Die Müllgebühren im Landkreis Schwäbisch Hall ab 01.01.2008 setzen sich für Haushalte und Gewerbebetriebe aus einer Pflichtgebühr (Jahresgebühr wird einmal pro Jahr erhoben und bezieht sich auf die Nutzung aller öffentlicher Entsorgungsanlagen) und einer Leerungsgebühr (nach Anzahl der Leerungen) zusammen.
Die Abrechnung der Abfallgebühren erfolgt einmal im Jahr über den Abfallgebührenbescheid, der die Pflichtgebühr und die Leerungsgebühr beinhaltet.
Die gechipten Rest- und Biomülltonnen werden bei Tonnenbestellung kostenlos vom Landkreis Schwäbisch Hall als Leihgabe zur Verfügung gestellt. Der erstmalige Tonnentausch ist kostenfrei. Für jeden weiteren Tonnentausch wird eine Gebühr in Höhe von 15,00 EUR erhoben.
Abfallgebühren Haushalte (Infobroschüre als PDF zum download)
Abfallgebühren Haushalte (Infobroschüre als PDF zum download arabisch, russisch, türkisch)
Abfallgebühren Haushalte (Infobroschüre als PDF zum download rumänisch, polnisch, englisch)
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Abfallgebühren Gewerbe (Infobroschüre als PDF zum download)