Titel spannende waldpädagogische Fortbildungen für Fachkräfte angeboten.

 

Waldbegegnungen aus der Tüte

Wer auf eigene Faust den Wald erkunden möchte, erhält mit der „Waldtüte“ und der „Wichtelbox“ Ideen und Materialien für die Gestaltung eines 2-3 stündigen, lehr- und abwechslungsreichen Waldaufenthalts. 

Die „Waldtüte“ ist gedacht für Familien mit Kindern ab 6 Jahren. In der Anleitung gibt es für sieben verschiedene Aktionen eine genaue Beschreibung und entsprechendes Material, damit gemeinsam gespielt und der Wald erforscht und erlebt werden kann. Auch Jugendliche und Erwachsene können mit der „Waldtüte“ ihr Wissen auffrischen und mit den kreativen und spielerischen Elementen viel Spaß im Wald haben.
 

Die „Wichtelbox“ enthält Materialien für einen Waldausflug mit jüngeren Kindern im Alter von 3 bis 8 Jahren. Eine Mitmachgeschichte für die Kleinen zeigt, wie die einzelnen Aktivitäten - beispielsweise ein Bausatz für ein Wichtelhaus - im Wald umgesetzt werden können.

 

Für vier Personen ist der Inhalt der „Waldtüte“ und der „Wichtelbox“ jeweils gedacht, ideal also für Familien.

Für Kindergeburtstage oder Gruppen sind auch XXL-Größen erhältlich.

 

 

„Waldtüte“ und „Wichtelbox“ können beim Forstamt unter Telefonnummer 0791/755-7877 / email: forstamt(@)lrasha.de bestellt werden und kosten jeweils 20 Euro (Standardgröße inclusive Versand).

Naherholung

Der Wald im Landkreis Schwäbisch Hall erfüllt viele, zum Teil sehr unterschiedliche Funktionen. Einerseits ist er Arbeitsplatz und die Produktionsstätte für den nachwachsenden Rohstoff Holz. Daneben erfüllt er aber auch eine wichtige Rolle als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und gibt den Menschen die Möglichkeit zur Erholung und Sportausübung. Damit bei der unterschiedlichen Nutzung des Lebensraums Wald keine Konflikte entstehen, können vom Forstamt nützliche Tipps und Informationen zum pflichtbewussten Verhalten in der Natur eingeholt werden. Gerne beraten wir sie über Wandermöglichkeiten, das verantwortungsbewusste Grillen oder die Möglichkeiten zum Spielen auf unseren ausgewiesenen Waldspielplätzen. Informationen zur aktuellen Waldbrandgefahr können gerne beim Forstamt erfragt werden.

Zu empfehlen ist auch der Waldjugendzeltplatz „Baierbacher Hof“ der Hospitalstiftung, der idyllisch am Waldrand gelegen auch größeren Gruppen Platz für einen längeren Aufenthalt in der Natur bietet. Zusätzlich bietet der Hospitalforst zwei Hütten zur Vermietung an. Für mehr Informationen oder Reservierungen wenden Sie sich bitte unter zeltplatz.baierbacherhof(@)schwaebischhall.de oder 0791-97817957 direkt an Frau Wahl.

 

Brennholzverkauf

Brennholz kann ausschließlich in langer Form gerückt am Pkw-befahrbaren Weg angeboten werden.

Brennholz für den Eigenbedarf kann mit einem Brennholzbestellformular schriftlich bestellt werden. 

 

Arbeitssicherheit

Waldarbeit ist trotz aller Fortschritte beim Arbeitsschutz eine äußerst gefährliche Tätigkeit. Unfälle in diesem Bereich sind meist schwerwiegend und erfordern schnellste notärztliche Versorgung. Charakteristisch dabei ist jedoch, dass Rettungskräfte den Unfallort meist nicht selbständig finden können und dann durch Dritte zum Unfallort geführt werden müssen. Dazu sind eindeutige Treffpunkte für Kontaktperson und Rettungsdienst unabdingbar.

Die Forstverwaltung hat über das gesamte Bundesland Baden-Württemberg Rettungs- und Notruftreffpunkte ausgewiesen. Im Landkreis Schwäbisch Hall sind nun 76 Treffpunkte festgelegt. Von diesen werden der Notarzt und der Rettungswagen von einer Person, welche am Rettungstreffpunkt auf die Einsatzkräfte wartet, zum Verletzten geleitet.

Über die Standorte und Bezeichnungen der Rettungstreffpunkte können Sie sich gerne hier informieren.

Informationen zum Ablauf der Rettung eines Verletzten aus dem Wald erhalten hier.

Für Rückfragen steht Ihnen das Forstamt gerne zur Verfügung:
Fon: 0791 755-7877

Hoheitsfunktion

Als staatliche Behörde überwacht das Forstamt im Rahmen der Forstaufsicht die Einhaltung der Bestimmungen des Waldgesetztes. Bei allen Planungen prüft es die Auswirkung der vorgesehenen Maßnahmen auf den Wald. Ziel ist es, Störungen der Nutz-, Schutz-, und Erholungsfunktion des Waldes zu verhindern.

Untere Jagdbehörde

(Ehemals Kreisjagdamt)

Das Forstamt ist Aufsichts- und Genehmigungsbehörde entsprechend den Zuständigkeiten nach dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz, einschließlich der Ausstellung/Verlängerung von Jagdscheinen und das Entgegennehmen und Verarbeiten von Streckenlisten zuständig.

Hier erhalten Sie alle elektronischen Formulare und Informationen zum Thema Jagdschein.

Wildtierbeauftragter im Landkreis Schwäbisch Hall

Wildtierbeauftragter
Michael Breuninger

Landratsamt Schwäbisch Hall
Forstamt
Postfach 11 04 53
74523 Schwäbisch Hall

Fon: 0791 755-7876
Mobil: 0151 50834432
Fax: 0791 755-7855
E-Mail schreiben

In Baden-Württemberg sind Wildtierbeauftragte die zentralen Ansprechpartner rund um das Thema "Wildtiere" auf Landkreisebene. Durch das Jagd- und Wildtiermanagement Gesetz haben sie eine gesetzliche Benennung bekommen, sodass nun an den unteren Jagdbehörden ein Wildtierbeauftragter zur Beratung bei Wildtierfragen, privater wie behörderlicher Art, angestellt sein sollte.

Was macht ein Wildtierbeauftragter?
Dieses vierminütige Video erklärt genau, welche Aufgaben Wildtierbeauftragte bearbeiten.

Weiterführende Links
Kontaktdaten aller Wildtierbeauftragten in Baden-Württemberg 

Aus- und Fortbildung

Allgemeine Informationen finden sie auf der Homepage von ForstBW.

Feuer im Wald

Nach § 42 Landeswaldgesetz (LWaldG) darf kein Feuer innerhalb des Waldes oder in einem Abstand von weniger als 100 m vom Wald entfernt gemacht werden. 
Ausnahmen gelten für Feuer innerhalb von eingerichteten und gekennzeichneten Feuerstellen. Diese sind den Gemeinden i.d.R. bekannt.

Alles weitere zum Thema Waldbrandgefahr ist in diesem Merkblatt zu finden. 
 

FAQ - Häufige Fragen und Antworten zu Wald und Jagd

Was verbirgt sich hinter dem Begriff "Wald"? Wie beantragt man einen Jagdschein? Und welche Wildunfälle sind meldepflichtig? Antworten auf diese und andere Fragen bietet die FAQ-Liste des Forstamtes und der Unteren Jagdbehörde.

Alle Angaben ohne Gewähr.

 

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