Landkreis Schwäbisch Hall

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Die 30 Städte & Gemeinden des Landkreises Schwäbisch Hall finden Sie in unserem Verzeichnis.

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Zur Geschichte des Landkreises Schwäbisch Hall

Auf dem Gebiet des heutigen Landkreises Schwäbisch Hall bestanden am Ende des Alten Reichs mehrere Dutzend geistliche, weltliche und ritterschaftliche Herrschaften, die alle zwischen 1802 und 1810 als Entschädigung an Württemberg fielen: u. a. Bestandteile der Fürstentümer Hohenlohe, der Krone Preußen (über Bayern), der Grafschaften Limpurg und Oettingen, der Klöster Murrhardt, Lorsch und Adelberg, des Ritterstifts Komburg, der Fürstprobstei Ellwangen, des Deutschen Ordens, der Reichsstädte Hall, Gmünd und Dinkelsbühl und schließlich dazu die Herrschaften vieler Ritter, die den Ritterkantonen Altmühl, Kocher und Odenwald angehörten.

Lediglich im Süden gab es einige wenige Rechtstitel, die sich bereits zuvor im Besitz des Herzogtums Württemberg befunden haben, wie der Anteil an der Vogtei Westheim, den es durch die Reformation des Klosters Murrhardt erhalten hatte, oder Teile der Grafschaft Limpurg, die es seit 1780 gekauft hatte. Die größte Gebietsfläche stellte das Territorium der Reichsstadt Hall dar (ca. 500 km²). Die in viele kleine Einheiten aufgegliederte historische Siedlungsstruktur ist noch heute durch die überaus zahlreichen Wohnplätze manifestiert, die vor der Gemeindereform der frühen 1970er Jahre in 104 meist kleinen Gemeinden zusammengefasst waren.

Aus den durch den Reichsdeputationshauptschluß an Württemberg zugeteilten Territorien hatte der nunmehrige Kurfürst Friedrich einen eigenen Staat Neuwürttemberg gebildet, zu dem fast das gesamte Kreisgebiet gehörte. Nach Annahme der Königswürde vereinigte Friedrich 1806 seine beide Staaten Alt- und Neuwürttemberg zum einheitlichen Königreich Württemberg, das er nach mehreren Versuchen 1810 in Oberämter einteilte.

Bereits 1802/03 war das Oberamt Hall entstanden, das überwiegend das vorher reichsstädtische Territorium umfasste. Im Gebiet der Grafschaft Limpurg wurde 1806 das Oberamt Gaildorf errichtet.

Schließlich folgten 1810 die vormals preußischen, dann bayrischen Oberämter Crailsheim und Blaufelden, dessen Amtssitz 1811 von Blaufelden nach Gerabronn verlegt wurde. Diese vier Oberämter, die 1934 in Kreise umbenannt wurden, blieben bis 1938 erhalten.

Das Gesetz über die Landeseinteilung vom 25. April 1938 hob zum 1. Oktober 1938 insgesamt 27 Kreise auf, darunter auch Gaildorf und Gerabronn. Mit dem Limpurger Land kamen große Teile des Kreises Gaildorf an den Kreis Backnang, der Rest des ehemaligen Amtsbezirks fiel an den Kreis Hall, der zudem auch um Bühlertann und Bühlerzell (zuvor Oberamt Ellwangen) sowie um einzelne Gemeinden aus den Kreisen Künzelsau und Öhringen erweitert wurde.

Der stark erweiterte Kreis Crailsheim erhielt 31 der 35 Gerabronner Gemeinden sowie Ettenhausen und Simprechtshausen (zuvor Kreis Künzelsau).

Kreisreform zum 01.01.1973

Die vieldiskutierte Kreisreform zum 1. Januar 1973 schuf dann aus den ehemaligen Kreisen Schwäbisch Hall und Crailsheim sowie aus einem Teil des früheren Kreises Backnang den neuen Landkreis Schwäbisch Hall. Der Landkreis wahrt die Tradition von vier früheren Oberämtern, an deren Existenz noch immer zahlreiche Institutionen und Einrichtungen erinnern.

Der relativ späte Anschluss an das Eisenbahnnetz, ab etwa 1860, war mitentscheidend dafür, dass eine nennenswerte gewerblich-industrielle Entwicklung ausblieb. Fehlende Arbeitsplätze bewirkten seit ungefähr 1900 einen anhaltenden Bevölkerungsverlust, der erst nach 1945 mit dem Zustrom von Flüchtlingen und dem Beginn einer industriellen Entwicklung gestoppt und umgekehrt werden konnte.

Bei einer inzwischen ausgeglichenen Wirtschaftsstruktur ist der Landkreis Schwäbisch Hall aber noch immer auch Agrargebiet. Neue Entwicklungen in der Landwirtschaft führten etwa zur Erhaltung des früher weithin bekannten, zwischenzeitlich aber fast ausgestorbenen "Schwäbisch-Hällischen Landschweins".

Landesarchiv BW

Die Archivverwaltung macht die schriftlichen Zeugnisse zur Geschichte des Landes und seiner Bewohner zugänglich.

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