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bzw.Das Amt für Abfallwirtschaft erfüllt als Träger der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung die gesetzlichen Aufgaben des Landkreises Schwäbisch Hall. Hierzu gehören insbesondere die geordnete sowie ökologisch und ökonomisch sinnvolle Verwertung bzw. Entsorgung von Abfällen.
Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Bürgernähe stehen an erster Stelle. Daher bietet das Amt für Abfallwirtschaft auch eine Vielzahl an Informationen und Anreizmechanismen für die Vermeidung und Verwertung von Abfällen.
Grundsatzfragen und Rechtliches
Allgemeines
Entsorgungseinrichtungen
Abfallgebühren
Abfallabfuhr ab Haus
Entsorgung illegaler Ablagerungen in der freien Landschaft (sog. „Littering“ bzw. „Wilder Müll“)
Landratsamt Schwäbisch Hall
– Amt für Abfallwirtschaft –
Karl-Kurz-Straße 44
74523 Schwäbisch Hall
Fon: 0791 755-8811
Fon: 0791 755-8822
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Es gelten die allgemeinen Öffnungszeiten des Landratsamtes.
Amtsleiter:
Markus Wirth
Fon: 0791 755-7369
Fax: 0791 755-97369
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