Die Lokale Agenda 21 ist ein Aktionsprogramm der Konferenz für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen in Rio de Janeiro im Juni 1992. Sie spricht alle wesentlichen Politikbereiche einer umweltverträglichen nachhaltigen Entwicklung an und gilt sowohl für Industrie- als auch Entwicklungsländer und wurde bislang von mehr als 170 Staaten verabschiedet.
In der Agenda 21 werden die Kommunen als wichtige Akteure bei der Gestaltung der weltweiten Entwicklung anerkannt. Städte und Gemeinden entscheiden über die Nutzung ihrer Flächen, die Versorgung der Menschen mit Energie, Trinkwasser und Wohnraum, die kulturelle Vielfalt, die Bereitstellung und den Betrieb von Infrastruktureinrichtungen für den öffentlichen und individuellen Verkehr, die Behandlung von Abwässern und vieles mehr. Im Kapitel 28 der Agenda 21 werden deshalb alle Kommunen aufgefordert, ihre eigene, jeweils den besonderen Bedingungen vor Ort angepasste Agenda 21 zu erarbeiten und umzusetzen.
In verschiedenen Gemeinden des Landkreises Schwäbisch Hall haben sich zwischenzeitlich im Rahmen der Agenda 21 Arbeitsgruppen gebildet. Der Landkreis Schwäbisch Hall sieht die Notwendigkeit, die Gemeinden des Landkreises bei Durchführung der Lokalen Agenda 21 zu unterstützen. Zu diesem Zweck wurde eine Kontaktstelle Agenda 21 beim Landkreis eingerichtet.