Landkreis Schwäbisch Hall

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Abfallgebührenstruktur

Die Müllgebühren im Landkreis Schwäbisch Hall ab 01.01.2008 setzen sich für Haushalte und Gewerbebetriebe aus einer Pflichtgebühr (Jahresgebühr wird einmal pro Jahr erhoben und bezieht sich auf die Nutzung aller öffentlicher Entsorgungsanlagen) und einer Leerungsgebühr (nach Anzahl der Leerungen) zusammen.

Ab dem 01.01.2022 wird zu dem eine Pflichtleerungsgebühr (Mindestleerungen) für Restmüll pro gemeldeter Person in einem Objekt eingeführt. Dies bedeutet, dass in der im Bescheid ausgewiesenen Personenpflichtgebühr auch die Leerungsgebühren von zwei Leerungen einer 60l-Restmülltonne pro gemeldeter Person und Jahr enthalten sind (Pflichtleerungsgebühr). Diese anteiligen Pflichtleerungsgebühren werden im Bescheid separat ausgewiesen. (Bsp. 4 Personen entspricht 8 Pflichtleerungen einer 60l-Restmülltonne á 2,31 € = 18,48 € anteilige Pflichtleerungsgebühr / Jahr).

Es werden weiterhin alle stattgefundenen Leerungen im Abfallgebührenbescheid ausgewiesen. Diese bilden die Basis für die Vorauszahlung des Folgejahres. Daher werden für die Vorauszahlung der Abfallgebühren 2022 die, in der Personenpflichtgebühr enthaltenen Pflichtleerungsgebühren, bei der Leistungs- bzw. Leerungsgebühr für die Restmülltonnen wieder in Abzug gebracht.

Die Abrechnung der Abfallgebühren erfolgt einmal im Jahr über den Abfallgebührenbescheid, der die Pflichtgebühr und die Leerungsgebühr beinhaltet.

Die gechipten Rest- und Biomülltonnen werden bei Tonnenbestellung kostenlos vom Landkreis Schwäbisch Hall als Leihgabe zur Verfügung gestellt. Der erstmalige Tonnentausch ist kostenfrei. Für jeden weiteren Tonnentausch wird eine Gebühr in Höhe von 15,00 EUR erhoben. 

Abfallgebühren Haushalte (Infobroschüre als PDF zum download)

Abfallgebühren Haushalte (Infobroschüre als PDF zum download arabisch, russisch, türkisch)

Abfallgebühren Haushalte (Infobroschüre als PDF zum download rumänisch, polnisch, englisch)

Abfallgebühren Haushalte (Infobroschüre als PDF zum download französisch, portugisisch, spanisch)

Abfallgebühren Gewerbe (Infobroschüre als PDF zum download)

1. Jahresgebühr

Ab dem 01.01.2022 gelten folgende Gebührensätze:

1.1. Jahresgebühr für Haushalte

Die Müllgebühren richten sich nach der Anzahl der gemeldeten Personen auf einem Grundstück bzw. einer Hauseinheit mit eigener Hausnummer.

Unterjährige Änderungen bei der Personenzahl werden mit der Jahresendabrechnung berücksichtigt.

  • 1 Personen/Grundstück =   79,75 EUR/Jahr
  • 2 Personen/Grundstück =  111,75 EUR/Jahr
  • 3 Personen/Grundstück =  138,50 EUR/Jahr
  • 4 Personen/Grundstück =  165,00 EUR/Jahr
  • 5 Personen/Grundstück =  191,50 EUR/Jahr
  • 6 Personen/Grundstück =  218,00 EUR/Jahr
  • 7 Personen/Grundstück =  245,00 EUR/Jahr
  • jede weitere Person       =   31,75 EUR/Jahr
  • bewohnbare Grundstücke = 80,00 EUR/Jahr

1.2. Jahresgebühr für Gewerbebetriebe, öffentliche Einrichtungen und sonstige Betriebsstätten

Die Pflichtgebühr wird nach der Anzahl und Größe der bereit gestellten Restmülltonnen bzw. nach dem Mindestvorhaltevolumen erhoben. Sie beträgt für

  • einen 60 l-Restmüllbehälter (Mindestvorhaltevolumen Gewerbe
    (angelehnt an Betriebe mit bis zu 3 Beschäftigten)   =   58,25 EUR
  • einen 120 l-Restmüllbehälter
    (angelehnt an Betriebe mit bis zu 6 Beschäftigten)   = 116,50 EUR
  • einen 240 l-Restmüllbehälter
    (angelehnt an Betriebe mit bis zu 13 Beschäftigten) = 233,00 EUR

Die weitergehende Einstufung des Mindestvorhaltevolumens erfolgt in Anknüpfung an die Beschäftigtenzahl. Übersteigen die genutzten Restmüllbehälter das Mindestvorhaltevolumen, wird nach tatsächlich genutztem Restmüllbehältervolumen veranlagt.

  • Pflichtgebühr für einen 1.100 l-Restmüllbehälter bei 14-täglicher Leerung    =    999,00 EUR
  • Pflichtgebühr für einen 1.100 l-Restmüllbehälter bei wöchentlicher Leerung = 1.990,00 EUR

Jahresgebühr für besonders gelagerte Fälle:

  • Kleingewerbe = 25,25 EUR

Wichtiger Hinweis: Grundstückseigentümer und ihre Pächter sind Gesamtschuldner für die Abfallgebühren.

2. Mengenbezogene Gebühren

Für die Entsorgung des Rest- und Biomülls und die Selbstanlieferung gelten folgende Gebührensätze:

2.1. Mengengebühr bei der Rest- und Biomüllabfuhr sowie bei Grünabfällen

Die Anzahl der Leerungen wird über einen Elektronik-Chip erfasst und zusammen mit dem Jahresgebührenbescheid abgerechnet.

Beim Restmüll beträgt die Leerungsgebühr für

  • eine 60 l-Restmülltonne   = 2,31 EUR/Leerung
  • eine 120 l-Restmülltonne = 4,62 EUR/Leerung
  • eine 240 l-Restmülltonne = 9,24 EUR/Leerung
  • einen 1.100 l-Restmüllcontainer = 42,00 EUR/Leerung

Beim Biomüll beträgt die Leerungsgebühr für

  • eine 60 l-Biomülltonne   = 1,52 EUR/Leerung
  • eine 120 l-Biomülltonne = 3,04 EUR/Leerung
  • eine 240 l-Biomülltonne = 6,08 EUR/Leerung

Bei Grünabfall beträgt die Leerungsgebühr für

  • eine 240 l-Gartentonne = 4,57 EUR/Leerung

2.2 Abfallanlieferungen zu den Entsorgungszentren in Schwäbisch Hall- Hessental und Blaufelden

  • Rindenabfälle und andere leicht verrottbare Abfälle = 75,00 EUR/t
  • Altholz = 100,00 EUR/t
  • sonstigen Beseitigungsabfällen = 250 EUR/t
  • Grünabfälle bis 500 kg (entspricht 2 m³) kostenfrei, darüberhinaus = 75,00 EUR/t

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