Landkreis Schwäbisch Hall

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Entsorgung illegaler Ablagerungen in der freien Landschaft (sog. "Littering" bzw. "Wilder Müll")

Illegale Ablagerungen von Abfall in Wald und Wiese sind nicht nur hässlich anzusehen. Sie sind auch eine Gefahr für Mensch und Natur. Umso wichtiger ist es, diese Abfälle unverzüglich zu entfernen. Nachdem die Zahl an solchem „wilden Müll“ in den letzten Jahren drastisch zugenommen hat bietet der Landkreis einen „Wilden-Müll-Melder“ in seiner Abfall-App an.

 

Was ist „Wilder Müll“?

Abfall darf ausschließlich auf die gesetzlich vorgesehene Weise gelagert oder entsorgt werden. Für die Entsorgung sind – je nach Abfallart – grundsätzlich die Abfalltonnen zu Hause bzw. im Betrieb, die Wertstoffhöfe, die Entsorgungszentren oder die Problemstoffsammelstelle zu nutzen. Genaueres regelt das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und die dazugehörigen Gesetze, Verordnungen und Satzungen. Wer stattdessen seinen Abfall in den öffentlichen Raum oder in die freie Landschaft wirft, lagert diesen Abfall illegal ab. Diese illegalen Ablagerungen werden umgangssprachlich „wilder Müll“ genannt.

 

Was kann ich tun, wenn ich „wilden Müll“ entdecke?

Umweltschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe! Viele Abfälle im öffentlichen Raum sind kleinere Verpackungsabfälle, die man aufheben und in die nächstgelegenen öffentlichen Mülleimer werfen kann. Noch besser ist es, diesen Müll in die richtige Tonne bzw. den richtigen Container zu werfen. So werden Wertstoffe wie bspw. Glas, Metall oder Papier recycelt und Ressourcen geschont. Auch werden so Kosten für die öffentliche Hand reduziert – das entlastet den Gebührenzahler und letztendlich den Steuerzahler.

Ansonsten können Sie den „wilden Müll“ an das Landratsamt Schwäbisch Hall melden.

 

Was soll ich tun, wenn mir der „Müllsünder“ bekannt ist?

Gehen Sie auf die Person zu. Wer mit den Konsequenzen seines Verhaltens direkt und persönlich konfrontiert wird ändert eher sein Verhalten. Wer nicht weiß, wohin sein Abfall gehört, findet im Abfall-ABC den richtigen Entsorgungsweg.

Ansonsten können Sie die Person beim örtlichen Polizeirevier anzeigen. Die Polizei leitet sodann das Ermittlungsverfahren ein.

 

Wer ist Ansprechpartner für „wilden Müll“?

Die untere Abfallrechtsbehörde kümmert sich um derartige Umweltmeldungen. Sie prüft den Sachverhalt, wählt den „Störer“ (in der Regel der Abfallverursacher oder der Grundstückseigentümer) aus, ordnet die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr an und lässt ggf. den Müll – auf Kosten des Störers – im Wege der Ersatzvornahme beseitigen. Zudem ahndet sie solche Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern und stellt ggf. auch Strafanzeige.

Das Amt für Abfallwirtschaft ist nicht der Ansprechpartner. Als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger beseitigt das Amt für Abfallwirtschaft nur dann „wilden Müll“, wenn sie von der unteren Abfallbehörde für den Vollzug einer Ersatzvornahme beauftragt wird.

 

Warum bietet die Abfall-App einen „Wilden-Müll-Melder“ an?

Die Funktion „Wilder-Müll-Melder“ wurde 2019 in der Abfall-App des Amts für Abfallwirtschaft aufgenommen, um Bürgerinnen und Bürgern die Meldung zu erleichtern.   

 

Wer zahlt für die Entsorgung von „wildem Müll“?

Der Abfallverursacher zahlt für alle mit der Entsorgung einhergehenden Kosten. Dazu gehören auch die Kosten für die Beseitigung von Beeinträchtigungen oder Schäden der Umwelt, bspw. durch Motoröl verunreinigter Bodenaushub. Zudem fallen bspw. Bußgelder von bis zu 100.000 Euro an (vgl. § 28 und § 69 KrWG). In manchen Fällen kann ein Strafverfahren eingeleitet werden.

Falls der Verursacher nicht ermittelt werden kann trägt die Allgemeinheit die Kosten.

 

Wie kann ich „wildem Müll“ vorbeugen?

Sprechen Sie darüber! „Wilder Müll“ ist eine Gefahr – nicht nur für die Umwelt, sondern auch für Tiere und Menschen. Wer sein Umfeld sensibilisiert, mit gutem Beispiel vorangeht und anderen bei der richtigen Entsorgung hilft leistet einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz.

Zudem bietet der Landkreis mit seiner Kampagne „Warum wirfst du deinen Müll in die Natur?“ Aufklärung – auch vor Ort: An über 30 stark frequentierten Parkplätzen und typischen „Ablagerungsstellen“ im Landkreis weist das Kampagnenschild auf die Problematik hin. Der Hinweis ist zusätzlich auf den Fahrzeugen des Amts für der Abfallwirtschaft angebracht.

Laden Sie sich gerne unsere Poster herunter:

  1. Kuh-Motiv
  2. Reh-Motiv
  3. Hasen-Motiv
  4. Comic

 

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