Landkreis Schwäbisch Hall

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Mehrweg-Angebote des Landkreises Schwäbisch Hall

Ein wichtiges Ziel der Abfallwirtschaft ist die Vermeidung von Abfall. Wenn kein Abfall entsteht muss dieser auch nicht entsorgt werden. Und wenn keine Entsorgung erforderlich ist fallen auch keine Kosten an. Eine Win-win-Situation für den Abfallgebührenzahler und die Umwelt!

Bisher ist Deutschland Europameister in der Verpackungsmüllproduktion – ein zweifelhafter Titel. Besserung soll die seit 2023 geltende Novellierung des Verpackungsgesetzes bringen. Danach sind viele Betriebe ab 2023 dazu verpflichtet, eine Mehrweglösung für Essen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten. Weitere Infos hierzu finden Sie hier.

 

 

Der Landkreis Schwäbisch Hall unterstützt die Umstellung auf Mehrweg-Lösungen durch Kampagnen und Zuschüsse.

Mit wenig Aufwand können wir viel erreichen – machen Sie mit und werden Sie ein „MEHRWEGler“!

 

Mehrweggefäße

Viel Verpackungsmüll fällt tagtäglich durch Einwegverpackungen an. Coffe-to-Go, Backwaren oder Take-away – meist landen diese Lebensmittel in Einwegverpackungen. Und diese Verpackungen finden nach Gebrauch oft nicht den Weg in den Abfalleimer, sondern verschmutzen als „wilder Müll“ den öffentlichen Raum. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern auch eine Ressourcenverschwendung!

Mit dem Projekt „WIR geh`n den MEHRWEG - Verpackungsfrei genießen im Landkreis Schwäbisch Hall“ wirbt der Landkreis Schwäbisch Hall für die Nutzung von Mehrweggefäßen. Zusammen mit der DEHOGA Kreisstelle Schwäbisch Hall und dem Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz wurde ein praxistaugliches Konzept entwickelt, dass die Einhaltung der Hygienevorschriften sicherstellt.

Sie können nun in vielen Lebensmittel- und Gastronomiebetrieben im Landkreis Schwäbisch Hall Mehrweggefäße des Betriebs oder eigene Gefäße für den Einkauf nutzen. Jede nicht verwendete Einwegverpackung ist ein Teil der Lösung des Verpackungsmüll-Problems!

Und durch den Zusammenschluss mehrerer Betriebe mit demselben Mehrweg-Anbieter können Kunden die ausgeliehenen Mehrweggefäße an einem der Partner zurückgeben und ihr Pfand zurück erhalten. So schließt sich der Kreislauf ohne dass Müll produziert wurde oder sie weit fahren müssen.


Wie kann ich als Betrieb mitmachen?

Es gibt viele Anbieter auf dem Markt, die Pfandsysteme für Mehrweggefäße anbieten. Die meisten funktionieren nach dem gleichen Prinzip: Sie als Betrieb bezahlen eine monatliche Nutzungsgebühr und bestellen dafür gegen Pfand so viele Gefäße wie nötig. Der Umtausch defekter Gefäße oder die Umverteilung von Gefäßen läuft über den Anbieter.

Mögliche Anbieter (Beispiele)

 


Diese Firmen bieten alle typischen Gefäße, die man sonst nur als Einweg-Verpackung kennt, an. Es gibt bspw. Burgerboxen, Kaffeebecher mit Trinköffnung sowie große und kleine Transportschalen und -becher.

Die Einhaltung der hygiene- und lebensmittelrechtlichen Vorgaben ist bei der Umstellung auf Mehrweggefäße essentiell. Bitte beachten Sie die Handlungsempfehlungen des Landkreises Schwäbisch Hall für den Umgang mit kundeneigenen Gefäßen:


Sie haben lebensmittelrechtliche Fragen? Gerne helfen wir Ihnen weiter!


Kontakt für Betriebe:

Landratsamt Schwäbisch Hall
-Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz-
Eckartshäuser Straße 41
74532 Ilshofen
Fon: 07904 7007-3240
Fax: 07904 7007-3280
E-Mail: veterinaeramt(@)LRASHA.de

 

Wie kann ich als Kunde mitmachen?

Wenn Sie noch kein Mehrweggefäß haben fragen Sie im Geschäft nach Mehrweg-Angeboten – bestimmt gibt es eine umweltfreundliche Alternative.

Sie können bei teilnehmenden Betrieben gegen Pfand so viele Mehrweggefäße erhalten wie Sie brauchen. Bei Rückgabe des leeren Mehrweggefäßes erhalten Sie Ihr jeweiliges Pfand zurück. Der Betrieb spült das zurückgegebene Gefäß und nimmt es für den nächsten Kunden.

Wenn Sie eigene Gefäße nehmen erfolgt die Warenausgabe (aus hygienischen Gründen) mit einem Tablett-System

Mehrwegwindeln

Das Wickeln von Kleinkindern mit Einmalwindeln kostet nicht nur viel Geld, es ist auch eine Belastung für die Umwelt und kann nach Ansicht von Haut- und Kinderärzten (bei luftdichten Plastikwindeln) Allergien und Windeldermatitis fördern.

Benutzte Einmalwindeln sind immer über die Restmülltonne zu entsorgen. Die eingesetzten Rohstoffe, bspw. Zell- und Kunststoff, sind somit nicht mehr recycelbar. Dieser Ressourcenverschwendung begegnet der Landkreis Schwäbisch Hall mit einem Zuschuss für die Verwendung von Mehrweg- statt Einmalwindeln.

 

Wer kann einen Zuschussantrag stellen?

Erziehungsberechtigte, die ihren dauerhaften Wohnsitz im Landkreis Schwäbisch Hall haben, können einmal pro Kind einen Zuschuss beantragen.

 

Wie bekomme ich den Zuschuss?

Kaufen Sie Mehrwegwindeln oder beauftragen Sie einen Windeldienst für Ihr Kleinkind. Nähere Informationen finden Sie hier. Der Kaufpreis muss mindestens 30 € betragen.

 

Füllen Sie dann unseren Antrag vollständig aus. Fügen Sie diesem Antrag bitte bei:

  • eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes, für den Sie den Zuschuss beantragen,
  • eine Kopie der Rechnung (Quittung), der Ihren tatsächlichen Kauf von Mehrwegwindeln für das Kind belegt.

Bitte beachten: Bestellbestätigungen reichen nicht als Kaufbeleg aus. Denn Ware kann zurückgesandt werden.

 

Bitte senden Sie Ihren Antrag inklusive Anlagen per Post oder per E-Mail an

 

Kontakt:

Landratsamt Schwäbisch Hall
Amt für Abfallwirtschaft
- Abfallberatung -
Postfach 11 04 53
74507 Schwäbisch Hall
Fon: 0791 755 -8822
Fax: 0791 755 -7373
E-Mail: abfallwirtschaftsamt(@)LRASHA.de  

 

Wer berät mich beim Wickeln mit Mehrwegwindeln?

Es gibt mittlerweile viele Stoffwindelexpert:innen, die online Tutorials oder persönliche Workshops anbieten. Hier können Sie sich bspw. eine Beraterin in der Nähe suchen. Es gibt aber auch andere Anbieter. Ein Blick ins Internet oder die Frage im Bekanntenkreis hilft weiter.

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